BfN Pressemitteilung
Bonn, 4. Juni 2018: Die Agrarpolitik der EU ist das
bedeutendste
Steuerungs- und Finanzie-rungsinstrument für den Naturschutz in
der
Agrarlandschaft. Bei ihrer Ausgestaltung müssen daher Ziele zur
Erhaltung
der biologischen Vielfalt und damit verknüpfter
Ökosystemleistun-gen mit
der erforderlichen Priorität und Konsequenz auch
durch entsprechenden
Mitteleinsatz verfolgt werden. Hierzu ist es
erforderlich, auf Wissen und
Erfahrungen mit den bisherigen Instrumenten der
Agrarpolitik
zurückgreifen zu können. Naturschutz in der Agrarlandschaft
die Rolle
der Agrarpolitik ist Thema der aktuellen Schwerpunktausgabe
der
Fachzeitschrift Natur und Landschaft.
Die Schwerpunktausgabe
bietet einen fundierten fachlichen Beitrag zur
Debatte um die EU-Agrarpolitik
ab 2021, die mit der kürzlich erfolgten
Veröffentlichung der
Legislativvorschläge durch die EU-Kommission an
Fahrt aufgenommen hat. Zwar
sollte die EU-Agrarpolitik bereits im Zuge
ihrer letzten Reform stärker als
bisher an Belangen des Natur- und
Umweltschutzes ausgerichtet werden. Wie
Beiträge in Natur und
Landschaft belegen, sind die Auswirkungen der erst
2015 eingeführten
Ökologisierung der EU-Agrarpolitik für die biologische
Vielfalt jedoch
weit weniger positiv als erhofft. Anlässlich der Vorstellung
der
aktuellen Schwerpunkt-ausgabe fordert BfN-Präsidentin Prof. Beate
Jessel
ein grundlegendes Umdenken in der Agrarpolitik: Die EU sollte kein
Geld
mehr in Direktzahlungen stecken, die nach dem Gieß-kannenprinzip
auf
Landwirtschaftsflächen verteilt werden weitgehend unabhängig davon,
wie
naturfreundlich oder -schädlich sie bewirtschaftet
werden.
Autoren der Schwerpunktausgabe unterstreichen zudem die
Notwendigkeit
einer deutlich verbesserten Finanzmittelausstattung für den
Naturschutz.
Dazu im krassen Widerspruch steht der Entwurf der EU-Kommission
zur
Haushaltsplanung ab 2021: Dieser sieht vor, dass von den Kürzungen
im
Agrar-Etat die für den Naturschutz wichtige zweite
Säule
überpropor-tional betroffen sein wird. Sie umfasst
gezielte
Förderprogramme für die nachhaltige und naturschonende
Bewirtschaftung
und die ländliche Entwicklung. Dies wird zu Lasten des
Naturschutzes
gehen und widerspricht auch dem Leitgedanken, Leistungen der
Landwirte
für den Naturschutz stärker zu honorieren und damit attraktiver
zu
machen, ist Prof. Jessel überzeugt.
Die Schwerpunktausgabe von
Natur und Landschaft richtet den Blick auch
in die Zukunft. Mit einem
konkreten Vorschlag zu einer zukunftsfähigen
Agrarpolitik wird aufgezeigt,
wie Agrarförderung und
Landwirtschaftspolitik künftig gestaltet werden
können, um
Gemeinwohl-leistungen der Landwirtschaft im Umwelt- und
Naturschutz zu
sichern. Ein Beitrag beleuchtet vor dem Hintergrund des
dramatischen
Insektenrückgangs die Notwendigkeit, im Rahmen einer
nachhaltigen
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Biodiversitätsaspekten
stärkere
Beachtung zu schenken.
Ein Gastkommentar plädiert
nachdrücklich dafür, dass Naturschutz,
Landwirtschaft und Wis-senschaft
gemeinsame Ansätze für die künftige
Förderung im Rahmen der Agrarpolitik
erar-beiten. In diesem Sinne äußert
sich auch Beate Jessel: Wir wollen mit
dieser Schwerpunkt-ausgabe
deutlich machen, dass sich eine zukunftsfähige
Agrarpolitik langfristig
auch für die Landwirtschaft auszahlen muss und nur
gemeinsam mit ihr zu
erreichen ist.
Über die
Zeitschrift
Natur und Landschaft ist die älteste Fachzeitschrift für
Naturschutz
und Landschaftspflege im deutschsprachigen Raum, herausgegeben
vom
Bundesamt für Naturschutz (BfN). Die Monatszeit-schrift richtet sich
an
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Fachbehörden,
Gutachterinnen
und Gutachter, Planungsbüros, Studierende,
Verbandsangehörige,
Politikerinnen und Politiker. Jede Aus-gabe enthält
begutachtete
Original-Aufsätze von Fachautorinnen und -autoren zu aktuellen
Themen aus
Naturschutz und Landschaftspflege. Dazu erscheinen
zahlreiche
Kurzbeiträge und weitere Nachrichten in verschiedenen Rubriken.
Außerdem
gibt es in jedem Jahrgang Schwerpunktausgaben zu Themen von
besonderem
Interesse. Die Zeitschrift erscheint im Verlag W.
Kohlhammer.
Bezug:
Einzelausgaben können
als gedrucktes Heft
beim Verlag W. Kohlhammer GmbH,
Zeitschriftenauslieferung, 70549 Stuttgart
telefonisch 0711 7863-7280,
per Fax 0711 7863-8430 oder per E-Mail
[1]vertrieb@kohlhammer.de zu einem
Preis von 8,20 zzgl. Versandkosten
bestellt werden oder
als Screen-PDF-Datei zu einem Preis von 7,40
unter
[2]https://www.natur-und-landschaft.de/de
heruntergeladen werden.
Bei einem Online-Abonnement ist der Zugang zur
Screen-PDF-Datei
enthalten.
Einzelartikel aus dieser Ausgabe können gegen eine geringe Gebühr
(
2,95/Artikel) unter [3]https://www.natur-und-landschaft.de/de
als
Screen-PDF-Datei heruntergeladen werden. Bei jedem Abonnement ist
der
Zugang zu den Screen-PDF-Dateien enthalten.
1. mailto:vertrieb@kohlhammer.de
2. https://www.natur-und-landschaft.de/de
3.
https://www.natur-und-landschaft.de/de
Diese
Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/presse/pressemitteilung.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6370
Hrsg:
Bundesamt für Naturschutz
Referat
Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon:
0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
Showing posts with label BfN Pressemitteilung. Show all posts
Showing posts with label BfN Pressemitteilung. Show all posts
04/06/2018
06/04/2018
BfN Pressemitteilung
BfN Pressemitteilung
Bonn/Greifswald, 06. April 2018: Schilf im Kessel, Rohrkolben in der Wand
oder Torfmoos auf dem Teller dass nasse Moore Klimaretter sind und sich
auch nachhaltig nutzen lassen, zeigt und erklärt die Wanderausstellung
Moor, Klimaschutz und Paludikultur des Projekts MoorDialog des
Greifswald Moor Centrums. Vom 23. April bis 24. Mai ist sie im Foyer des
Bundesamtes für Naturschutz in Bonn zu sehen. Zur Einführung in die
Thematik und Eröffnung der Ausstellung steht am Donnerstag, 19. April, um
16.30 Uhr ein Vortrag mit Prof. Hans Joosten vom Greifswald Moor Centrum
auf dem Programm.
Moore können nicht nur unheimlich wirken, sondern sind auch unheimlich
wichtig für den Menschen. Doch bisher werden sie zu Unrecht wenig
geschätzt. Weltweit nehmen sie nur drei Prozent der Landfläche ein, aber
sie sind groß im Klimaschutz. Sie speichern in ihren Torfen mit 500
Gigatonnen zweimal mehr Kohlenstoff als die gesamte Biomasse aller
Wälder der Erde. Nasse und wiedervernässte Moore erbringen zahlreiche
ökologische Leistungen für die Gesellschaft, beispielsweise den Rückhalt
von Nähr- und Schadstoffen, Klimaschutz durch Torferhalt, die Regulierung
des Lokalklimas sowie des Wasserhaushalts und im Falle ihrer
Bewirtschaftung die Produktion von Futter und Rohstoffen. Eine solche
nasse, torf- und klimaschonende Bewirtschaftung von Mooren wird als
Paludikultur bezeichnet.
Leider steht es um die Moore in Deutschland nicht besonders gut. Das
zeigt die aktuelle Rote Liste gefährdeter Biotoptypen Deutschlands: So
sind zum Beispiel naturnahe Hoch- und Niedermoore, aber auch natürliche
und naturnahe Moorgewässer von vollständiger Vernichtung bedroht. Deshalb
ist es offensichtlich, dass dem Erhalt und auch der Entwicklung von
Mooren eine sehr große Bedeutung zukommen muss, erklärt Prof. Beate
Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Dabei müssen
Erhalt und Entwicklung Hand in Hand gehen. Diese wiederum erfordern das
Zusammenwirken ganz unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure von der
kommunalen bis zur Bundesebene.
Prof. Hans Joosten: Wir werden Moore nur schützen können, wenn wir ihre
immense Bedeutung für die Menschheit ersichtlich machen. Wir müssen
unseren Blick stärker auf Moore richten. Wir müssen erhalten, was noch
intakt ist und wir müssen wiederherstellen was wir zerstört haben. Moore
müssen nass sein. Für das Moor, für die Menschen, für das Klima, für
immer.
Das Greifswald Moor Centrum hat die Ausstellung im Rahmen des Projekts
MoorDialog erarbeitet, das durch die Nationale Klimaschutzinitiative der
Bundesregierung gefördert wird.
Die Ausstellung Moor, Klimaschutz und Paludikultur ist von 23. April
bis 24. Mai 2018 im Foyer des BfN zu sehen. Die Öffnungszeiten sind
montags bis donnerstags, jeweils 14.00 bis 16.00 Uhr. An Feiertagen ist
die Ausstellung geschlossen. Die Eröffnungsveranstaltung mit Vortrag am
19. April um 16.30 Uhr findet ebenfalls im BfN statt. Das Bundesamt für
Naturschutz befindet sich in der Konstantinstraße 110 in 53179
Bonn-Rüngsdorf.
Der Eintritt ist frei.
Hintergrund:
Das Greifswald Moor Centrum bündelt Expertise über Moore von der Arktis
bis nach Feuerland, vom Pollenkorn bis zum transkontinentalen Zugweg von
Moorvögeln, vom Bürgerforum bis zur Klimakonferenz. Es ist die
Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik in allen Moorfragen
lokal und weltweit. Den Deutschen Moorschutzdialog - Impulse für
Klimaschutz, Biodiversität und nachhaltige Landnutzung auf Mooren"
entwickelt und moderiert das Greifswald Moor Centrum von 2016 bis 2018 im
Rahmen eines Projekts der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMUB.
Partner im Greifswald Moor Centrum sind die Universität Greifswald, die
Michael Succow Stiftung und DUENE e.V. Weitere Informationen:
[1]www.moorschutzdialog.de
und [2]www.greifswaldmoor.de
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) befasst sich als wissenschaftliche
Behörde des Bundes für den nationalen und internationalen Naturschutz aus
unterschiedlichen Perspektiven mit den Themen Moore und Moorschutz. Zum
einen widmet sich das BfN dem Erhalt der Biodiversität in Mooren sowie
den Ökosystem-leistungen, die Moore erbringen, beispielsweise für den
Klimaschutz, und fördert in diesem Bereich Forschungsvorhaben. Zum
anderen berät das BfN das Bundesumweltministerium und die
Länderfachbehör-den zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Ramsar
Konvention. Bei der Ramsar-Konvention handelt es sich um ein
internationales Übereinkommen über Feuchtgebiete, darunter Moore.
1. http://www.moorschutzdialog.de
2. http://www.greifswaldmoor.de
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/presse/pressemitteilung.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6309
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
Bonn/Greifswald, 06. April 2018: Schilf im Kessel, Rohrkolben in der Wand
oder Torfmoos auf dem Teller dass nasse Moore Klimaretter sind und sich
auch nachhaltig nutzen lassen, zeigt und erklärt die Wanderausstellung
Moor, Klimaschutz und Paludikultur des Projekts MoorDialog des
Greifswald Moor Centrums. Vom 23. April bis 24. Mai ist sie im Foyer des
Bundesamtes für Naturschutz in Bonn zu sehen. Zur Einführung in die
Thematik und Eröffnung der Ausstellung steht am Donnerstag, 19. April, um
16.30 Uhr ein Vortrag mit Prof. Hans Joosten vom Greifswald Moor Centrum
auf dem Programm.
Moore können nicht nur unheimlich wirken, sondern sind auch unheimlich
wichtig für den Menschen. Doch bisher werden sie zu Unrecht wenig
geschätzt. Weltweit nehmen sie nur drei Prozent der Landfläche ein, aber
sie sind groß im Klimaschutz. Sie speichern in ihren Torfen mit 500
Gigatonnen zweimal mehr Kohlenstoff als die gesamte Biomasse aller
Wälder der Erde. Nasse und wiedervernässte Moore erbringen zahlreiche
ökologische Leistungen für die Gesellschaft, beispielsweise den Rückhalt
von Nähr- und Schadstoffen, Klimaschutz durch Torferhalt, die Regulierung
des Lokalklimas sowie des Wasserhaushalts und im Falle ihrer
Bewirtschaftung die Produktion von Futter und Rohstoffen. Eine solche
nasse, torf- und klimaschonende Bewirtschaftung von Mooren wird als
Paludikultur bezeichnet.
Leider steht es um die Moore in Deutschland nicht besonders gut. Das
zeigt die aktuelle Rote Liste gefährdeter Biotoptypen Deutschlands: So
sind zum Beispiel naturnahe Hoch- und Niedermoore, aber auch natürliche
und naturnahe Moorgewässer von vollständiger Vernichtung bedroht. Deshalb
ist es offensichtlich, dass dem Erhalt und auch der Entwicklung von
Mooren eine sehr große Bedeutung zukommen muss, erklärt Prof. Beate
Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Dabei müssen
Erhalt und Entwicklung Hand in Hand gehen. Diese wiederum erfordern das
Zusammenwirken ganz unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure von der
kommunalen bis zur Bundesebene.
Prof. Hans Joosten: Wir werden Moore nur schützen können, wenn wir ihre
immense Bedeutung für die Menschheit ersichtlich machen. Wir müssen
unseren Blick stärker auf Moore richten. Wir müssen erhalten, was noch
intakt ist und wir müssen wiederherstellen was wir zerstört haben. Moore
müssen nass sein. Für das Moor, für die Menschen, für das Klima, für
immer.
Das Greifswald Moor Centrum hat die Ausstellung im Rahmen des Projekts
MoorDialog erarbeitet, das durch die Nationale Klimaschutzinitiative der
Bundesregierung gefördert wird.
Die Ausstellung Moor, Klimaschutz und Paludikultur ist von 23. April
bis 24. Mai 2018 im Foyer des BfN zu sehen. Die Öffnungszeiten sind
montags bis donnerstags, jeweils 14.00 bis 16.00 Uhr. An Feiertagen ist
die Ausstellung geschlossen. Die Eröffnungsveranstaltung mit Vortrag am
19. April um 16.30 Uhr findet ebenfalls im BfN statt. Das Bundesamt für
Naturschutz befindet sich in der Konstantinstraße 110 in 53179
Bonn-Rüngsdorf.
Der Eintritt ist frei.
Hintergrund:
Das Greifswald Moor Centrum bündelt Expertise über Moore von der Arktis
bis nach Feuerland, vom Pollenkorn bis zum transkontinentalen Zugweg von
Moorvögeln, vom Bürgerforum bis zur Klimakonferenz. Es ist die
Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik in allen Moorfragen
lokal und weltweit. Den Deutschen Moorschutzdialog - Impulse für
Klimaschutz, Biodiversität und nachhaltige Landnutzung auf Mooren"
entwickelt und moderiert das Greifswald Moor Centrum von 2016 bis 2018 im
Rahmen eines Projekts der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMUB.
Partner im Greifswald Moor Centrum sind die Universität Greifswald, die
Michael Succow Stiftung und DUENE e.V. Weitere Informationen:
[1]www.moorschutzdialog.de
und [2]www.greifswaldmoor.de
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) befasst sich als wissenschaftliche
Behörde des Bundes für den nationalen und internationalen Naturschutz aus
unterschiedlichen Perspektiven mit den Themen Moore und Moorschutz. Zum
einen widmet sich das BfN dem Erhalt der Biodiversität in Mooren sowie
den Ökosystem-leistungen, die Moore erbringen, beispielsweise für den
Klimaschutz, und fördert in diesem Bereich Forschungsvorhaben. Zum
anderen berät das BfN das Bundesumweltministerium und die
Länderfachbehör-den zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Ramsar
Konvention. Bei der Ramsar-Konvention handelt es sich um ein
internationales Übereinkommen über Feuchtgebiete, darunter Moore.
1. http://www.moorschutzdialog.de
2. http://www.greifswaldmoor.de
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/presse/pressemitteilung.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6309
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
30/03/2018
BfN Pressemitteilung
BfN Pressemitteilung
Naturschonend Erbsen anbauen, Insekten eine wertvolle Nektarquelle bieten
und gleichzeitig mit Hilfe einer seltenen Kulturpflanze Zusatzerträge
erwirtschaften - all das wird möglich, wenn Erbsen und Leindotter
gemeinsam ausgesät werden. Ein Pilotprojekt des Baufarbenherstellers DAW
SE (Deutschen Amphibolin-Werke) will jetzt Landwirtinnen und Landwirte
dafür gewinnen, von der Erbsen-Monokultur zum Mischfruchtanbau zu
wechseln und die dafür notwendige nachhaltige Wertschöpfungskette
aufbauen. Das Bundesumweltministerium fördert das vom Bundesamt für
Naturschutz (BfN) fachlich betreute Vorhaben bis 2022 mit 705.000 Euro im
Bundesprogramm Biologische Vielfalt.
In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt ist das Projekt
"Etablierung eines großflächigen Mischfruchtanbaus von Erbsen und
Leindotter zur Stärkung von Artenvielfalt und Ökosystemleistungen und
Aufbau einer Wertschöpfungskette basierend auf nachhaltig produzierten,
heimischen, nachwachsenden Rohstoffen" gestartet. Ausgehend von 80 Hektar
Mischfruchtanbau im ersten Projektjahr soll die Fläche von Jahr zu Jahr
gesteigert werden. Ziel ist es, bis 2022 den Anbau auf 1.000 Hektar
auszudehnen und mindestens 40 Betriebe einzubinden.
"Um den Artenrückgang in der Agrarlandschaft aufzuhalten, brauchen wir
Veränderungen auf großer Fläche. Dazu gehören auch Anbaumethoden wie
Mischfruchtanbau", sagt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. "Erbsen
werden zum Beispiel meist in Monokultur angebaut. Das bietet Insekten zu
wenig Futter. Zusammen mit Leindotter können die Felder wieder zu einem
Anziehungspunkt für Insekten werden."
Leindotter, der auf der Roten Liste der gefährdeten einheimischen
Nutzpflanzen steht, kann durch sein rasches Wachstum Beikräuter
unterdrücken. Auf den Einsatz von Herbiziden hingegen reagiert die
Pflanze empfindlich. "Der Mischfruchtanbau geht deshalb mit einer
naturschonenden Anbauweise einher, die auch die biologische Vielfalt in
der Landwirtschaft stärkt", sagt BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.
"Zudem kann das in dem Projekt zusätzlich gewonnene Leindotteröl weniger
nachhaltige Rohstoffe in der Farbindustrie langfristig ersetzen, wenn die
landwirtschaftlichen Betriebe sowie die produzierenden Unternehmen damit
Gewinne erzielen. Mit ihrer Entscheidung für nachhaltige Produkte nehmen
die Verbraucherinnen und Verbraucher somit auf die Anbauweise Einfluss
und fördern die Biodiversität auf dem Acker."
Ein Ziel des Projektes ist es, die dafür notwendige Wertschöpfungskette -
vom Anbau bis zum Verkauf eines biodiversitätsfördernden Produktes -
aufzubauen und zu optimieren. Darüber werden die Abnahme des Ernteguts
und die Weiterverarbeitung des Leindotters organisiert. An ihrem Ende
stehen als Produkte Lasuren, Holzöle und Lacke, die auf Basis von in
Deutschland produziertem Leindotteröl hergestellt wurden. Mit
Landwirtinnen und Landwirten, Vertreterinnen und Vertretern der
Ministerien und Landwirtschaftskammern sowie den Endverbraucherinnen und
-verbrauchern wird zudem ein gesellschaftlicher Dialog geführt, um über
den Herstellungsprozess und die dabei erzeugten umweltverträglichen
Produkte zu informieren.
Das Projekt wird von der DAW SE durchgeführt. Das südhessische
Unternehmen richtet sich seit 2010 nach einer klaren
Nachhaltigkeitsstrategie aus und wurde bereits mehrfach für die
Entwicklung innovativer und nachhaltiger Produkte ausgezeichnet.
Eingebunden ist ebenfalls der Bindemittelhersteller Worlée-Chemie GmbH.
Auch dieses Unternehmen engagiert sich im Bereich Klimaschutz und
Nachhaltigkeit.
Zum Projekt: [1]http://bit.ly/leindotter
1. http://bit.ly/leindotter
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/presse/pressemitteilung.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6292
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
Falls Sie keinen weiteren BfN Newsletter erhalten möchten, melden Sie sich
bitte unter www.bfn.de/presse/newsletter.html ab. Ihre E-Mail-Adresse können
Sie ebenfalls unter www.bfn.de/presse/newsletter.html ändern.
Naturschonend Erbsen anbauen, Insekten eine wertvolle Nektarquelle bieten
und gleichzeitig mit Hilfe einer seltenen Kulturpflanze Zusatzerträge
erwirtschaften - all das wird möglich, wenn Erbsen und Leindotter
gemeinsam ausgesät werden. Ein Pilotprojekt des Baufarbenherstellers DAW
SE (Deutschen Amphibolin-Werke) will jetzt Landwirtinnen und Landwirte
dafür gewinnen, von der Erbsen-Monokultur zum Mischfruchtanbau zu
wechseln und die dafür notwendige nachhaltige Wertschöpfungskette
aufbauen. Das Bundesumweltministerium fördert das vom Bundesamt für
Naturschutz (BfN) fachlich betreute Vorhaben bis 2022 mit 705.000 Euro im
Bundesprogramm Biologische Vielfalt.
In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt ist das Projekt
"Etablierung eines großflächigen Mischfruchtanbaus von Erbsen und
Leindotter zur Stärkung von Artenvielfalt und Ökosystemleistungen und
Aufbau einer Wertschöpfungskette basierend auf nachhaltig produzierten,
heimischen, nachwachsenden Rohstoffen" gestartet. Ausgehend von 80 Hektar
Mischfruchtanbau im ersten Projektjahr soll die Fläche von Jahr zu Jahr
gesteigert werden. Ziel ist es, bis 2022 den Anbau auf 1.000 Hektar
auszudehnen und mindestens 40 Betriebe einzubinden.
"Um den Artenrückgang in der Agrarlandschaft aufzuhalten, brauchen wir
Veränderungen auf großer Fläche. Dazu gehören auch Anbaumethoden wie
Mischfruchtanbau", sagt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. "Erbsen
werden zum Beispiel meist in Monokultur angebaut. Das bietet Insekten zu
wenig Futter. Zusammen mit Leindotter können die Felder wieder zu einem
Anziehungspunkt für Insekten werden."
Leindotter, der auf der Roten Liste der gefährdeten einheimischen
Nutzpflanzen steht, kann durch sein rasches Wachstum Beikräuter
unterdrücken. Auf den Einsatz von Herbiziden hingegen reagiert die
Pflanze empfindlich. "Der Mischfruchtanbau geht deshalb mit einer
naturschonenden Anbauweise einher, die auch die biologische Vielfalt in
der Landwirtschaft stärkt", sagt BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.
"Zudem kann das in dem Projekt zusätzlich gewonnene Leindotteröl weniger
nachhaltige Rohstoffe in der Farbindustrie langfristig ersetzen, wenn die
landwirtschaftlichen Betriebe sowie die produzierenden Unternehmen damit
Gewinne erzielen. Mit ihrer Entscheidung für nachhaltige Produkte nehmen
die Verbraucherinnen und Verbraucher somit auf die Anbauweise Einfluss
und fördern die Biodiversität auf dem Acker."
Ein Ziel des Projektes ist es, die dafür notwendige Wertschöpfungskette -
vom Anbau bis zum Verkauf eines biodiversitätsfördernden Produktes -
aufzubauen und zu optimieren. Darüber werden die Abnahme des Ernteguts
und die Weiterverarbeitung des Leindotters organisiert. An ihrem Ende
stehen als Produkte Lasuren, Holzöle und Lacke, die auf Basis von in
Deutschland produziertem Leindotteröl hergestellt wurden. Mit
Landwirtinnen und Landwirten, Vertreterinnen und Vertretern der
Ministerien und Landwirtschaftskammern sowie den Endverbraucherinnen und
-verbrauchern wird zudem ein gesellschaftlicher Dialog geführt, um über
den Herstellungsprozess und die dabei erzeugten umweltverträglichen
Produkte zu informieren.
Das Projekt wird von der DAW SE durchgeführt. Das südhessische
Unternehmen richtet sich seit 2010 nach einer klaren
Nachhaltigkeitsstrategie aus und wurde bereits mehrfach für die
Entwicklung innovativer und nachhaltiger Produkte ausgezeichnet.
Eingebunden ist ebenfalls der Bindemittelhersteller Worlée-Chemie GmbH.
Auch dieses Unternehmen engagiert sich im Bereich Klimaschutz und
Nachhaltigkeit.
Zum Projekt: [1]http://bit.ly/leindotter
1. http://bit.ly/leindotter
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/presse/pressemitteilung.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6292
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
Falls Sie keinen weiteren BfN Newsletter erhalten möchten, melden Sie sich
bitte unter www.bfn.de/presse/newsletter.html ab. Ihre E-Mail-Adresse können
Sie ebenfalls unter www.bfn.de/presse/newsletter.html ändern.
14/03/2018
BfN Pressemitteilung
BfN Pressemitteilung
Naturschonend Erbsen anbauen, Insekten eine wertvolle Nektarquelle bieten
und gleichzeitig mit Hilfe einer seltenen Kulturpflanze Zusatzerträge
erwirtschaften - all das wird möglich, wenn Erbsen und Leindotter
gemeinsam ausgesät werden. Ein Pilotprojekt des Baufarbenherstellers DAW
SE (Deutschen Amphibolin-Werke) will jetzt Landwirtinnen und Landwirte
dafür gewinnen, von der Erbsen-Monokultur zum Mischfruchtanbau zu
wechseln und die dafür notwendige nachhaltige Wertschöpfungskette
aufbauen. Das Bundesumweltministerium fördert das vom Bundesamt für
Naturschutz (BfN) fachlich betreute Vorhaben bis 2022 mit 705.000 Euro im
Bundesprogramm Biologische Vielfalt.
In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt ist das Projekt
"Etablierung eines großflächigen Mischfruchtanbaus von Erbsen und
Leindotter zur Stärkung von Artenvielfalt und Ökosystemleistungen und
Aufbau einer Wertschöpfungskette basierend auf nachhaltig produzierten,
heimischen, nachwachsenden Rohstoffen" gestartet. Ausgehend von 80 Hektar
Mischfruchtanbau im ersten Projektjahr soll die Fläche von Jahr zu Jahr
gesteigert werden. Ziel ist es, bis 2022 den Anbau auf 1.000 Hektar
auszudehnen und mindestens 40 Betriebe einzubinden.
"Um den Artenrückgang in der Agrarlandschaft aufzuhalten, brauchen wir
Veränderungen auf großer Fläche. Dazu gehören auch Anbaumethoden wie
Mischfruchtanbau", sagt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. "Erbsen
werden zum Beispiel meist in Monokultur angebaut. Das bietet Insekten zu
wenig Futter. Zusammen mit Leindotter können die Felder wieder zu einem
Anziehungspunkt für Insekten werden."
Leindotter, der auf der Roten Liste der gefährdeten einheimischen
Nutzpflanzen steht, kann durch sein rasches Wachstum Beikräuter
unterdrücken. Auf den Einsatz von Herbiziden hingegen reagiert die
Pflanze empfindlich. "Der Mischfruchtanbau geht deshalb mit einer
naturschonenden Anbauweise einher, die auch die biologische Vielfalt in
der Landwirtschaft stärkt", sagt BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.
"Zudem kann das in dem Projekt zusätzlich gewonnene Leindotteröl weniger
nachhaltige Rohstoffe in der Farbindustrie langfristig ersetzen, wenn die
landwirtschaftlichen Betriebe sowie die produzierenden Unternehmen damit
Gewinne erzielen. Mit ihrer Entscheidung für nachhaltige Produkte nehmen
die Verbraucherinnen und Verbraucher somit auf die Anbauweise Einfluss
und fördern die Biodiversität auf dem Acker."
Ein Ziel des Projektes ist es, die dafür notwendige Wertschöpfungskette -
vom Anbau bis zum Verkauf eines biodiversitätsfördernden Produktes -
aufzubauen und zu optimieren. Darüber werden die Abnahme des Ernteguts
und die Weiterverarbeitung des Leindotters organisiert. An ihrem Ende
stehen als Produkte Lasuren, Holzöle und Lacke, die auf Basis von in
Deutschland produziertem Leindotteröl hergestellt wurden. Mit
Landwirtinnen und Landwirten, Vertreterinnen und Vertretern der
Ministerien und Landwirtschaftskammern sowie den Endverbraucherinnen und
-verbrauchern wird zudem ein gesellschaftlicher Dialog geführt, um über
den Herstellungsprozess und die dabei erzeugten umweltverträglichen
Produkte zu informieren.
Das Projekt wird von der DAW SE durchgeführt. Das südhessische
Unternehmen richtet sich seit 2010 nach einer klaren
Nachhaltigkeitsstrategie aus und wurde bereits mehrfach für die
Entwicklung innovativer und nachhaltiger Produkte ausgezeichnet.
Eingebunden ist ebenfalls der Bindemittelhersteller Worlée-Chemie GmbH.
Auch dieses Unternehmen engagiert sich im Bereich Klimaschutz und
Nachhaltigkeit.
Zum Projekt: [1]http://bit.ly/leindotter
1. http://bit.ly/leindotter
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/presse/pressemitteilung.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6292
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
Naturschonend Erbsen anbauen, Insekten eine wertvolle Nektarquelle bieten
und gleichzeitig mit Hilfe einer seltenen Kulturpflanze Zusatzerträge
erwirtschaften - all das wird möglich, wenn Erbsen und Leindotter
gemeinsam ausgesät werden. Ein Pilotprojekt des Baufarbenherstellers DAW
SE (Deutschen Amphibolin-Werke) will jetzt Landwirtinnen und Landwirte
dafür gewinnen, von der Erbsen-Monokultur zum Mischfruchtanbau zu
wechseln und die dafür notwendige nachhaltige Wertschöpfungskette
aufbauen. Das Bundesumweltministerium fördert das vom Bundesamt für
Naturschutz (BfN) fachlich betreute Vorhaben bis 2022 mit 705.000 Euro im
Bundesprogramm Biologische Vielfalt.
In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt ist das Projekt
"Etablierung eines großflächigen Mischfruchtanbaus von Erbsen und
Leindotter zur Stärkung von Artenvielfalt und Ökosystemleistungen und
Aufbau einer Wertschöpfungskette basierend auf nachhaltig produzierten,
heimischen, nachwachsenden Rohstoffen" gestartet. Ausgehend von 80 Hektar
Mischfruchtanbau im ersten Projektjahr soll die Fläche von Jahr zu Jahr
gesteigert werden. Ziel ist es, bis 2022 den Anbau auf 1.000 Hektar
auszudehnen und mindestens 40 Betriebe einzubinden.
"Um den Artenrückgang in der Agrarlandschaft aufzuhalten, brauchen wir
Veränderungen auf großer Fläche. Dazu gehören auch Anbaumethoden wie
Mischfruchtanbau", sagt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. "Erbsen
werden zum Beispiel meist in Monokultur angebaut. Das bietet Insekten zu
wenig Futter. Zusammen mit Leindotter können die Felder wieder zu einem
Anziehungspunkt für Insekten werden."
Leindotter, der auf der Roten Liste der gefährdeten einheimischen
Nutzpflanzen steht, kann durch sein rasches Wachstum Beikräuter
unterdrücken. Auf den Einsatz von Herbiziden hingegen reagiert die
Pflanze empfindlich. "Der Mischfruchtanbau geht deshalb mit einer
naturschonenden Anbauweise einher, die auch die biologische Vielfalt in
der Landwirtschaft stärkt", sagt BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.
"Zudem kann das in dem Projekt zusätzlich gewonnene Leindotteröl weniger
nachhaltige Rohstoffe in der Farbindustrie langfristig ersetzen, wenn die
landwirtschaftlichen Betriebe sowie die produzierenden Unternehmen damit
Gewinne erzielen. Mit ihrer Entscheidung für nachhaltige Produkte nehmen
die Verbraucherinnen und Verbraucher somit auf die Anbauweise Einfluss
und fördern die Biodiversität auf dem Acker."
Ein Ziel des Projektes ist es, die dafür notwendige Wertschöpfungskette -
vom Anbau bis zum Verkauf eines biodiversitätsfördernden Produktes -
aufzubauen und zu optimieren. Darüber werden die Abnahme des Ernteguts
und die Weiterverarbeitung des Leindotters organisiert. An ihrem Ende
stehen als Produkte Lasuren, Holzöle und Lacke, die auf Basis von in
Deutschland produziertem Leindotteröl hergestellt wurden. Mit
Landwirtinnen und Landwirten, Vertreterinnen und Vertretern der
Ministerien und Landwirtschaftskammern sowie den Endverbraucherinnen und
-verbrauchern wird zudem ein gesellschaftlicher Dialog geführt, um über
den Herstellungsprozess und die dabei erzeugten umweltverträglichen
Produkte zu informieren.
Das Projekt wird von der DAW SE durchgeführt. Das südhessische
Unternehmen richtet sich seit 2010 nach einer klaren
Nachhaltigkeitsstrategie aus und wurde bereits mehrfach für die
Entwicklung innovativer und nachhaltiger Produkte ausgezeichnet.
Eingebunden ist ebenfalls der Bindemittelhersteller Worlée-Chemie GmbH.
Auch dieses Unternehmen engagiert sich im Bereich Klimaschutz und
Nachhaltigkeit.
Zum Projekt: [1]http://bit.ly/leindotter
1. http://bit.ly/leindotter
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/presse/pressemitteilung.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6292
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
05/03/2018
BfN Pressemitteilung
BfN Pressemitteilung
Nur gemeinsam mit den Grundbesitzerinnen und -besitzern lässt sich die
biologische Vielfalt auf Agrarflächen erhalten und erhöhen. Das Projekt
"Fairpachten" nimmt diese Gruppe jetzt gezielt in den Blick: Mit
vielfältigen Beratungs- und Informationsangeboten sollen Eigentümerinnen
und Eigentümer für eine naturverträgliche Verpachtung ihrer Flächen
gewonnen werden. Das Bundesumweltministerium fördert das Modellvorhaben
der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe im Bundesprogramm Biologische
Vielfalt mit 935.000 Euro. Es läuft bis 2023 und wird vom Bundesamt für
Naturschutz (BfN) fachlich betreut.
Rund 60 Prozent der Agrarfläche in Deutschland wird von
Grundbesitzerinnen und ?besitzern zur Bewirtschaftung an Landwirte
verpachtet. "Dieses bislang kaum genutzte Flächenpotenzial wird durch das
Projekt "Fairpachten" jetzt für den Naturschutz erschlossen", sagt
Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks. "Indem Grundbesitzerinnen
und ?besitzer bereits in ihren Pachtverträgen eine naturverträgliche
Bewirtschaftung der Flächen festschreiben, können sie entscheidend dazu
beitragen, die Biodiversität deutscher Kulturlandschaften zu erhalten und
zu steigern", so Hendricks.
"Die biologische Vielfalt ist gerade auf genutzten Flächen wie unseren
Wiesen und Weiden in Deutschland zunehmend bedroht. Das belegt die Rote
Liste der Biotoptypen, die das Bundesamt für Naturschutz 2017
veröffentlicht hat. Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung bei
den Arten der Agrarlandschaft. So ist etwa bei den Feldvögeln ein
dramatischer Rückgang zu verzeichnen, gleiches gilt für die
Ackerwildkräuter. Um diesem Verlust entgegenzuwirken, müssen wesentlich
mehr Flächen als bislang naturverträglich bewirtschaftet werden", erklärt
BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.
Ziel von "Fairpachten" ist es, die Verpachtenden landwirtschaftlicher
Flächen dabei zu unterstützen, durch die Pachtvertragsgestaltung die
Biodiversität ihrer Flächen zu erhalten und im besten Fall sogar zu
erhöhen. Möglich wird dies etwa durch einen geplanten Vertragsbaukasten
mit verschiedenen Modulen und Musterverträgen, in denen eine
naturverträgliche Bewirtschaftung auf den verpachteten Flächen
festgeschrieben wird. Vertraglich vereinbart werden könnten etwa eine
umweltschonende, ökologische Bewirtschaftung ohne Pestizide, das Anlegen
von Ackerrandstreifen oder eine extensive Grünlandnutzung, bei der
beispielsweise vergleichsweise wenige Tiere auf großer Fläche weiden.
Zudem soll langfristig ein Beratungsnetzwerk etabliert werden, das allen
Interessenten unter den Grundbesitzerinnen und ?besitzern bundesweit zur
Verfügung steht.
Das Projekt wird koordiniert von der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe,
die selbst über langjährige Erfahrung als Verpächterin von
Naturschutzflächen verfügt. Das Bundesumweltministerium fördert das
Projekt "Fairpachten - Beratung von Grundeigentümern zur Umsetzung von
Biodiversitätsbelangen in Pachtverträgen" bis 2023 mit 935.000 Euro im
Bundesprogramm Biologische Vielfalt. Das Bundesamt für Naturschutz
begleitet das Projekt fachlich.
Zum Projekt:
[1]https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/projekte/projektbeschrei
bungen/fairpachten-biodiversitaet-in-landwirtschaftlichen-pachtvertraegen.htm
l
Zur NABU-Stiftung Nationales Naturerbe: [2]www.naturerbe.de
Hintergrund
Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS)
wird seit 2011 durch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt unterstützt.
Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich
repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders
beispielhafter Weise umsetzen. Die geförderten Maßnahmen tragen dazu bei,
den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und
mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie dienen
dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der
biologischen Vielfalt und gehen über die rechtlich geforderten Standards
hinaus. Akzeptanzbildende Maßnahmen der Informationen und Kommunikation
tragen dazu bei, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische
Vielfalt zu stärken.
Weitere Informationen zum Bundesprogramm:
[3]https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/bundesprogramm.html
1.
https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/projekte/projektbeschreibun
gen/fairpachten-biodiversitaet-in-landwirtschaftlichen-pachtvertraegen.html
2. http://www.naturerbe.de
3. https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/bundesprogramm.html
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/presse/pressemitteilung.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6281
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
Falls Sie keinen weiteren BfN Newsletter erhalten möchten, melden Sie sich
bitte unter www.bfn.de/presse/newsletter.html ab. Ihre E-Mail-Adresse können
Sie ebenfalls unter www.bfn.de/presse/newsletter.html ändern.
Nur gemeinsam mit den Grundbesitzerinnen und -besitzern lässt sich die
biologische Vielfalt auf Agrarflächen erhalten und erhöhen. Das Projekt
"Fairpachten" nimmt diese Gruppe jetzt gezielt in den Blick: Mit
vielfältigen Beratungs- und Informationsangeboten sollen Eigentümerinnen
und Eigentümer für eine naturverträgliche Verpachtung ihrer Flächen
gewonnen werden. Das Bundesumweltministerium fördert das Modellvorhaben
der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe im Bundesprogramm Biologische
Vielfalt mit 935.000 Euro. Es läuft bis 2023 und wird vom Bundesamt für
Naturschutz (BfN) fachlich betreut.
Rund 60 Prozent der Agrarfläche in Deutschland wird von
Grundbesitzerinnen und ?besitzern zur Bewirtschaftung an Landwirte
verpachtet. "Dieses bislang kaum genutzte Flächenpotenzial wird durch das
Projekt "Fairpachten" jetzt für den Naturschutz erschlossen", sagt
Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks. "Indem Grundbesitzerinnen
und ?besitzer bereits in ihren Pachtverträgen eine naturverträgliche
Bewirtschaftung der Flächen festschreiben, können sie entscheidend dazu
beitragen, die Biodiversität deutscher Kulturlandschaften zu erhalten und
zu steigern", so Hendricks.
"Die biologische Vielfalt ist gerade auf genutzten Flächen wie unseren
Wiesen und Weiden in Deutschland zunehmend bedroht. Das belegt die Rote
Liste der Biotoptypen, die das Bundesamt für Naturschutz 2017
veröffentlicht hat. Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung bei
den Arten der Agrarlandschaft. So ist etwa bei den Feldvögeln ein
dramatischer Rückgang zu verzeichnen, gleiches gilt für die
Ackerwildkräuter. Um diesem Verlust entgegenzuwirken, müssen wesentlich
mehr Flächen als bislang naturverträglich bewirtschaftet werden", erklärt
BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.
Ziel von "Fairpachten" ist es, die Verpachtenden landwirtschaftlicher
Flächen dabei zu unterstützen, durch die Pachtvertragsgestaltung die
Biodiversität ihrer Flächen zu erhalten und im besten Fall sogar zu
erhöhen. Möglich wird dies etwa durch einen geplanten Vertragsbaukasten
mit verschiedenen Modulen und Musterverträgen, in denen eine
naturverträgliche Bewirtschaftung auf den verpachteten Flächen
festgeschrieben wird. Vertraglich vereinbart werden könnten etwa eine
umweltschonende, ökologische Bewirtschaftung ohne Pestizide, das Anlegen
von Ackerrandstreifen oder eine extensive Grünlandnutzung, bei der
beispielsweise vergleichsweise wenige Tiere auf großer Fläche weiden.
Zudem soll langfristig ein Beratungsnetzwerk etabliert werden, das allen
Interessenten unter den Grundbesitzerinnen und ?besitzern bundesweit zur
Verfügung steht.
Das Projekt wird koordiniert von der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe,
die selbst über langjährige Erfahrung als Verpächterin von
Naturschutzflächen verfügt. Das Bundesumweltministerium fördert das
Projekt "Fairpachten - Beratung von Grundeigentümern zur Umsetzung von
Biodiversitätsbelangen in Pachtverträgen" bis 2023 mit 935.000 Euro im
Bundesprogramm Biologische Vielfalt. Das Bundesamt für Naturschutz
begleitet das Projekt fachlich.
Zum Projekt:
[1]https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/projekte/projektbeschrei
bungen/fairpachten-biodiversitaet-in-landwirtschaftlichen-pachtvertraegen.htm
l
Zur NABU-Stiftung Nationales Naturerbe: [2]www.naturerbe.de
Hintergrund
Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS)
wird seit 2011 durch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt unterstützt.
Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich
repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders
beispielhafter Weise umsetzen. Die geförderten Maßnahmen tragen dazu bei,
den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und
mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie dienen
dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der
biologischen Vielfalt und gehen über die rechtlich geforderten Standards
hinaus. Akzeptanzbildende Maßnahmen der Informationen und Kommunikation
tragen dazu bei, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische
Vielfalt zu stärken.
Weitere Informationen zum Bundesprogramm:
[3]https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/bundesprogramm.html
1.
https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/projekte/projektbeschreibun
gen/fairpachten-biodiversitaet-in-landwirtschaftlichen-pachtvertraegen.html
2. http://www.naturerbe.de
3. https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/bundesprogramm.html
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/presse/pressemitteilung.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6281
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
Falls Sie keinen weiteren BfN Newsletter erhalten möchten, melden Sie sich
bitte unter www.bfn.de/presse/newsletter.html ab. Ihre E-Mail-Adresse können
Sie ebenfalls unter www.bfn.de/presse/newsletter.html ändern.
22/02/2018
Fisch des Jahres
BfN Pressemitteilung
Bonn/Berlin, 22. Februar 2018: Für die Forschung ist er Gold wert, aus
Schulbüchern nicht wegzudenken und in Deutschland ist der Dreistachlige
Stichling in nahezu allen heimischen Gewässern zu Hause. Der Deutsche
Angelfischerverband (DAFV) hat ihn gemeinsam mit dem Bundesamt für
Naturschutz (BfN) und dem Verband der Sporttaucher (VDSt) zum Fisch des
Jahres gekürt. Die vom DAFV veröffentlichte Broschüre " berichtet über diesen kleinen aber
sehr bemerkenswerten Fisch. Er ist durch sein charakteristisches Aussehen
und sein einzigartiges Brutverhalten einer der bekanntesten heimischen
Fische.
Sein Vorkommen erstreckt sich über Nord- und Mitteleuropa auf nahezu alle
Süßwasserbiotope und die küstennahen Brack- und Meerwassergebiete. In
Deutschland ist die Art fast flächendeckend verbreitet und besiedelt
sowohl stehende als auch fließende Gewässer. Sogar in Entwässerungsgräben
der stark veränderten Kulturlandschaft, in denen kaum eine andere
Fischart überleben kann, ist er zu finden. Stichlinge ernähren sich von
Kleintieren wie Krebsen und Insektenlarven und sind auch als Laichräuber
bekannt. Sie selbst wie auch ihre Gelege sind Nahrung von Raubfischen,
Vögeln und Fischottern. Die komplexe Kette der Instinkthandlungen während
des Laichvorgangs, das prächtige Hochzeitskleid des Männchens und die
Brutpflege haben die Aufmerksamkeit vieler Verhaltensbiologen auf sich
gezogen. Die Fortpflanzungsbiologie des Stichlings ist als gutes Beispiel
für angeborene Verhaltensweisen Bestandteil vieler Lehrbücher und
Lehrpläne.
Wer einen Stichling schon einmal in die Hände genommen hat, spürt sofort,
woher er seinen Namen hat. Die Flossenstrahlen der Rückenflosse sind zu
drei Stacheln zusammengewachsen, die er bei Bedrohung aufrichten und so
mögliche Feinde abwehren kann. Seine Wehrhaftigkeit sowie seine hohe
Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche aquatische Lebensräume machen ihn
zu einer sehr konkurrenzstarken Fischart. Dies kann für die Ökologie
eines Gewässers weitreichende Folgen haben, was in der aktuellen
Broschüre am Beispiel der Massenentwicklung des Stichlings im Bodensee
verdeutlicht wird. Die genauen Gründe für die dortige Entwicklung sind
wissenschaftlich noch nicht vollständig geklärt.
Die Biologie des Dreistachligen Stichlings ist faszinierend für
Wissenschaftler und Laien gleichermaßen und gibt Einblick in interessante
ökologische und verhaltensbiologische Zusammenhänge. Diese insbesondere
zur Laichzeit wunderschöne Fischart ist ein Beispiel für die vielen
Arten, die unsere biologische Vielfalt ausmachen. Deshalb ist es immer
wieder lohnend, den Blick auch auf einzelne Arten und ihre Besonderheiten
zu lenken und damit für den Schutz der Natur zu werben.
Herausgeber/Bezug
"Der Dreistachlige Stichling - Fisch des Jahres 2018"
Deutscher Angelfischerverband e.V.
62 Seiten, zahlreiche Abbildungen, Fotos und Grafiken
ISBN 978-3-9818775-0-2
Zu beziehen zum Preis von 6,90 zuzüglich Porto und Verpackung per Fax,
E-Mail oder Internet bei: Deutscher Angelfischerverband e.V.
Siemensstraße 11-13
63071 Offenbach
Telefon 0 69-85 70 69 65
Fax 0 69-87 37 70
E-Mail: [1]info@dafvshop.de
[2]www.dafvshop.de
1. mailto:info@dafvshop.de
2. http://www.dafvshop.de
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/presse/pressemitteilung.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6279
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
Bonn/Berlin, 22. Februar 2018: Für die Forschung ist er Gold wert, aus
Schulbüchern nicht wegzudenken und in Deutschland ist der Dreistachlige
Stichling in nahezu allen heimischen Gewässern zu Hause. Der Deutsche
Angelfischerverband (DAFV) hat ihn gemeinsam mit dem Bundesamt für
Naturschutz (BfN) und dem Verband der Sporttaucher (VDSt) zum Fisch des
Jahres gekürt. Die vom DAFV veröffentlichte Broschüre " berichtet über diesen kleinen aber
sehr bemerkenswerten Fisch. Er ist durch sein charakteristisches Aussehen
und sein einzigartiges Brutverhalten einer der bekanntesten heimischen
Fische.
Sein Vorkommen erstreckt sich über Nord- und Mitteleuropa auf nahezu alle
Süßwasserbiotope und die küstennahen Brack- und Meerwassergebiete. In
Deutschland ist die Art fast flächendeckend verbreitet und besiedelt
sowohl stehende als auch fließende Gewässer. Sogar in Entwässerungsgräben
der stark veränderten Kulturlandschaft, in denen kaum eine andere
Fischart überleben kann, ist er zu finden. Stichlinge ernähren sich von
Kleintieren wie Krebsen und Insektenlarven und sind auch als Laichräuber
bekannt. Sie selbst wie auch ihre Gelege sind Nahrung von Raubfischen,
Vögeln und Fischottern. Die komplexe Kette der Instinkthandlungen während
des Laichvorgangs, das prächtige Hochzeitskleid des Männchens und die
Brutpflege haben die Aufmerksamkeit vieler Verhaltensbiologen auf sich
gezogen. Die Fortpflanzungsbiologie des Stichlings ist als gutes Beispiel
für angeborene Verhaltensweisen Bestandteil vieler Lehrbücher und
Lehrpläne.
Wer einen Stichling schon einmal in die Hände genommen hat, spürt sofort,
woher er seinen Namen hat. Die Flossenstrahlen der Rückenflosse sind zu
drei Stacheln zusammengewachsen, die er bei Bedrohung aufrichten und so
mögliche Feinde abwehren kann. Seine Wehrhaftigkeit sowie seine hohe
Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche aquatische Lebensräume machen ihn
zu einer sehr konkurrenzstarken Fischart. Dies kann für die Ökologie
eines Gewässers weitreichende Folgen haben, was in der aktuellen
Broschüre am Beispiel der Massenentwicklung des Stichlings im Bodensee
verdeutlicht wird. Die genauen Gründe für die dortige Entwicklung sind
wissenschaftlich noch nicht vollständig geklärt.
Die Biologie des Dreistachligen Stichlings ist faszinierend für
Wissenschaftler und Laien gleichermaßen und gibt Einblick in interessante
ökologische und verhaltensbiologische Zusammenhänge. Diese insbesondere
zur Laichzeit wunderschöne Fischart ist ein Beispiel für die vielen
Arten, die unsere biologische Vielfalt ausmachen. Deshalb ist es immer
wieder lohnend, den Blick auch auf einzelne Arten und ihre Besonderheiten
zu lenken und damit für den Schutz der Natur zu werben.
Herausgeber/Bezug
"Der Dreistachlige Stichling - Fisch des Jahres 2018"
Deutscher Angelfischerverband e.V.
62 Seiten, zahlreiche Abbildungen, Fotos und Grafiken
ISBN 978-3-9818775-0-2
Zu beziehen zum Preis von 6,90 zuzüglich Porto und Verpackung per Fax,
E-Mail oder Internet bei: Deutscher Angelfischerverband e.V.
Siemensstraße 11-13
63071 Offenbach
Telefon 0 69-85 70 69 65
Fax 0 69-87 37 70
E-Mail: [1]info@dafvshop.de
[2]www.dafvshop.de
1. mailto:info@dafvshop.de
2. http://www.dafvshop.de
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/presse/pressemitteilung.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6279
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
11/01/2018
BfN Pressemitteilung
BfN Pressemitteilung
Bonn/Berlin, 11. Januar 2018: Schaf- und Ziegenhalter im Südharzer
Zechsteingürtel erhalten vom Bund ab 2018 finanzielle Unterstützung. Das
Gebiet ist das größte und bedeutendste Gipskarstgebiet Mitteleuropas.
Artenreiche Zwergstrauchheiden, Orchideen-Buchenwälder und Trockenrasen
sind innerhalb des circa 100 Kilometer langen Gürtels zu finden. Für die
Erhaltung der wertvollen Kulturlandschaft ist eine passende Beweidung
wichtig. Das Projekt Gipskarst Südharz - Artenvielfalt erhalten und
erleben im thüringischen Landkreis Nordhausen läuft von 2018 bis 2023.
Es wird im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt vom Bundesamt
für Naturschutz (BfN) fachlich begleitet und mit Mitteln des
Bundesumweltministeriums (BMUB) gefördert.
Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks: In den letzten Jahren hat
sich die Anzahl schaf- und ziegenhaltender Betriebe deutschlandweit stark
reduziert so auch im Südharz. Allerdings ist ohne die Schaf- und
Ziegenhalter die Landschaftspflege der wertvollen Offenlandbiotope
undenkbar. Das Projekt verbindet beide Bereiche: Indem es eine
nachhaltige extensive Beweidung fördert, trägt es zum Schutz und Erhalt
dieser einzigartigen Kulturlandschaft bei.
Durch die traditionelle extensive Beweidung, bei der vergleichsweise
wenig Vieh auf einer großen Fläche weidet, haben sich im Südharzer
Zechsteingürtel über Jahrhunderte wertvolle Trocken- und Halbtrockenrasen
sowie Zwergstrauchheiden entwickelt. Ihr Artenreichtum ist durch die
stetig sinkende Weide- und Mahdnutzung jedoch gefährdet.
Mit diesem Projekt wollen wir insbesondere auch zu regionalen
Partnerschaften anregen und diese fördern, sagt BfN-Präsidentin Prof.
Beate Jessel. Denn nur wenn die unterschiedlichen Akteure vor Ort eng
zusammenarbeiten und sich gemeinsam für den Erhalt der biologischen
Vielfalt einsetzen, kann sie langfristig gesichert werden.
Ein Ziel des Vorhabens ist es, den Rückgang der schafhaltenden Betriebe
und der Weidetierzahlen zu stoppen. So werden Weidetierhalter bei der
Vermarktung ihrer Produkte unterstützt, indem regional vorhandene
Vermarktungsstrukturen genutzt und weiterentwickelt werden. Darüber
hinaus werden alle an der Weidetierhaltung Interessierten durch
Informations- und Beratungsangebote unterstützt, um so zur Sicherung der
Hofnachfolge beizutragen. Die vorgesehenen Standorte werden durch
gezielte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für eine Beweidung
vorbereitet.
Auch Maßnahmen zum direkten Artenschutz sind geplant: So werden zum
Erhalt von Feuersalamander, Gelbbauchunke und Geburtshelferkröte
beispielsweise neue Laich- und Fortpflanzungsgewässer angelegt. Mit
gezielten Pflegemaßnahmen sollen in der Region zudem lichte Wälder und
Wald-Offenland-Übergänge entwickelt werden. Umfassende Angebote zur
Umweltbildung, Verbesserungen der touristischen Infrastruktur und eine
breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit begleiten die Projektarbeit.
Das auf sechs Jahre angelegte Projekt wird vom Landschaftspflegeverband
Südharz/Kyffhäuser e.V. koordiniert. Das Vorhaben wird in einem von
insgesamt 30 Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland umgesetzt,
die das BfN als Gebiete mit einer besonders hohen Dichte und Vielfalt
unterschiedlichen Arten, Populationen und Lebensräumen identifiziert hat.
Mehr zum Projekt:
[1]http://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/projekte/projektbeschreib
ungen/gipskarst-suedharz-artenvielfalft-erhalten-und-erleben.html
Hintergrund
Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS)
wird seit 2011 durch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt unterstützt.
Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich
repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders
beispielhafter Weise umsetzen. Die geförderten Maßnahmen tragen dazu bei,
den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und
mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie dienen
dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der
biologischen Vielfalt und gehen über die rechtlich geforderten Standards
hinaus. Akzeptanzbildende Maßnahmen der Information und Kommunikation
tragen dazu bei, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische
Vielfalt zu stärken.
Informationen zum Bundesprogramm:
[2]www.biologischevielfalt.de/bundesprogramm
Informationen zu Hotspots der biologischen Vielfalt:
[3]https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/foerderschwerpunkte/hots
pots.html
1.
http://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/projekte/projektbeschreibung
en/gipskarst-suedharz-artenvielfalft-erhalten-und-erleben.html
2. http://www.biologischevielfalt.de/bundesprogramm
3.
https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/foerderschwerpunkte/hotspot
s.html
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/presse/pressemitteilung.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6260
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
Falls Sie keinen weiteren BfN Newsletter erhalten möchten, melden Sie sich
bitte unter www.bfn.de/presse/newsletter.html ab. Ihre E-Mail-Adresse können
Sie ebenfalls unter www.bfn.de/presse/newsletter.html ändern.
Bonn/Berlin, 11. Januar 2018: Schaf- und Ziegenhalter im Südharzer
Zechsteingürtel erhalten vom Bund ab 2018 finanzielle Unterstützung. Das
Gebiet ist das größte und bedeutendste Gipskarstgebiet Mitteleuropas.
Artenreiche Zwergstrauchheiden, Orchideen-Buchenwälder und Trockenrasen
sind innerhalb des circa 100 Kilometer langen Gürtels zu finden. Für die
Erhaltung der wertvollen Kulturlandschaft ist eine passende Beweidung
wichtig. Das Projekt Gipskarst Südharz - Artenvielfalt erhalten und
erleben im thüringischen Landkreis Nordhausen läuft von 2018 bis 2023.
Es wird im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt vom Bundesamt
für Naturschutz (BfN) fachlich begleitet und mit Mitteln des
Bundesumweltministeriums (BMUB) gefördert.
Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks: In den letzten Jahren hat
sich die Anzahl schaf- und ziegenhaltender Betriebe deutschlandweit stark
reduziert so auch im Südharz. Allerdings ist ohne die Schaf- und
Ziegenhalter die Landschaftspflege der wertvollen Offenlandbiotope
undenkbar. Das Projekt verbindet beide Bereiche: Indem es eine
nachhaltige extensive Beweidung fördert, trägt es zum Schutz und Erhalt
dieser einzigartigen Kulturlandschaft bei.
Durch die traditionelle extensive Beweidung, bei der vergleichsweise
wenig Vieh auf einer großen Fläche weidet, haben sich im Südharzer
Zechsteingürtel über Jahrhunderte wertvolle Trocken- und Halbtrockenrasen
sowie Zwergstrauchheiden entwickelt. Ihr Artenreichtum ist durch die
stetig sinkende Weide- und Mahdnutzung jedoch gefährdet.
Mit diesem Projekt wollen wir insbesondere auch zu regionalen
Partnerschaften anregen und diese fördern, sagt BfN-Präsidentin Prof.
Beate Jessel. Denn nur wenn die unterschiedlichen Akteure vor Ort eng
zusammenarbeiten und sich gemeinsam für den Erhalt der biologischen
Vielfalt einsetzen, kann sie langfristig gesichert werden.
Ein Ziel des Vorhabens ist es, den Rückgang der schafhaltenden Betriebe
und der Weidetierzahlen zu stoppen. So werden Weidetierhalter bei der
Vermarktung ihrer Produkte unterstützt, indem regional vorhandene
Vermarktungsstrukturen genutzt und weiterentwickelt werden. Darüber
hinaus werden alle an der Weidetierhaltung Interessierten durch
Informations- und Beratungsangebote unterstützt, um so zur Sicherung der
Hofnachfolge beizutragen. Die vorgesehenen Standorte werden durch
gezielte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für eine Beweidung
vorbereitet.
Auch Maßnahmen zum direkten Artenschutz sind geplant: So werden zum
Erhalt von Feuersalamander, Gelbbauchunke und Geburtshelferkröte
beispielsweise neue Laich- und Fortpflanzungsgewässer angelegt. Mit
gezielten Pflegemaßnahmen sollen in der Region zudem lichte Wälder und
Wald-Offenland-Übergänge entwickelt werden. Umfassende Angebote zur
Umweltbildung, Verbesserungen der touristischen Infrastruktur und eine
breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit begleiten die Projektarbeit.
Das auf sechs Jahre angelegte Projekt wird vom Landschaftspflegeverband
Südharz/Kyffhäuser e.V. koordiniert. Das Vorhaben wird in einem von
insgesamt 30 Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland umgesetzt,
die das BfN als Gebiete mit einer besonders hohen Dichte und Vielfalt
unterschiedlichen Arten, Populationen und Lebensräumen identifiziert hat.
Mehr zum Projekt:
[1]http://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/projekte/projektbeschreib
ungen/gipskarst-suedharz-artenvielfalft-erhalten-und-erleben.html
Hintergrund
Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS)
wird seit 2011 durch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt unterstützt.
Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich
repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders
beispielhafter Weise umsetzen. Die geförderten Maßnahmen tragen dazu bei,
den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und
mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie dienen
dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der
biologischen Vielfalt und gehen über die rechtlich geforderten Standards
hinaus. Akzeptanzbildende Maßnahmen der Information und Kommunikation
tragen dazu bei, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische
Vielfalt zu stärken.
Informationen zum Bundesprogramm:
[2]www.biologischevielfalt.de/bundesprogramm
Informationen zu Hotspots der biologischen Vielfalt:
[3]https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/foerderschwerpunkte/hots
pots.html
1.
http://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/projekte/projektbeschreibung
en/gipskarst-suedharz-artenvielfalft-erhalten-und-erleben.html
2. http://www.biologischevielfalt.de/bundesprogramm
3.
https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/foerderschwerpunkte/hotspot
s.html
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/presse/pressemitteilung.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6260
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
Falls Sie keinen weiteren BfN Newsletter erhalten möchten, melden Sie sich
bitte unter www.bfn.de/presse/newsletter.html ab. Ihre E-Mail-Adresse können
Sie ebenfalls unter www.bfn.de/presse/newsletter.html ändern.
03/01/2018
BfN Pressemitteilung
BfN Pressemitteilung
Bonn, 03. Januar 2018: Die Ausbreitung des "Salamanderfresser-Pilzes"
Bsal in Deutschland wird jetzt in einem Verbundprojekt erforscht.
Zugleich werden im Projekt auch Maßnahmen zur Eindämmung seiner
Ausbreitung erarbeitet. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) fördert das
gemeinsame Vorhaben der Universitäten Trier und Braunschweig und der
Biologischen Stationen der Städteregion Aachen und des Kreises Düren.
Nach Massensterben bei Feuersalamandern in den Niederlanden und Belgien
wurde Bsal mittlerweile auch bei Feuersalamandern und Molchen in
Nordrhein-Westfalen nachgewiesen. Die Abkürzung "Bsal" steht dabei für
den wissenschaftlichen Namen des Erregers Batrachochytrium
salamandrivorans. Dieser als "Salamanderfresser" bekannte Hautpilz wurde
erst vor wenigen Jahren an Feuersalamandern in der niederländischen
Region Zuid Limburg, nahe der deutschen Grenze entdeckt. Diese Art ist
besonders anfällig für Bsal und die Infektion führt binnen weniger Tage
zum Tod der befallenen Tiere. "Das neue Projekt ist aus mehrfacher
Hinsicht ein besonders wichtiges", erklärt BfN-Präsidentin Prof. Beate
Jessel. "Denn der Feuersalamander ist eine Art, für die wir in
Deutschland eine besondere nationale Verantwortung haben. Außerdem
gefährdet ein Ausbreiten des Pilzes in Deutschland nicht nur den
Feuersalamander, sondern der Pilz infiziert auch andere Salamander- und
Molcharten. Solche Arten spielen eine wichtige Rolle in unseren
Ökosystemen. Somit könnte durch Bsal die grundlegende Funktionsfähigkeit
ganzer Ökosysteme beeinträchtigt werden."
Daher fördert das BfN zur Erforschung der Ausbreitung und der
langfristigen Folgen von Bsal ein Verbundprojekt der Universitäten Trier
und Braunschweig, gemeinsam mit den Biologischen Stationen der
Städteregion Aachen und des Kreises Düren. Ziel des Projektes ist es, zu
bestimmen wie, wo und wie schnell sich Bsal bei Salamandern im Freiland
ausbreitet, um seine Auswirkungen abzuschätzen. Zudem sollen Maßnahmen
erarbeitet werden, um eine weitere Verbreitung des Erregers in
wildlebenden Beständen von Amphibien zu verhindern.
In dem Vorhaben werden Larven und ausgewachsene Tiere von bereits mit
Bsal infizierten wie auch bisher Bsal-freien Salamandern und Molchen
detailliert überwacht und deren Bestandsentwicklung beobachtet. Im
Vordergrund steht dabei der Feuersalamander. Mittels
molekularbiologischen Methoden werden die Tiere gezielt auf Bsal
untersucht, um konkrete und detaillierte Informationen über das
derzeitige Vorkommen des Pilzes zu erhalten. Weiterhin werden potentielle
Funde und Meldungen von infizierten Salamandern umgehend überprüft. Die
Erkenntnisse sollen ein bundesweites Management im Umgang mit Bsal und
seine Eindämmung ermöglichen. Dies schließt eine enge Kooperation mit den
Kreis- und Landesbehörden ein und soll konkrete Handlungsempfehlungen für
Behörden, Institutionen und Verbände, die mit dem Artenschutz befasst
sind, entwickeln.
Hintergrund:
Für den Feuersalamander (Salamandra salamandra) hat Deutschland eine hohe
nationale Verantwortlichkeit, da Deutschland im Zentrum seines
Verbreitungsgebietes liegt und einen nennenswerten Anteil der weltweiten
Verbreitung beherbergt. Bisher galten die Bestände als weitestgehend
gesichert. Der Salamanderpilz Batrachochytrium salamandrivorans wurde
erstmalig 2013 in Populationen des Feuersalamanders in den Niederlanden
und Belgien beschrieben. Hier wird er für ein fast vollständiges
Erlöschen der Bestände verantwortlich gemacht. Nach derzeitigen
Erkenntnissen wurde der Pilz vermutlich mit infizierten Salamandern oder
Molchen über den Tierhandel aus Asien eingeschleppt, und könnte sich nun
in wildlebenden Salamanderpopulationen weiter ausbreiten. Damit stellt
Bsal eine zunehmende akute Bedrohung für die Salamanderbestände in
Deutschland dar.
Das Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben "Monitoring und Entwicklung von
Vorsorgemaßnamen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes
Batrachochytrium salamandrivorans ("Bsal") im Freiland" ist zum 1. Januar
2018 gestartet und läuft bis zum Jahr 2020.
Informationen des BfN zum Feuersalamander als Art nationaler
Verantwortlichkeit:
[1]https://www.bfn.de/infothek/daten-fakten/zustand-der-natur/tiere-pflanzen-
und-pilze/ii-11-3-verbreitung-feuersalamanders-in-dl.html
Europaweite Meldeplattform für Bsal:
[2]https://bsalinfoeurope.wixsite.com/eubsalmitigation2017
Ansprechpartner im Projekt:
Universität Trier: Prof. (apl.) Dr. Stefan Lötters, Dr. Norman Wagner,
Prof. Dr. Michael Veith
Technische Universität Braunschweig: Dr. Sebastian Steinfartz, Prof. Dr.
Miguel Vences, Vanessa Schulz
Biologische Station Kreis Düren e.V.: Heidrun Düssel-Siebert; Dr. Lutz
Dalbeck
Biologische Station StädteRegion Aachen e.V.: Josef Wegge
1.
https://www.bfn.de/infothek/daten-fakten/zustand-der-natur/tiere-pflanzen-und
-pilze/ii-11-3-verbreitung-feuersalamanders-in-dl.html
2. https://bsalinfoeurope.wixsite.com/eubsalmitigation2017
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/presse/pressemitteilung.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6241
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
Bonn, 03. Januar 2018: Die Ausbreitung des "Salamanderfresser-Pilzes"
Bsal in Deutschland wird jetzt in einem Verbundprojekt erforscht.
Zugleich werden im Projekt auch Maßnahmen zur Eindämmung seiner
Ausbreitung erarbeitet. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) fördert das
gemeinsame Vorhaben der Universitäten Trier und Braunschweig und der
Biologischen Stationen der Städteregion Aachen und des Kreises Düren.
Nach Massensterben bei Feuersalamandern in den Niederlanden und Belgien
wurde Bsal mittlerweile auch bei Feuersalamandern und Molchen in
Nordrhein-Westfalen nachgewiesen. Die Abkürzung "Bsal" steht dabei für
den wissenschaftlichen Namen des Erregers Batrachochytrium
salamandrivorans. Dieser als "Salamanderfresser" bekannte Hautpilz wurde
erst vor wenigen Jahren an Feuersalamandern in der niederländischen
Region Zuid Limburg, nahe der deutschen Grenze entdeckt. Diese Art ist
besonders anfällig für Bsal und die Infektion führt binnen weniger Tage
zum Tod der befallenen Tiere. "Das neue Projekt ist aus mehrfacher
Hinsicht ein besonders wichtiges", erklärt BfN-Präsidentin Prof. Beate
Jessel. "Denn der Feuersalamander ist eine Art, für die wir in
Deutschland eine besondere nationale Verantwortung haben. Außerdem
gefährdet ein Ausbreiten des Pilzes in Deutschland nicht nur den
Feuersalamander, sondern der Pilz infiziert auch andere Salamander- und
Molcharten. Solche Arten spielen eine wichtige Rolle in unseren
Ökosystemen. Somit könnte durch Bsal die grundlegende Funktionsfähigkeit
ganzer Ökosysteme beeinträchtigt werden."
Daher fördert das BfN zur Erforschung der Ausbreitung und der
langfristigen Folgen von Bsal ein Verbundprojekt der Universitäten Trier
und Braunschweig, gemeinsam mit den Biologischen Stationen der
Städteregion Aachen und des Kreises Düren. Ziel des Projektes ist es, zu
bestimmen wie, wo und wie schnell sich Bsal bei Salamandern im Freiland
ausbreitet, um seine Auswirkungen abzuschätzen. Zudem sollen Maßnahmen
erarbeitet werden, um eine weitere Verbreitung des Erregers in
wildlebenden Beständen von Amphibien zu verhindern.
In dem Vorhaben werden Larven und ausgewachsene Tiere von bereits mit
Bsal infizierten wie auch bisher Bsal-freien Salamandern und Molchen
detailliert überwacht und deren Bestandsentwicklung beobachtet. Im
Vordergrund steht dabei der Feuersalamander. Mittels
molekularbiologischen Methoden werden die Tiere gezielt auf Bsal
untersucht, um konkrete und detaillierte Informationen über das
derzeitige Vorkommen des Pilzes zu erhalten. Weiterhin werden potentielle
Funde und Meldungen von infizierten Salamandern umgehend überprüft. Die
Erkenntnisse sollen ein bundesweites Management im Umgang mit Bsal und
seine Eindämmung ermöglichen. Dies schließt eine enge Kooperation mit den
Kreis- und Landesbehörden ein und soll konkrete Handlungsempfehlungen für
Behörden, Institutionen und Verbände, die mit dem Artenschutz befasst
sind, entwickeln.
Hintergrund:
Für den Feuersalamander (Salamandra salamandra) hat Deutschland eine hohe
nationale Verantwortlichkeit, da Deutschland im Zentrum seines
Verbreitungsgebietes liegt und einen nennenswerten Anteil der weltweiten
Verbreitung beherbergt. Bisher galten die Bestände als weitestgehend
gesichert. Der Salamanderpilz Batrachochytrium salamandrivorans wurde
erstmalig 2013 in Populationen des Feuersalamanders in den Niederlanden
und Belgien beschrieben. Hier wird er für ein fast vollständiges
Erlöschen der Bestände verantwortlich gemacht. Nach derzeitigen
Erkenntnissen wurde der Pilz vermutlich mit infizierten Salamandern oder
Molchen über den Tierhandel aus Asien eingeschleppt, und könnte sich nun
in wildlebenden Salamanderpopulationen weiter ausbreiten. Damit stellt
Bsal eine zunehmende akute Bedrohung für die Salamanderbestände in
Deutschland dar.
Das Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben "Monitoring und Entwicklung von
Vorsorgemaßnamen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes
Batrachochytrium salamandrivorans ("Bsal") im Freiland" ist zum 1. Januar
2018 gestartet und läuft bis zum Jahr 2020.
Informationen des BfN zum Feuersalamander als Art nationaler
Verantwortlichkeit:
[1]https://www.bfn.de/infothek/daten-fakten/zustand-der-natur/tiere-pflanzen-
und-pilze/ii-11-3-verbreitung-feuersalamanders-in-dl.html
Europaweite Meldeplattform für Bsal:
[2]https://bsalinfoeurope.wixsite.com/eubsalmitigation2017
Ansprechpartner im Projekt:
Universität Trier: Prof. (apl.) Dr. Stefan Lötters, Dr. Norman Wagner,
Prof. Dr. Michael Veith
Technische Universität Braunschweig: Dr. Sebastian Steinfartz, Prof. Dr.
Miguel Vences, Vanessa Schulz
Biologische Station Kreis Düren e.V.: Heidrun Düssel-Siebert; Dr. Lutz
Dalbeck
Biologische Station StädteRegion Aachen e.V.: Josef Wegge
1.
https://www.bfn.de/infothek/daten-fakten/zustand-der-natur/tiere-pflanzen-und
-pilze/ii-11-3-verbreitung-feuersalamanders-in-dl.html
2. https://bsalinfoeurope.wixsite.com/eubsalmitigation2017
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/presse/pressemitteilung.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6241
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
16/12/2017
BfN Pressemitteilung
BfN Pressemitteilung
Bonn/Vilm, 15. Dezember 2017: Wo in deutschen Meeren kommen Schweinswale
vor? Wo waren in den vergangenen Jahren in der Nord- und Ostsee die
meisten Seevögel zu beobachten? Darüber geben seit heute Online-Karten
unter [1]https://www.bfn.de/infothek/karten.html umfassend und öffentlich
Aufschluss. Sie basieren auf Langzeitdatenreihen, die im Auftrag des
Bundesamts für Naturschutz (BfN) von zwei Forschungsinstituten erhoben
wurden. Die Karten zeigen, wo Meeressäugetiere und 22 verschiedene
Seevogel-Arten in den Jahren 2001 bis 2015 bzw. 2016 gesichtet wurden.
Die zugrundeliegenden Daten können zudem als standardisierte Geodienste
in Geoinformationssystemen genutzt und mit anderen Daten kombiniert
werden.
Wir freuen uns, dass wir diese über 15 Jahre gesammelten Datenreihen nun
der Öffentlichkeit digital zugänglich machen können. Gleichzeitig hoffen
wir, dass diese wichtigen Ergebnisse zur Verbreitung geschützter
Tierarten anderen Forschungsprojekten zugutekommen, sagt Prof. Beate
Jessel, Präsidentin des BfN.
Vor den Küsten von Nord- und Ostsee müssen die Interessen
unterschiedlicher Nutzer fortwährend mit den Naturschutzaufgaben, wie dem
Erhalt der marinen Arten- und Lebensraumvielfalt in Einklang gebracht
werden. Grundlage dafür liefern die Langzeit-Datenreihen, die im Auftrag
des BfN, Abteilung Meeresnaturschutz, für die Zeit ab 2001 zur
Verbreitung von Schweinswalen und Seevögeln erhoben wurden. Die Daten zur
Verbreitung der Schweinswale, die Sichtung von Walkälbern und die
Sichtung anderer Meeressäuger werden nun erstmals auch in einfacher Form
für genaue räumliche Analysen angeboten. Die Datengrundlage dafür liefern
bei den Schweinswalen insgesamt circa 800.000 Beobachtungspunkte, die
29.000 Sichtungen enthalten. Für die 22 verschiedenen Arten der Seevögel
wurden mehr als 1,4 Mio. Beobachtungspunkte mit über 61.000 Sichtungen
ausgewertet. Auch manche Einflüsse des Menschen werden beim Monitoring
mit erfasst. Haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Schiffsverkehr, Fischerei und weitere menschliche Aktivitäten sowie
Netzreste und Öl- oder Müllverschmutzungen beobachtet, so wurden diese
ebenfalls aufgenommen und in die Karten eingetragen. Die Datenreihen
wurden im Auftrag des BfN vom Forschungs- und Technologiezentrum
Westküste der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und dem Institut
für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung der Stiftung
Tierärztliche Hochschule Hannover erhoben.
Das besondere an den thematisch gegliederten Karten bzw.
Kartenanwendungen: Sie sind sowohl von interessierten Laien als auch von
Fachleuten anwenderfreundlich und leicht verständlich nutzbar. Die nun
vorgestellten Anwendungen werden künftig regelmäßig durch neu erhobene
Daten im Rahmen des Wirbeltiermonitorings des BfN ergänzt. In den
kommenden Monaten sollen weiterhin auch Bestandstrends sowie Daten aus
dem akustischen Schweinswalmonitoring dargestellt werden. Präsentationen
zu Biotopen und Bodenlebewesen sollen ebenfalls 2018 folgen.
Weiterführende Informationen:
Internationale Abkommen und Richtlinien verpflichten Deutschland zum
Monitoring geschützter mariner Arten und Lebensräume. Das Bundesamt für
Naturschutz koordiniert das Monitoring in der Ausschließlichen
Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee. Im Monitoring der Wirbeltiere
werden insbesondere die Verbreitung, das Vorkommen und mögliche
Bestandsveränderungen von Schweinswalen sowie verschiedenen Seevogelarten
untersucht.
Weiterführende Informationen des BfN zum marinen Monitoring der
Wirbeltiere:
[2]https://www.bfn.de/themen/meeresnaturschutz/marines-monitoring.html
[3]https://www.bfn.de/themen/meeresnaturschutz/marines-monitoring/wirbeltiere
.html
1. http://https://www.bfn.de/infothek/karten.html
2. http://https://www.bfn.de/themen/meeresnaturschutz/marines-monitoring.html
3.
http://https://www.bfn.de/themen/meeresnaturschutz/marines-monitoring/wirbelt
iere.html
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/presse/pressemitteilung.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6232
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
Falls Sie keinen weiteren BfN Newsletter erhalten möchten, melden Sie sich
bitte unter www.bfn.de/presse/newsletter.html ab. Ihre E-Mail-Adresse können
Sie ebenfalls unter www.bfn.de/presse/newsletter.html ändern.
Bonn/Vilm, 15. Dezember 2017: Wo in deutschen Meeren kommen Schweinswale
vor? Wo waren in den vergangenen Jahren in der Nord- und Ostsee die
meisten Seevögel zu beobachten? Darüber geben seit heute Online-Karten
unter [1]https://www.bfn.de/infothek/karten.html umfassend und öffentlich
Aufschluss. Sie basieren auf Langzeitdatenreihen, die im Auftrag des
Bundesamts für Naturschutz (BfN) von zwei Forschungsinstituten erhoben
wurden. Die Karten zeigen, wo Meeressäugetiere und 22 verschiedene
Seevogel-Arten in den Jahren 2001 bis 2015 bzw. 2016 gesichtet wurden.
Die zugrundeliegenden Daten können zudem als standardisierte Geodienste
in Geoinformationssystemen genutzt und mit anderen Daten kombiniert
werden.
Wir freuen uns, dass wir diese über 15 Jahre gesammelten Datenreihen nun
der Öffentlichkeit digital zugänglich machen können. Gleichzeitig hoffen
wir, dass diese wichtigen Ergebnisse zur Verbreitung geschützter
Tierarten anderen Forschungsprojekten zugutekommen, sagt Prof. Beate
Jessel, Präsidentin des BfN.
Vor den Küsten von Nord- und Ostsee müssen die Interessen
unterschiedlicher Nutzer fortwährend mit den Naturschutzaufgaben, wie dem
Erhalt der marinen Arten- und Lebensraumvielfalt in Einklang gebracht
werden. Grundlage dafür liefern die Langzeit-Datenreihen, die im Auftrag
des BfN, Abteilung Meeresnaturschutz, für die Zeit ab 2001 zur
Verbreitung von Schweinswalen und Seevögeln erhoben wurden. Die Daten zur
Verbreitung der Schweinswale, die Sichtung von Walkälbern und die
Sichtung anderer Meeressäuger werden nun erstmals auch in einfacher Form
für genaue räumliche Analysen angeboten. Die Datengrundlage dafür liefern
bei den Schweinswalen insgesamt circa 800.000 Beobachtungspunkte, die
29.000 Sichtungen enthalten. Für die 22 verschiedenen Arten der Seevögel
wurden mehr als 1,4 Mio. Beobachtungspunkte mit über 61.000 Sichtungen
ausgewertet. Auch manche Einflüsse des Menschen werden beim Monitoring
mit erfasst. Haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Schiffsverkehr, Fischerei und weitere menschliche Aktivitäten sowie
Netzreste und Öl- oder Müllverschmutzungen beobachtet, so wurden diese
ebenfalls aufgenommen und in die Karten eingetragen. Die Datenreihen
wurden im Auftrag des BfN vom Forschungs- und Technologiezentrum
Westküste der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und dem Institut
für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung der Stiftung
Tierärztliche Hochschule Hannover erhoben.
Das besondere an den thematisch gegliederten Karten bzw.
Kartenanwendungen: Sie sind sowohl von interessierten Laien als auch von
Fachleuten anwenderfreundlich und leicht verständlich nutzbar. Die nun
vorgestellten Anwendungen werden künftig regelmäßig durch neu erhobene
Daten im Rahmen des Wirbeltiermonitorings des BfN ergänzt. In den
kommenden Monaten sollen weiterhin auch Bestandstrends sowie Daten aus
dem akustischen Schweinswalmonitoring dargestellt werden. Präsentationen
zu Biotopen und Bodenlebewesen sollen ebenfalls 2018 folgen.
Weiterführende Informationen:
Internationale Abkommen und Richtlinien verpflichten Deutschland zum
Monitoring geschützter mariner Arten und Lebensräume. Das Bundesamt für
Naturschutz koordiniert das Monitoring in der Ausschließlichen
Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee. Im Monitoring der Wirbeltiere
werden insbesondere die Verbreitung, das Vorkommen und mögliche
Bestandsveränderungen von Schweinswalen sowie verschiedenen Seevogelarten
untersucht.
Weiterführende Informationen des BfN zum marinen Monitoring der
Wirbeltiere:
[2]https://www.bfn.de/themen/meeresnaturschutz/marines-monitoring.html
[3]https://www.bfn.de/themen/meeresnaturschutz/marines-monitoring/wirbeltiere
.html
1. http://https://www.bfn.de/infothek/karten.html
2. http://https://www.bfn.de/themen/meeresnaturschutz/marines-monitoring.html
3.
http://https://www.bfn.de/themen/meeresnaturschutz/marines-monitoring/wirbelt
iere.html
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/presse/pressemitteilung.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6232
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
Falls Sie keinen weiteren BfN Newsletter erhalten möchten, melden Sie sich
bitte unter www.bfn.de/presse/newsletter.html ab. Ihre E-Mail-Adresse können
Sie ebenfalls unter www.bfn.de/presse/newsletter.html ändern.
05/12/2017
BfN Pressemitteilung
BfN Pressemitteilung
Bonn, 05. Dezember 2017: Wie der Schutz der biologischen Vielfalt mit
einer wirtschaftlich und sozial nachhaltigen Entwicklung in Einklang
gebracht werden kann - das ist Thema der aktuellen Ausgabe der
Fachzeitschrift "Natur und Landschaft". Unter dem Titel
"Biosphärenreservate: Modellregionen für Biodiversität und
Nachhaltigkeit" werden wesentliche Perspektiven zu dieser Thematik
dargestellt.
"Jedes Biosphärenreservat ist für sich genommen einmalig. Gemeinsam ist
allen 17 Biosphärenreservaten in Deutschland aber ihr Leitprinzip: ein
Dreiklang von ökologischen, ökonomischen und sozialen Zielen. Es gilt,
nicht nur die biologische Vielfalt zu erhalten und zu fördern, sondern
zugleich ein nachhaltiges Wirtschaftssystem zu entwickeln und dabei die
Menschen vor Ort stets miteinzubeziehen. Dieses Potenzial von
Biosphärenreservaten sollte noch stärker genutzt werden, um beispielhafte
Lösungen zu entwickeln, etwa für einen sanften Tourismus, den Aufbau
regionaler Wertschöpfungsketten oder den Ausbau erneuerbarer Energien",
sagt BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.
Ein Beitrag der aktuellen Schwerpunktausgabe untersucht die
Repräsentativität des bestehenden Netzwerks der deutschen
Biosphärenreservate nach verschiedenen Kriterien, unter anderem mit Blick
auf vorhandene Landschaftstypen und die "Hotspots" der biologischen
Vielfalt in Deutschland. Im Ergebnis wird deutlich, welche
Landschaftstypen bereits vertreten sind und wo noch Fehlstellen liegen.
So sind etwa heide- und magerrasenreiche Kulturlandschaften bisher nicht
durch Biosphärenreservate in Deutschland abgedeckt. Im Beitrag werden
Vorschläge genannt, wie solche Lücken künftig geschlossen werden könnten.
Räumlich sind Biosphärenreservate in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen
gegliedert. In einem weiteren Beitrag steht insbesondere die
landwirtschaftliche Nutzung in den Entwicklungszonen im Vordergrund. Für
eine Auswahl von drei Biosphärenreservaten wird ausgeführt, wie mögliche
Konfliktbereiche zwischen Landwirtschaft und besonders geschützten
Biotopen bzw. Lebensraumtypen identifiziert werden können und welche
Bedeutung ein systematisches Monitoring für die Weiterentwicklung der
Biosphärenreservate haben kann. Ein weiterer Beitrag behandelt die
Kernzonen in Biosphärenreservaten, die ausschließlich dem Schutz
wertvoller Ökosysteme vorbehalten sein sollen, einschließlich der
Forschung und Bildung. Er umfasst auch Handlungsempfehlungen, etwa um
Fragmentierung und Störungen durch Verkehr zu vermeiden sowie zum
Wildtiermanagement durch Bejagung. Im abschließenden Beitrag zum
Schwerpunktthema wird ein Projekt vorgestellt, in dem die Vermarktung
landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Biosphärenreservaten verknüpft wird
mit dem Schutz ausgewählter Tier- und Pflanzenarten.
Die Erhaltung naturverträglicher landwirtschaftlicher Nutzungssysteme und
die Einrichtung von Wertschöpfungsketten sind in vielen Gebieten von
größter Wichtigkeit, um Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern. Das
Schwerpunktheft lenkt die Aufmerksamkeit auf den äußerst aktuellen
Anspruch der Biosphärenreservate, Vorreiter zu sein in der nachhaltigen
Nutzung von Landschaften. Es verdeutlicht damit, dass die Idee, die vor
über 40 Jahren von der UNESCO entwickelt wurde, Biosphärenreservate als
Modellregionen dafür einzurichten, nicht an Relevanz verloren hat - im
Gegenteil, sie ist heute aktueller denn je. "Die Integration von Schutz
und Nutzung in Landschaften braucht nichts dringender als positive
Beispiele, in denen dies langfristig und erfolgreich demonstriert wird",
so die BfN-Präsidentin.
Bezug:
Einzelausgaben können
als gedrucktes Heft beim Verlag W. Kohlhammer GmbH,
Zeitschriftenauslieferung, 70549 Stuttgart
telefonisch 0711 7863-7280, per Fax 0711 7863-8430 oder per E-Mail
vertrieb@kohlhammer.de zu einem Preis von 8,15 zzgl. Versandkosten
bestellt werden oder
als Screen-PDF-Datei einem Preis von 7,40 unter
[1]www.natur-und-landschaft.de
heruntergeladen werden. Bei einem Online-Abonnement ist der Zugang zur
Screen-PDF-Datei enthalten.
Einzelartikel aus dieser Ausgabe können gegen eine geringe Gebühr (
2,95/Artikel) unter www.natur-undlandschaft.de als Screen-PDF-Datei
heruntergeladen werden. Bei jedem Abonnement ist der Zugang zu den
Screen-PDF-Dateien enthalten.
1. http://www.natur-und-landschaft.de
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/presse/pressemitteilung.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6221
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
Bonn, 05. Dezember 2017: Wie der Schutz der biologischen Vielfalt mit
einer wirtschaftlich und sozial nachhaltigen Entwicklung in Einklang
gebracht werden kann - das ist Thema der aktuellen Ausgabe der
Fachzeitschrift "Natur und Landschaft". Unter dem Titel
"Biosphärenreservate: Modellregionen für Biodiversität und
Nachhaltigkeit" werden wesentliche Perspektiven zu dieser Thematik
dargestellt.
"Jedes Biosphärenreservat ist für sich genommen einmalig. Gemeinsam ist
allen 17 Biosphärenreservaten in Deutschland aber ihr Leitprinzip: ein
Dreiklang von ökologischen, ökonomischen und sozialen Zielen. Es gilt,
nicht nur die biologische Vielfalt zu erhalten und zu fördern, sondern
zugleich ein nachhaltiges Wirtschaftssystem zu entwickeln und dabei die
Menschen vor Ort stets miteinzubeziehen. Dieses Potenzial von
Biosphärenreservaten sollte noch stärker genutzt werden, um beispielhafte
Lösungen zu entwickeln, etwa für einen sanften Tourismus, den Aufbau
regionaler Wertschöpfungsketten oder den Ausbau erneuerbarer Energien",
sagt BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.
Ein Beitrag der aktuellen Schwerpunktausgabe untersucht die
Repräsentativität des bestehenden Netzwerks der deutschen
Biosphärenreservate nach verschiedenen Kriterien, unter anderem mit Blick
auf vorhandene Landschaftstypen und die "Hotspots" der biologischen
Vielfalt in Deutschland. Im Ergebnis wird deutlich, welche
Landschaftstypen bereits vertreten sind und wo noch Fehlstellen liegen.
So sind etwa heide- und magerrasenreiche Kulturlandschaften bisher nicht
durch Biosphärenreservate in Deutschland abgedeckt. Im Beitrag werden
Vorschläge genannt, wie solche Lücken künftig geschlossen werden könnten.
Räumlich sind Biosphärenreservate in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen
gegliedert. In einem weiteren Beitrag steht insbesondere die
landwirtschaftliche Nutzung in den Entwicklungszonen im Vordergrund. Für
eine Auswahl von drei Biosphärenreservaten wird ausgeführt, wie mögliche
Konfliktbereiche zwischen Landwirtschaft und besonders geschützten
Biotopen bzw. Lebensraumtypen identifiziert werden können und welche
Bedeutung ein systematisches Monitoring für die Weiterentwicklung der
Biosphärenreservate haben kann. Ein weiterer Beitrag behandelt die
Kernzonen in Biosphärenreservaten, die ausschließlich dem Schutz
wertvoller Ökosysteme vorbehalten sein sollen, einschließlich der
Forschung und Bildung. Er umfasst auch Handlungsempfehlungen, etwa um
Fragmentierung und Störungen durch Verkehr zu vermeiden sowie zum
Wildtiermanagement durch Bejagung. Im abschließenden Beitrag zum
Schwerpunktthema wird ein Projekt vorgestellt, in dem die Vermarktung
landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Biosphärenreservaten verknüpft wird
mit dem Schutz ausgewählter Tier- und Pflanzenarten.
Die Erhaltung naturverträglicher landwirtschaftlicher Nutzungssysteme und
die Einrichtung von Wertschöpfungsketten sind in vielen Gebieten von
größter Wichtigkeit, um Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern. Das
Schwerpunktheft lenkt die Aufmerksamkeit auf den äußerst aktuellen
Anspruch der Biosphärenreservate, Vorreiter zu sein in der nachhaltigen
Nutzung von Landschaften. Es verdeutlicht damit, dass die Idee, die vor
über 40 Jahren von der UNESCO entwickelt wurde, Biosphärenreservate als
Modellregionen dafür einzurichten, nicht an Relevanz verloren hat - im
Gegenteil, sie ist heute aktueller denn je. "Die Integration von Schutz
und Nutzung in Landschaften braucht nichts dringender als positive
Beispiele, in denen dies langfristig und erfolgreich demonstriert wird",
so die BfN-Präsidentin.
Bezug:
Einzelausgaben können
als gedrucktes Heft beim Verlag W. Kohlhammer GmbH,
Zeitschriftenauslieferung, 70549 Stuttgart
telefonisch 0711 7863-7280, per Fax 0711 7863-8430 oder per E-Mail
vertrieb@kohlhammer.de zu einem Preis von 8,15 zzgl. Versandkosten
bestellt werden oder
als Screen-PDF-Datei einem Preis von 7,40 unter
[1]www.natur-und-landschaft.de
heruntergeladen werden. Bei einem Online-Abonnement ist der Zugang zur
Screen-PDF-Datei enthalten.
Einzelartikel aus dieser Ausgabe können gegen eine geringe Gebühr (
2,95/Artikel) unter www.natur-undlandschaft.de als Screen-PDF-Datei
heruntergeladen werden. Bei jedem Abonnement ist der Zugang zu den
Screen-PDF-Dateien enthalten.
1. http://www.natur-und-landschaft.de
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/presse/pressemitteilung.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6221
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
22/11/2017
BfN Pressemitteilung Aktuell sind in Deutschland 60 Wolfsrudel bestätigt.
BfN Pressemitteilung
Bonn/Berlin, 22. November 2017: Aktuell sind in Deutschland 60 Wolfsrudel
bestätigt. Das geht aus einer neuen Erhebung des Bundesamtes für
Naturschutz (BfN) und der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes
zum Wolf (DBBW) hervor. Die Wolfs-Vorkommen konzentrieren sich derzeit
weiterhin vor allem auf das norddeutsche Tiefland, das sich von der
sächsischen Lausitz in nordwestlicher Richtung über Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis nach
Niedersachsen erstreckt.
Die Zahl der 60 von den Bundesländern bestätigten Rudel des aktuellen
Monitoringjahres 2016/2017 in Deutschland ist im Vergleich zum vorherigen
um 13 gestiegen. Allerdings ist die Zahl der Wolfspaare im selben
Zeitraum von 21 auf 13 und die Zahl der sesshaften Einzelwölfe ist von
vier auf drei gesunken. Die meisten Tiere leben heute in Brandenburg und
in Sachsen, wo im Jahr 2000 erstmals nach der Ausrottung der Art in
Deutschland vor 150 Jahren ein Wolfspaar aus Polen zugewandert ist.
"Für den Naturschutz sind diese Zahlen zwar erfreulich, jedoch weist die
Art noch immer eine insgesamt ungünstige Erhaltungssituation auf", sagt
BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel. "Vor allem der Straßenverkehr
gefährdet den Wolf in seinem Bestand; daneben stellen illegale Abschüsse
ein erhebliches Problem dar." Von den in Deutschland seit dem Jahr 2000
insgesamt 201 tot aufgefundenen Wölfen sind 140 durch den Straßenverkehr
ums Leben gekommen und 26 illegal getötet worden. Im Vergleich zum
Monitoringjahr 2015/2016 ist die Zahl der illegalen Tötungen von zwei auf
fünf angestiegen.
Die Daten, die das Bundesamt für Naturschutz jährlich im Herbst
veröffentlicht, werden von den Bundesländern jeweils für ein
Monitoringjahr erhoben. Dieses läuft jeweils vom 1. Mai bis zum 30. April
des darauffolgenden Jahres und deckt sich zeitlich mit einem biologischen
"Wolfsjahr", von der Geburt der Welpen bis zum Ende des ersten
Lebensjahres. Die Daten werden anschließend jeweils noch überprüft und
durch das BfN und die DBBW bundesweit zusammengeführt. Diese
Zusammenführung erfolgt jährlich im Herbst bei einem Treffen der im
Monitoring erfahrenen Personen von Bund und Ländern.
"Die Rückkehr des Wolfes stellt uns in unserer heutigen Kulturlandschaft
vor eine besondere gesellschaftliche Herausforderung. Die Angst der
Menschen vor direkten Begegnungen und die Sorgen der Weidetierhalter
müssen wir sehr ernst nehmen. Wir unterstützen mit wissenschaftlich
fundierten Beiträgen und Handlungsempfehlungen zum Wolf und informieren
so die Bundesländer, bei denen in Sachen Wolf die Vollzugshoheit liegt",
so die BfN-Präsidentin. Einen wichtigen Beitrag leistet dabei die DBBW,
die der Bund im Jahr 2016 eingerichtet hat, um insbesondere Daten aus den
Bundesländern zusammenzutragen und die Fachbehörden zu beraten.
Mittlerweile wurden in 13 Bundesländern Wolfsmanagementpläne sowie
entsprechende Leitlinien, Konzepte oder Leitfäden veröffentlicht. Darin
ist in der Verantwortung der Länder unter anderem festgelegt, wie für den
Schutz von Weidetieren die Prävention und auch Kompensation geregelt
sind. "Ein flächendeckender Herdenschutz, der sich an den vom BfN
empfohlenen Schutzstandards orientiert, ist essentiell, um in weiteren
potenziellen Ausbreitungsgebieten für die Ankunft des Wolfes gewappnet zu
sein. Um Übergriffe auf Weidetiere weitgehend zu reduzieren, müssen
Herdenschutzmaßnahmen konsequent umgesetzt und dafür auch ausreichend
finanziert werden", sagt Prof. Beate Jessel. Die Ausgaben der
Bundesländer mit Wolfsvorkommen betrugen im Jahr 2016 insgesamt 1.100.963
Euro für Herdenschutzmaßnahmen. Im Vergleich dazu lagen die
Schadenausgleichszahlungen, bei denen ein Wolf als Verursacher
nachgewiesen oder nicht ganz ausgeschlossen werden konnte, bei rund
135.140 Euro.
Hintergrund
Die DBBW Die DBBW wird von einem Konsortium aus mehreren
wissenschaftlichen Institutionen getragen: Unter der Führung der
Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (SGN) arbeiten darin das
Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz (SMNG), das LUPUS Institut für
Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland, das Leibniz-Institut für
Zoo- und Wildtierforschung Berlin (IZW) und das Senckenberg
Forschungsinstitut, Standort Gelnhausen. Das Bundesamt für Naturschutz
betreut die DBBW fachlich und finanziert deren Arbeit mit Mitteln des
Bundesumweltministeriums.
Weiterführende Informationen
Umfassende Daten und Fakten zum Wolf bietet das Pressehintergrundpapier
zum Wolf. Es steht ebenso wie eine Karte der aktuellen Wolfsvorkommen in
Deutschland im Pressebereich auf der BfN-Website zum Download zur
Verfügung: [1]www.bfn.de/presse/hintergrundinfos.html
Das Bundesumweltministerium hält auf seiner Website Informationen zu
Wolfsbegegnungen in der Kulturlandschaft bereit: [2]www.bmub.bund.de/P4340/
1. https://www.bfn.de/presse/hintergrundinfos.html
2. http://www.bmub.bund.de/P4340/
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/presse/pressemitteilung.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6216
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
Bonn/Berlin, 22. November 2017: Aktuell sind in Deutschland 60 Wolfsrudel
bestätigt. Das geht aus einer neuen Erhebung des Bundesamtes für
Naturschutz (BfN) und der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes
zum Wolf (DBBW) hervor. Die Wolfs-Vorkommen konzentrieren sich derzeit
weiterhin vor allem auf das norddeutsche Tiefland, das sich von der
sächsischen Lausitz in nordwestlicher Richtung über Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis nach
Niedersachsen erstreckt.
Die Zahl der 60 von den Bundesländern bestätigten Rudel des aktuellen
Monitoringjahres 2016/2017 in Deutschland ist im Vergleich zum vorherigen
um 13 gestiegen. Allerdings ist die Zahl der Wolfspaare im selben
Zeitraum von 21 auf 13 und die Zahl der sesshaften Einzelwölfe ist von
vier auf drei gesunken. Die meisten Tiere leben heute in Brandenburg und
in Sachsen, wo im Jahr 2000 erstmals nach der Ausrottung der Art in
Deutschland vor 150 Jahren ein Wolfspaar aus Polen zugewandert ist.
"Für den Naturschutz sind diese Zahlen zwar erfreulich, jedoch weist die
Art noch immer eine insgesamt ungünstige Erhaltungssituation auf", sagt
BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel. "Vor allem der Straßenverkehr
gefährdet den Wolf in seinem Bestand; daneben stellen illegale Abschüsse
ein erhebliches Problem dar." Von den in Deutschland seit dem Jahr 2000
insgesamt 201 tot aufgefundenen Wölfen sind 140 durch den Straßenverkehr
ums Leben gekommen und 26 illegal getötet worden. Im Vergleich zum
Monitoringjahr 2015/2016 ist die Zahl der illegalen Tötungen von zwei auf
fünf angestiegen.
Die Daten, die das Bundesamt für Naturschutz jährlich im Herbst
veröffentlicht, werden von den Bundesländern jeweils für ein
Monitoringjahr erhoben. Dieses läuft jeweils vom 1. Mai bis zum 30. April
des darauffolgenden Jahres und deckt sich zeitlich mit einem biologischen
"Wolfsjahr", von der Geburt der Welpen bis zum Ende des ersten
Lebensjahres. Die Daten werden anschließend jeweils noch überprüft und
durch das BfN und die DBBW bundesweit zusammengeführt. Diese
Zusammenführung erfolgt jährlich im Herbst bei einem Treffen der im
Monitoring erfahrenen Personen von Bund und Ländern.
"Die Rückkehr des Wolfes stellt uns in unserer heutigen Kulturlandschaft
vor eine besondere gesellschaftliche Herausforderung. Die Angst der
Menschen vor direkten Begegnungen und die Sorgen der Weidetierhalter
müssen wir sehr ernst nehmen. Wir unterstützen mit wissenschaftlich
fundierten Beiträgen und Handlungsempfehlungen zum Wolf und informieren
so die Bundesländer, bei denen in Sachen Wolf die Vollzugshoheit liegt",
so die BfN-Präsidentin. Einen wichtigen Beitrag leistet dabei die DBBW,
die der Bund im Jahr 2016 eingerichtet hat, um insbesondere Daten aus den
Bundesländern zusammenzutragen und die Fachbehörden zu beraten.
Mittlerweile wurden in 13 Bundesländern Wolfsmanagementpläne sowie
entsprechende Leitlinien, Konzepte oder Leitfäden veröffentlicht. Darin
ist in der Verantwortung der Länder unter anderem festgelegt, wie für den
Schutz von Weidetieren die Prävention und auch Kompensation geregelt
sind. "Ein flächendeckender Herdenschutz, der sich an den vom BfN
empfohlenen Schutzstandards orientiert, ist essentiell, um in weiteren
potenziellen Ausbreitungsgebieten für die Ankunft des Wolfes gewappnet zu
sein. Um Übergriffe auf Weidetiere weitgehend zu reduzieren, müssen
Herdenschutzmaßnahmen konsequent umgesetzt und dafür auch ausreichend
finanziert werden", sagt Prof. Beate Jessel. Die Ausgaben der
Bundesländer mit Wolfsvorkommen betrugen im Jahr 2016 insgesamt 1.100.963
Euro für Herdenschutzmaßnahmen. Im Vergleich dazu lagen die
Schadenausgleichszahlungen, bei denen ein Wolf als Verursacher
nachgewiesen oder nicht ganz ausgeschlossen werden konnte, bei rund
135.140 Euro.
Hintergrund
Die DBBW Die DBBW wird von einem Konsortium aus mehreren
wissenschaftlichen Institutionen getragen: Unter der Führung der
Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (SGN) arbeiten darin das
Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz (SMNG), das LUPUS Institut für
Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland, das Leibniz-Institut für
Zoo- und Wildtierforschung Berlin (IZW) und das Senckenberg
Forschungsinstitut, Standort Gelnhausen. Das Bundesamt für Naturschutz
betreut die DBBW fachlich und finanziert deren Arbeit mit Mitteln des
Bundesumweltministeriums.
Weiterführende Informationen
Umfassende Daten und Fakten zum Wolf bietet das Pressehintergrundpapier
zum Wolf. Es steht ebenso wie eine Karte der aktuellen Wolfsvorkommen in
Deutschland im Pressebereich auf der BfN-Website zum Download zur
Verfügung: [1]www.bfn.de/presse/hintergrundinfos.html
Das Bundesumweltministerium hält auf seiner Website Informationen zu
Wolfsbegegnungen in der Kulturlandschaft bereit: [2]www.bmub.bund.de/P4340/
1. https://www.bfn.de/presse/hintergrundinfos.html
2. http://www.bmub.bund.de/P4340/
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/presse/pressemitteilung.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6216
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
21/09/2017
BfN Pressemitteilung
BfN Pressemitteilung
Bonn/Eichstätt, 21. September 2017: Im Rahmen des Altmühltaler
Lamm-Abtriebs feiern das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das
Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz heute
gemeinsam mit dem Projekt-Zweckverband den Abschluss des
Naturschutzgroßprojekts Altmühlleiten. Die Mager-, Trocken- und
Felsrasen des Altmühltals gehören zu den wertvollsten Vorkommen in
deutschen Mittelgebirgen. Das Projekt leistet einen bedeutenden Beitrag
zu ihrer dauerhaften Sicherung.
Das Naturschutzgroßprojekt Altmühlleiten hat Modellcharakter. Die
erzielten Erfolge, insbesondere in Zusammenarbeit mit den Schäfern,
Landwirten und der Region, haben eindrucksvoll unter Beweis gestellt,
dass sich Naturschutz sehr gut mit wirtschaftlichen Interessen verbinden
lässt. Gerade der ländliche Raum bietet Chancen, um eine herausragende
Landschaft mit den Wertschöpfungspotenzialen für Freizeit, Erholung und
Tourismus im Interesse der Region zu entwickeln, sagt Thomas Graner,
Abteilungspräsident des BfN.
Auch der Zweckverbandsvorsitzende, Landrat Anton Knapp, lobt das
Großprojekt: Dass die Altmühlleiten als eines der schönsten Gebiete
Deutschlands erhalten werden müssen, ist unbestritten. Das
Naturschutzgroßprojekt ist darüber hinaus aber auch ein wichtiger
Impulsgeber für den ländlichen Raum, die Altmühltaler wachsen zusammen."
Das Überleben zahlreicher seltener und stark gefährdeter Tier- und
Pflanzenarten wie zum Beispiel die Berghexe und das Brand-Knabenkraut,
die sich auf kurze Magerrasen spezialisiert haben, war durch Verbuschung
gefährdet. Abhilfe konnte nur durch Rodungsmaßnahmen und anschließende
Beweidung geschaffen werden. Hierzu wurde ein ökonomisch tragfähiges
Beweidungssystem für zehn Schafherden mit durchschnittlich 600 Tieren,
darunter auch Ziegen, aufgebaut. Triebwege wurden angelegt sowie die
Wasserversorgung durch zusätzliche Wasserleitungen, Hydranten und mobile
Tränkewägen verbessert. Über 50 Landwirte engagierten sich im Rahmen von
Landschaftspflegearbeiten, insbesondere bei der Entbuschung der
Magerrasen.
Das Naturschutzgroßprojekt Altmühlleiten umfasst eine Fläche von mehr
als 3.800 Hektar. Nach einer zweijährigen Planungs- und einer
achtjährigen Umsetzungsphase endet das Projekt im Dezember 2017. Der Bund
beteiligte sich mit 65 Prozent in einer Höhe von ca. 4,5 Millionen Euro
an den Kosten von ca. 7 Millionen Euro.
Hintergrund:
Förderprogramm:
Ziele des seit 1979 bestehenden Förderprogramms chance.natur -
Bundesförderung Naturschutz sind der Schutz und die langfristige
Sicherung national bedeutsamer und repräsentativer Naturräume mit
gesamtstaatlicher Bedeutung. Deutschland leistet damit einen wesentlichen
Beitrag zum Erhalt des nationalen Naturerbes und zur Erfüllung
internationaler Naturschutzverpflichtungen. Über chance.natur können
nur Gebiete gefördert werden, die im nationalen und internationalen
Interesse für den Naturschutz außerordentlich wertvoll und für den
betreffenden Lebensraumtyp in Deutschland besonders charakteristisch und
repräsentativ sind. Das Förderprogramm soll zum dauerhaften Erhalt von
Naturlandschaften sowie zur Sicherung und Entwicklung von
Kulturlandschaften mit herausragenden Lebensräumen zu schützender Tier-
und Pflanzenarten beitragen.
Seit 1979 wurden in Deutschland insgesamt 79 Naturschutzgroßprojekte mit
einer Gesamtfläche von mehr als 3.500 Quadratkilometern in die Förderung
aufgenommen. Das Programm wurde im Verlauf seines Bestehens
kontinuierlich fachlich weiterentwickelt und auch an die sich
verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. Die
Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit. Die Projekte werden durch das Bundesamt für
Naturschutz betreut.
Naturschutzgroßprojekt Altmühlleiten:
Im 3.879 Hektar großen Projektgebiet leben viele seltene und bedrohte
Arten. Darunter sind viele Tagfalter wie der Apollofalter und die
Berghexe und Orchideenarten wie die Hummel-Ragwurz, das Brand-Knabenkraut
und die Bocks-Riemenzunge sowie die Pfingstnelke, der Kreuzenzian, das
Zwergsonnenröschen und das nur hier vorkommende Arnolds-Habichtskraut.
In den Jahren 2005 bis 2007 wurde für das Naturschutzgroßprojekt
Altmühlleiten ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt. In der zweiten
Förderphase von 2009 bis 2017 fand auf Grundlage des Pflege- und
Entwicklungsplans die Maßnahmenumsetzung statt. Innerhalb dieser Zeit
wurden Flächen von insgesamt ca. 130 Hektar zur Umsetzung der
Projektziele angekauft und über 300 Maßnahmen durchgeführt. Dieses
dienten unter anderem der Erhaltung und Entwicklung von Magerrasen,
Wacholderheiden, Felsen und sekundären Trockenstandorten in Steinbrüchen
und Schuttfluren, struktur- und totholzreichen alten Waldbeständen und
Hutewäldern sowie der Extensivierung intensiv genutzter Acker- und
Grünlandstandorte.
Insgesamt standen ca. 7 Mio. zur Verfügung, der Bundesanteil betrug ca.
4,5 Mio. (65%), der Anteil des Bayrischen Naturschutzfonds ca. 1,7 Mio.
(23,9 %) und des Zweckverbandes Naturschutzgroßprojekt Altmühlleiten
ca. 0,8 Mio. (11,1 %).
Um die erfolgreiche Arbeit des Projekts fortzuführen, sollen die
Projektflächen künftig durch das Vertragsnaturschutzprogramm zur
Förderung extensiver Beweidung in der Hüteschafhaltung (VNP), das
Kulturlandschaftsprogramm zur Förderung der Extensivierung
landwirtschaftlich genutzter Flächen (KULAP) und das
Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) gefördert werden.
Weitere Informationen:
Jörg Bruker, Koordinator Naturschutzgroßprojekte im Bundesamt für
Naturschutz, Tel.: 0228 8491 1011, E-Mail: joerg.bruker@bfn.de
Christina Fehrmann, Projektkoordinatorin Zweckverband
Naturschutzgroßprojekt Altmühlleiten
Tel. 08421 / 70 299, E-Mail: Christina.Fehrmann@lra-ei.bayern.de,
Internet: www.altmuehlleiten.de
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/0401_pm.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6158
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
Bonn/Eichstätt, 21. September 2017: Im Rahmen des Altmühltaler
Lamm-Abtriebs feiern das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das
Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz heute
gemeinsam mit dem Projekt-Zweckverband den Abschluss des
Naturschutzgroßprojekts Altmühlleiten. Die Mager-, Trocken- und
Felsrasen des Altmühltals gehören zu den wertvollsten Vorkommen in
deutschen Mittelgebirgen. Das Projekt leistet einen bedeutenden Beitrag
zu ihrer dauerhaften Sicherung.
Das Naturschutzgroßprojekt Altmühlleiten hat Modellcharakter. Die
erzielten Erfolge, insbesondere in Zusammenarbeit mit den Schäfern,
Landwirten und der Region, haben eindrucksvoll unter Beweis gestellt,
dass sich Naturschutz sehr gut mit wirtschaftlichen Interessen verbinden
lässt. Gerade der ländliche Raum bietet Chancen, um eine herausragende
Landschaft mit den Wertschöpfungspotenzialen für Freizeit, Erholung und
Tourismus im Interesse der Region zu entwickeln, sagt Thomas Graner,
Abteilungspräsident des BfN.
Auch der Zweckverbandsvorsitzende, Landrat Anton Knapp, lobt das
Großprojekt: Dass die Altmühlleiten als eines der schönsten Gebiete
Deutschlands erhalten werden müssen, ist unbestritten. Das
Naturschutzgroßprojekt ist darüber hinaus aber auch ein wichtiger
Impulsgeber für den ländlichen Raum, die Altmühltaler wachsen zusammen."
Das Überleben zahlreicher seltener und stark gefährdeter Tier- und
Pflanzenarten wie zum Beispiel die Berghexe und das Brand-Knabenkraut,
die sich auf kurze Magerrasen spezialisiert haben, war durch Verbuschung
gefährdet. Abhilfe konnte nur durch Rodungsmaßnahmen und anschließende
Beweidung geschaffen werden. Hierzu wurde ein ökonomisch tragfähiges
Beweidungssystem für zehn Schafherden mit durchschnittlich 600 Tieren,
darunter auch Ziegen, aufgebaut. Triebwege wurden angelegt sowie die
Wasserversorgung durch zusätzliche Wasserleitungen, Hydranten und mobile
Tränkewägen verbessert. Über 50 Landwirte engagierten sich im Rahmen von
Landschaftspflegearbeiten, insbesondere bei der Entbuschung der
Magerrasen.
Das Naturschutzgroßprojekt Altmühlleiten umfasst eine Fläche von mehr
als 3.800 Hektar. Nach einer zweijährigen Planungs- und einer
achtjährigen Umsetzungsphase endet das Projekt im Dezember 2017. Der Bund
beteiligte sich mit 65 Prozent in einer Höhe von ca. 4,5 Millionen Euro
an den Kosten von ca. 7 Millionen Euro.
Hintergrund:
Förderprogramm:
Ziele des seit 1979 bestehenden Förderprogramms chance.natur -
Bundesförderung Naturschutz sind der Schutz und die langfristige
Sicherung national bedeutsamer und repräsentativer Naturräume mit
gesamtstaatlicher Bedeutung. Deutschland leistet damit einen wesentlichen
Beitrag zum Erhalt des nationalen Naturerbes und zur Erfüllung
internationaler Naturschutzverpflichtungen. Über chance.natur können
nur Gebiete gefördert werden, die im nationalen und internationalen
Interesse für den Naturschutz außerordentlich wertvoll und für den
betreffenden Lebensraumtyp in Deutschland besonders charakteristisch und
repräsentativ sind. Das Förderprogramm soll zum dauerhaften Erhalt von
Naturlandschaften sowie zur Sicherung und Entwicklung von
Kulturlandschaften mit herausragenden Lebensräumen zu schützender Tier-
und Pflanzenarten beitragen.
Seit 1979 wurden in Deutschland insgesamt 79 Naturschutzgroßprojekte mit
einer Gesamtfläche von mehr als 3.500 Quadratkilometern in die Förderung
aufgenommen. Das Programm wurde im Verlauf seines Bestehens
kontinuierlich fachlich weiterentwickelt und auch an die sich
verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. Die
Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit. Die Projekte werden durch das Bundesamt für
Naturschutz betreut.
Naturschutzgroßprojekt Altmühlleiten:
Im 3.879 Hektar großen Projektgebiet leben viele seltene und bedrohte
Arten. Darunter sind viele Tagfalter wie der Apollofalter und die
Berghexe und Orchideenarten wie die Hummel-Ragwurz, das Brand-Knabenkraut
und die Bocks-Riemenzunge sowie die Pfingstnelke, der Kreuzenzian, das
Zwergsonnenröschen und das nur hier vorkommende Arnolds-Habichtskraut.
In den Jahren 2005 bis 2007 wurde für das Naturschutzgroßprojekt
Altmühlleiten ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt. In der zweiten
Förderphase von 2009 bis 2017 fand auf Grundlage des Pflege- und
Entwicklungsplans die Maßnahmenumsetzung statt. Innerhalb dieser Zeit
wurden Flächen von insgesamt ca. 130 Hektar zur Umsetzung der
Projektziele angekauft und über 300 Maßnahmen durchgeführt. Dieses
dienten unter anderem der Erhaltung und Entwicklung von Magerrasen,
Wacholderheiden, Felsen und sekundären Trockenstandorten in Steinbrüchen
und Schuttfluren, struktur- und totholzreichen alten Waldbeständen und
Hutewäldern sowie der Extensivierung intensiv genutzter Acker- und
Grünlandstandorte.
Insgesamt standen ca. 7 Mio. zur Verfügung, der Bundesanteil betrug ca.
4,5 Mio. (65%), der Anteil des Bayrischen Naturschutzfonds ca. 1,7 Mio.
(23,9 %) und des Zweckverbandes Naturschutzgroßprojekt Altmühlleiten
ca. 0,8 Mio. (11,1 %).
Um die erfolgreiche Arbeit des Projekts fortzuführen, sollen die
Projektflächen künftig durch das Vertragsnaturschutzprogramm zur
Förderung extensiver Beweidung in der Hüteschafhaltung (VNP), das
Kulturlandschaftsprogramm zur Förderung der Extensivierung
landwirtschaftlich genutzter Flächen (KULAP) und das
Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) gefördert werden.
Weitere Informationen:
Jörg Bruker, Koordinator Naturschutzgroßprojekte im Bundesamt für
Naturschutz, Tel.: 0228 8491 1011, E-Mail: joerg.bruker@bfn.de
Christina Fehrmann, Projektkoordinatorin Zweckverband
Naturschutzgroßprojekt Altmühlleiten
Tel. 08421 / 70 299, E-Mail: Christina.Fehrmann@lra-ei.bayern.de,
Internet: www.altmuehlleiten.de
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/0401_pm.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6158
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
25/08/2017
Nagoya-Protokoll
BfN Pressemitteilung
Bonn/ Vilm, 24. August 2017: Überall auf der Welt gibt es Pflanzen, Tiere
und Mikroorganismen mit besonderen Eigenschaften, die für die Entwicklung
verschiedenster Produkte und zur weiteren Erforschung der biologischen
Vielfalt genutzt werden können. Unternehmen und andere Institutionen, die
diese wertvollen genetischen Ressourcen gewerblich oder zu
Forschungszwecken nutzen wollen, müssen gemäß dem Nagoya-Protokoll für
einen entsprechenden Ausgleich sorgen, sofern der Zugang zu den
genetischen Ressourcen eines Herkunftslandes gesetzlich geregelt ist.
Doch welche spezifischen Zugangsregelungen gelten in den jeweiligen
Herkunftsländern und wie sind sie auszulegen? Um diese Unsicherheit zu
beseitigen findet vom 27. bis 31. August ein internationaler
Informations- und Erfahrungsaustausch auf der Insel Vilm statt.
Vertreterinnen und Vertreter internationaler Vollzugsbehörden aus 19
Staaten und fünf Kontinenten nehmen daran teil.
"Wir freuen uns sehr, dass wir nun zum ersten Mal seit dem Inkrafttreten
des Nagoya-Protokolls für die Umsetzung zuständige internationale
Expertinnen und Experten zu einem Wissens- und Erfahrungsaustausch
zusammen bringen konnten. Denn mehr Transparenz bei den Zugangsregelungen
schafft im Ergebnis auch mehr Möglichkeiten für einen Vorteilsausgleich
mit den Ressourcenländern. Darüber hinaus wird die Umsetzung des
Nagoya-Protokolls künftig auch zu einer stärkeren internationalen
Zusammenarbeit in der Biodiversitätsforschung beitragen", sagt Prof.
Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN).
Das Nagoya-Protokoll des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt
(CBD) regelt weltweit die gerechte Aufteilung von Vorteilen, die aus der
Nutzung genetischer Ressourcen resultieren. Genetische Ressourcen können
beispielsweise aus Entwicklungsländern bezogene pflanzliche Inhaltsstoffe
von Medikamenten sein. Der Ausgleich der entstehenden Vorteile mit den
Ländern, die die Ressourcen zur Verfügung stellen, kommt auch der
biologischen Vielfalt zugute und soll einen Anreiz zu deren Erhalt
bieten.
Das BfN ist die zuständige nationale Behörde für den Vollzug des
Nagoya-Protokolls. Durch Aufklärung und Kontrolle trägt das BfN dazu bei,
dass deutsche Nutzerinnen und Nutzer die Regeln zum Zugang und gerechtem
Vorteilsausgleich anderer Länder befolgen. Solche länderspezifischen
Zugangsregelungen sind jedoch in vielen Mitgliedstaaten des
Nagoya-Protokolls noch schwer auffindbar oder vielfach intransparent. So
vermissen beispielsweise Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf
Forschungsreisen in Ländern mit hoher biologischer Vielfalt immer wieder
eindeutige und verlässliche Informationen darüber, ob und unter welchen
Bedingungen der Zugang zu biologischen Ressourcen dort rechtlich möglich
ist.
Um eben diese länderspezifischen Informationen besser zugänglich zu
machen, ist Ziel der Tagung die gemeinsame Erstellung sogenannter
Zugangsprofile. Diese sollen später den Nutzern als transparente
Anleitungen für einen gesetzeskonformen Zugang zu den Ressourcen in den
jeweiligen Ländern dienen und als Dialogergebnis veröffentlicht werden.
Weitere Informationen zum Nagoya-Protokoll und dessen Umsetzung sind auf
der Internetseite des BfN unter www.abs.bfn.de zu finden.
Hintergrund
Am 01. Juli 2016 ist das Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach
dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr.
511/2014 in Deutschland in Kraft getreten. Zuvor hatte Deutschland am 21.
April 2016 das "Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen
Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer
Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische
Vielfalt (CBD)" ratifiziert und damit entschieden, Vertragspartei dieses
völkerrechtlichen Vertrages zu werden. Diese Verpflichtungen werden auf
europäischer Ebene bereits seit dem 12. Oktober 2014 durch die Verordnung
(EU) Nr. 511/2014, ergänzt um die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1866
vom 13. Oktober 2015 umgesetzt.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/0401_pm.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6151
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
Bonn/ Vilm, 24. August 2017: Überall auf der Welt gibt es Pflanzen, Tiere
und Mikroorganismen mit besonderen Eigenschaften, die für die Entwicklung
verschiedenster Produkte und zur weiteren Erforschung der biologischen
Vielfalt genutzt werden können. Unternehmen und andere Institutionen, die
diese wertvollen genetischen Ressourcen gewerblich oder zu
Forschungszwecken nutzen wollen, müssen gemäß dem Nagoya-Protokoll für
einen entsprechenden Ausgleich sorgen, sofern der Zugang zu den
genetischen Ressourcen eines Herkunftslandes gesetzlich geregelt ist.
Doch welche spezifischen Zugangsregelungen gelten in den jeweiligen
Herkunftsländern und wie sind sie auszulegen? Um diese Unsicherheit zu
beseitigen findet vom 27. bis 31. August ein internationaler
Informations- und Erfahrungsaustausch auf der Insel Vilm statt.
Vertreterinnen und Vertreter internationaler Vollzugsbehörden aus 19
Staaten und fünf Kontinenten nehmen daran teil.
"Wir freuen uns sehr, dass wir nun zum ersten Mal seit dem Inkrafttreten
des Nagoya-Protokolls für die Umsetzung zuständige internationale
Expertinnen und Experten zu einem Wissens- und Erfahrungsaustausch
zusammen bringen konnten. Denn mehr Transparenz bei den Zugangsregelungen
schafft im Ergebnis auch mehr Möglichkeiten für einen Vorteilsausgleich
mit den Ressourcenländern. Darüber hinaus wird die Umsetzung des
Nagoya-Protokolls künftig auch zu einer stärkeren internationalen
Zusammenarbeit in der Biodiversitätsforschung beitragen", sagt Prof.
Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN).
Das Nagoya-Protokoll des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt
(CBD) regelt weltweit die gerechte Aufteilung von Vorteilen, die aus der
Nutzung genetischer Ressourcen resultieren. Genetische Ressourcen können
beispielsweise aus Entwicklungsländern bezogene pflanzliche Inhaltsstoffe
von Medikamenten sein. Der Ausgleich der entstehenden Vorteile mit den
Ländern, die die Ressourcen zur Verfügung stellen, kommt auch der
biologischen Vielfalt zugute und soll einen Anreiz zu deren Erhalt
bieten.
Das BfN ist die zuständige nationale Behörde für den Vollzug des
Nagoya-Protokolls. Durch Aufklärung und Kontrolle trägt das BfN dazu bei,
dass deutsche Nutzerinnen und Nutzer die Regeln zum Zugang und gerechtem
Vorteilsausgleich anderer Länder befolgen. Solche länderspezifischen
Zugangsregelungen sind jedoch in vielen Mitgliedstaaten des
Nagoya-Protokolls noch schwer auffindbar oder vielfach intransparent. So
vermissen beispielsweise Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf
Forschungsreisen in Ländern mit hoher biologischer Vielfalt immer wieder
eindeutige und verlässliche Informationen darüber, ob und unter welchen
Bedingungen der Zugang zu biologischen Ressourcen dort rechtlich möglich
ist.
Um eben diese länderspezifischen Informationen besser zugänglich zu
machen, ist Ziel der Tagung die gemeinsame Erstellung sogenannter
Zugangsprofile. Diese sollen später den Nutzern als transparente
Anleitungen für einen gesetzeskonformen Zugang zu den Ressourcen in den
jeweiligen Ländern dienen und als Dialogergebnis veröffentlicht werden.
Weitere Informationen zum Nagoya-Protokoll und dessen Umsetzung sind auf
der Internetseite des BfN unter www.abs.bfn.de zu finden.
Hintergrund
Am 01. Juli 2016 ist das Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach
dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr.
511/2014 in Deutschland in Kraft getreten. Zuvor hatte Deutschland am 21.
April 2016 das "Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen
Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer
Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische
Vielfalt (CBD)" ratifiziert und damit entschieden, Vertragspartei dieses
völkerrechtlichen Vertrages zu werden. Diese Verpflichtungen werden auf
europäischer Ebene bereits seit dem 12. Oktober 2014 durch die Verordnung
(EU) Nr. 511/2014, ergänzt um die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1866
vom 13. Oktober 2015 umgesetzt.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/0401_pm.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6151
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
24/08/2017
Nagoya-Protokoll
BfN Pressemitteilung
Bonn/ Vilm, 24. August 2017: Überall auf der Welt gibt es Pflanzen, Tiere
und Mikroorganismen mit besonderen Eigenschaften, die für die Entwicklung
verschiedenster Produkte und zur weiteren Erforschung der biologischen
Vielfalt genutzt werden können. Unternehmen und andere Institutionen, die
diese wertvollen genetischen Ressourcen gewerblich oder zu
Forschungszwecken nutzen wollen, müssen gemäß dem Nagoya-Protokoll für
einen entsprechenden Ausgleich sorgen, sofern der Zugang zu den
genetischen Ressourcen eines Herkunftslandes gesetzlich geregelt ist.
Doch welche spezifischen Zugangsregelungen gelten in den jeweiligen
Herkunftsländern und wie sind sie auszulegen? Um diese Unsicherheit zu
beseitigen findet vom 27. bis 31. August ein internationaler
Informations- und Erfahrungsaustausch auf der Insel Vilm statt.
Vertreterinnen und Vertreter internationaler Vollzugsbehörden aus 19
Staaten und fünf Kontinenten nehmen daran teil.
"Wir freuen uns sehr, dass wir nun zum ersten Mal seit dem Inkrafttreten
des Nagoya-Protokolls für die Umsetzung zuständige internationale
Expertinnen und Experten zu einem Wissens- und Erfahrungsaustausch
zusammen bringen konnten. Denn mehr Transparenz bei den Zugangsregelungen
schafft im Ergebnis auch mehr Möglichkeiten für einen Vorteilsausgleich
mit den Ressourcenländern. Darüber hinaus wird die Umsetzung des
Nagoya-Protokolls künftig auch zu einer stärkeren internationalen
Zusammenarbeit in der Biodiversitätsforschung beitragen", sagt Prof.
Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN).
Das Nagoya-Protokoll des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt
(CBD) regelt weltweit die gerechte Aufteilung von Vorteilen, die aus der
Nutzung genetischer Ressourcen resultieren. Genetische Ressourcen können
beispielsweise aus Entwicklungsländern bezogene pflanzliche Inhaltsstoffe
von Medikamenten sein. Der Ausgleich der entstehenden Vorteile mit den
Ländern, die die Ressourcen zur Verfügung stellen, kommt auch der
biologischen Vielfalt zugute und soll einen Anreiz zu deren Erhalt
bieten.
Das BfN ist die zuständige nationale Behörde für den Vollzug des
Nagoya-Protokolls. Durch Aufklärung und Kontrolle trägt das BfN dazu bei,
dass deutsche Nutzerinnen und Nutzer die Regeln zum Zugang und gerechtem
Vorteilsausgleich anderer Länder befolgen. Solche länderspezifischen
Zugangsregelungen sind jedoch in vielen Mitgliedstaaten des
Nagoya-Protokolls noch schwer auffindbar oder vielfach intransparent. So
vermissen beispielsweise Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf
Forschungsreisen in Ländern mit hoher biologischer Vielfalt immer wieder
eindeutige und verlässliche Informationen darüber, ob und unter welchen
Bedingungen der Zugang zu biologischen Ressourcen dort rechtlich möglich
ist.
Um eben diese länderspezifischen Informationen besser zugänglich zu
machen, ist Ziel der Tagung die gemeinsame Erstellung sogenannter
Zugangsprofile. Diese sollen später den Nutzern als transparente
Anleitungen für einen gesetzeskonformen Zugang zu den Ressourcen in den
jeweiligen Ländern dienen und als Dialogergebnis veröffentlicht werden.
Weitere Informationen zum Nagoya-Protokoll und dessen Umsetzung sind auf
der Internetseite des BfN unter www.abs.bfn.de zu finden.
Hintergrund
Am 01. Juli 2016 ist das Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach
dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr.
511/2014 in Deutschland in Kraft getreten. Zuvor hatte Deutschland am 21.
April 2016 das "Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen
Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer
Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische
Vielfalt (CBD)" ratifiziert und damit entschieden, Vertragspartei dieses
völkerrechtlichen Vertrages zu werden. Diese Verpflichtungen werden auf
europäischer Ebene bereits seit dem 12. Oktober 2014 durch die Verordnung
(EU) Nr. 511/2014, ergänzt um die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1866
vom 13. Oktober 2015 umgesetzt.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/0401_pm.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6151
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
Bonn/ Vilm, 24. August 2017: Überall auf der Welt gibt es Pflanzen, Tiere
und Mikroorganismen mit besonderen Eigenschaften, die für die Entwicklung
verschiedenster Produkte und zur weiteren Erforschung der biologischen
Vielfalt genutzt werden können. Unternehmen und andere Institutionen, die
diese wertvollen genetischen Ressourcen gewerblich oder zu
Forschungszwecken nutzen wollen, müssen gemäß dem Nagoya-Protokoll für
einen entsprechenden Ausgleich sorgen, sofern der Zugang zu den
genetischen Ressourcen eines Herkunftslandes gesetzlich geregelt ist.
Doch welche spezifischen Zugangsregelungen gelten in den jeweiligen
Herkunftsländern und wie sind sie auszulegen? Um diese Unsicherheit zu
beseitigen findet vom 27. bis 31. August ein internationaler
Informations- und Erfahrungsaustausch auf der Insel Vilm statt.
Vertreterinnen und Vertreter internationaler Vollzugsbehörden aus 19
Staaten und fünf Kontinenten nehmen daran teil.
"Wir freuen uns sehr, dass wir nun zum ersten Mal seit dem Inkrafttreten
des Nagoya-Protokolls für die Umsetzung zuständige internationale
Expertinnen und Experten zu einem Wissens- und Erfahrungsaustausch
zusammen bringen konnten. Denn mehr Transparenz bei den Zugangsregelungen
schafft im Ergebnis auch mehr Möglichkeiten für einen Vorteilsausgleich
mit den Ressourcenländern. Darüber hinaus wird die Umsetzung des
Nagoya-Protokolls künftig auch zu einer stärkeren internationalen
Zusammenarbeit in der Biodiversitätsforschung beitragen", sagt Prof.
Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN).
Das Nagoya-Protokoll des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt
(CBD) regelt weltweit die gerechte Aufteilung von Vorteilen, die aus der
Nutzung genetischer Ressourcen resultieren. Genetische Ressourcen können
beispielsweise aus Entwicklungsländern bezogene pflanzliche Inhaltsstoffe
von Medikamenten sein. Der Ausgleich der entstehenden Vorteile mit den
Ländern, die die Ressourcen zur Verfügung stellen, kommt auch der
biologischen Vielfalt zugute und soll einen Anreiz zu deren Erhalt
bieten.
Das BfN ist die zuständige nationale Behörde für den Vollzug des
Nagoya-Protokolls. Durch Aufklärung und Kontrolle trägt das BfN dazu bei,
dass deutsche Nutzerinnen und Nutzer die Regeln zum Zugang und gerechtem
Vorteilsausgleich anderer Länder befolgen. Solche länderspezifischen
Zugangsregelungen sind jedoch in vielen Mitgliedstaaten des
Nagoya-Protokolls noch schwer auffindbar oder vielfach intransparent. So
vermissen beispielsweise Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf
Forschungsreisen in Ländern mit hoher biologischer Vielfalt immer wieder
eindeutige und verlässliche Informationen darüber, ob und unter welchen
Bedingungen der Zugang zu biologischen Ressourcen dort rechtlich möglich
ist.
Um eben diese länderspezifischen Informationen besser zugänglich zu
machen, ist Ziel der Tagung die gemeinsame Erstellung sogenannter
Zugangsprofile. Diese sollen später den Nutzern als transparente
Anleitungen für einen gesetzeskonformen Zugang zu den Ressourcen in den
jeweiligen Ländern dienen und als Dialogergebnis veröffentlicht werden.
Weitere Informationen zum Nagoya-Protokoll und dessen Umsetzung sind auf
der Internetseite des BfN unter www.abs.bfn.de zu finden.
Hintergrund
Am 01. Juli 2016 ist das Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach
dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr.
511/2014 in Deutschland in Kraft getreten. Zuvor hatte Deutschland am 21.
April 2016 das "Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen
Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer
Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische
Vielfalt (CBD)" ratifiziert und damit entschieden, Vertragspartei dieses
völkerrechtlichen Vertrages zu werden. Diese Verpflichtungen werden auf
europäischer Ebene bereits seit dem 12. Oktober 2014 durch die Verordnung
(EU) Nr. 511/2014, ergänzt um die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1866
vom 13. Oktober 2015 umgesetzt.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/0401_pm.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6151
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
01/08/2017
BfN Pressemitteilung
BfN Pressemitteilung
Bonn/Berlin, 01. August 2017: Das Projekt "Wildkatzensprung" im
Bundesprogramm Biologische Vielfalt findet nach über sechs Jahren seinen
erfolgreichen Abschluss. Das vom Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) koordinierte Projekt ist eines der größten
Naturschutzprojekte Europas, nicht nur in Hinblick auf die flächenmäßige
Ausdehnung, sondern auch bezüglich der vielfältigen Beteiligung. Das
Bundesamt für Naturschutz hat das Projekt mit 3,85 Millionen Euro aus
Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert.
"Zum Erhalt der Wildkatze koordinierte der BUND zahlreiche Akteurinnen
und Akteuren aus Behörden, Jagd, Forstwirtschaft, Wissenschaft und
Ehrenamt. Insbesondere die Unterstützung durch 1.200 Freiwillige und
durch Wildkatzen-Botschafterinnen und -Botschafter, die u.a. Haarproben
mit Hilfe von Lockstöcken sammelten, machten den ,Wildkatzensprung' zu
einem beispielhaften ,Citizen Science"-Projekt', so Prof. Hubert Weiger,
Vorsitzender des BUND.
"Die Hauptlebensräume der Wildkatze, nämlich die naturnahen Wälder, sind
oft durch Straßen, landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Siedlungen
voneinander isoliert. Das führt zu schwer überwindbaren Hindernissen und
Gefahren für die Wanderungen der Wildkatze. Diese sind aber nötig, um
neue Lebensräume erschließen und sich inzuchtfrei vermehren zu können",
sagt die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Prof. Beate Jessel.
"Um ihr und zugleich vielen anderen gefährdeten Tieren eine langfristige
Überlebenschance zu geben, ist daher eine deutschlandweite Vernetzung der
Wälder von großer Bedeutung", betont Prof. Beate Jessel.
"Das Projekt Wildkatzensprung zeigt, dass die Wiedervernetzung von
Wäldern machbar ist. Das ist für die Natur und die Artenvielfalt in
Deutschland besonders wichtig. Zu lange wurde beim Flächenverbrauch die
Notwendigkeit durchgängiger Wanderungskorridore nicht gesehen. Darauf hat
die Bundesregierung reagiert und aktuell das Bundeskonzept Grüne
Infrastruktur vorgelegt. Das Projekt "Wildkatzensprung" ergänzt diese
Initiative des Bundes ausgezeichnet und trägt durch die Pflanzung von
Korridoren zur Verbesserung unserer grünen Infrastruktur insgesamt bei",
so Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im
Bundesumweltministerium. "Das Projekt hat Pilot-Charakter. Vor dieser
Leistung habe ich großen Respekt."
"Die im Projekt entwickelte Gendatenbank für die Wildkatze ist für die
Wissenschaft einzigartig und wegweisend für weitere Projekte. Die
gespeicherten Datensätze werden ständig erweitert und erlauben nicht nur
eine Beurteilung des Bestandes bedrohter Arten wie der Wildkatze, sondern
auch weiterer Aspekte wie Wanderbewegungen und Raumnutzung dieser Tiere",
bemerkt Prof. Volker Mosbrugger, Generaldirektor der Senckenberg
Gesellschaft für Naturforschung, mit deren Forschungsinstitut der BUND
eng für die genetischen Analysen zusammenarbeitet. Die
Wildkatzendatenbank lieferte dabei wichtige Hinweise, wo die Vernetzung
von Wäldern, für die Wildkatze besonders sinnvoll ist. In
Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen
wurden Wälder beispielhaft durch "grüne Korridore", d.h. Waldverbindungen
aus Bäumen und Büschen, wieder miteinander verbunden.
Die gefährdete Europäische Wildkatze breitet sich in Teilen Deutschlands
wieder aus, in anderen Gebieten, die auch als Lebensräume geeignet wären,
so z.B. in Ost- und Norddeutschland, wurden dagegen noch keine Wildkatzen
nachgewiesen. Darum wird sich der BUND auch nach Ende des erfolgreichen
Projekts "Wildkatzensprung" weiter für die Wildkatze einsetzen: Mit der
langfristigen Schaffung eines 20.000 Kilometer langen Waldverbundes, der
große Teile Deutschlands umfasst und somit einen wichtigen Beitrag zur
Entwicklung des länderübergreifenden Biotopverbunds leisten wird. Der
Fortschritt dieser Vision ist online in der "Wildkatzendatenbank"
einsehbar.
Hintergrundinformation: Das Projekt "Wildkatzensprung" wird seit 2011 und
bis 2017 im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt durch das
Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert. Am Projekt beteiligt
waren Landesverbände des BUND aus zehn Bundesländern. Unter der
Mitwirkung hunderter ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
wurden 25.000 Bäume und Sträucher gepflanzt, um Wälder miteinander zu
vernetzen. Die genetische Datenbank umfasst aktuell etwa 3.500
Lockstöcke, die mit der Unterstützung zahlreicher ehrenamtlicher
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insgesamt 50.000 Mal auf Haarproben
untersucht wurden.
Weitere Informationen:
www.bund.net/wildkatzensprung
www.wildkatzendatenbank.de
www.biologischevielfalt.de/bp_pj_wildkatzensprung.html
Bundesprogramm Grüne Infrastruktur: www.bmub.bund.de/P4474
Bundesprogramm Wiedervernetzung: www.bmub.bund.de/N45852
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/0401_pm.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6128
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
Bonn/Berlin, 01. August 2017: Das Projekt "Wildkatzensprung" im
Bundesprogramm Biologische Vielfalt findet nach über sechs Jahren seinen
erfolgreichen Abschluss. Das vom Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) koordinierte Projekt ist eines der größten
Naturschutzprojekte Europas, nicht nur in Hinblick auf die flächenmäßige
Ausdehnung, sondern auch bezüglich der vielfältigen Beteiligung. Das
Bundesamt für Naturschutz hat das Projekt mit 3,85 Millionen Euro aus
Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert.
"Zum Erhalt der Wildkatze koordinierte der BUND zahlreiche Akteurinnen
und Akteuren aus Behörden, Jagd, Forstwirtschaft, Wissenschaft und
Ehrenamt. Insbesondere die Unterstützung durch 1.200 Freiwillige und
durch Wildkatzen-Botschafterinnen und -Botschafter, die u.a. Haarproben
mit Hilfe von Lockstöcken sammelten, machten den ,Wildkatzensprung' zu
einem beispielhaften ,Citizen Science"-Projekt', so Prof. Hubert Weiger,
Vorsitzender des BUND.
"Die Hauptlebensräume der Wildkatze, nämlich die naturnahen Wälder, sind
oft durch Straßen, landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Siedlungen
voneinander isoliert. Das führt zu schwer überwindbaren Hindernissen und
Gefahren für die Wanderungen der Wildkatze. Diese sind aber nötig, um
neue Lebensräume erschließen und sich inzuchtfrei vermehren zu können",
sagt die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Prof. Beate Jessel.
"Um ihr und zugleich vielen anderen gefährdeten Tieren eine langfristige
Überlebenschance zu geben, ist daher eine deutschlandweite Vernetzung der
Wälder von großer Bedeutung", betont Prof. Beate Jessel.
"Das Projekt Wildkatzensprung zeigt, dass die Wiedervernetzung von
Wäldern machbar ist. Das ist für die Natur und die Artenvielfalt in
Deutschland besonders wichtig. Zu lange wurde beim Flächenverbrauch die
Notwendigkeit durchgängiger Wanderungskorridore nicht gesehen. Darauf hat
die Bundesregierung reagiert und aktuell das Bundeskonzept Grüne
Infrastruktur vorgelegt. Das Projekt "Wildkatzensprung" ergänzt diese
Initiative des Bundes ausgezeichnet und trägt durch die Pflanzung von
Korridoren zur Verbesserung unserer grünen Infrastruktur insgesamt bei",
so Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im
Bundesumweltministerium. "Das Projekt hat Pilot-Charakter. Vor dieser
Leistung habe ich großen Respekt."
"Die im Projekt entwickelte Gendatenbank für die Wildkatze ist für die
Wissenschaft einzigartig und wegweisend für weitere Projekte. Die
gespeicherten Datensätze werden ständig erweitert und erlauben nicht nur
eine Beurteilung des Bestandes bedrohter Arten wie der Wildkatze, sondern
auch weiterer Aspekte wie Wanderbewegungen und Raumnutzung dieser Tiere",
bemerkt Prof. Volker Mosbrugger, Generaldirektor der Senckenberg
Gesellschaft für Naturforschung, mit deren Forschungsinstitut der BUND
eng für die genetischen Analysen zusammenarbeitet. Die
Wildkatzendatenbank lieferte dabei wichtige Hinweise, wo die Vernetzung
von Wäldern, für die Wildkatze besonders sinnvoll ist. In
Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen
wurden Wälder beispielhaft durch "grüne Korridore", d.h. Waldverbindungen
aus Bäumen und Büschen, wieder miteinander verbunden.
Die gefährdete Europäische Wildkatze breitet sich in Teilen Deutschlands
wieder aus, in anderen Gebieten, die auch als Lebensräume geeignet wären,
so z.B. in Ost- und Norddeutschland, wurden dagegen noch keine Wildkatzen
nachgewiesen. Darum wird sich der BUND auch nach Ende des erfolgreichen
Projekts "Wildkatzensprung" weiter für die Wildkatze einsetzen: Mit der
langfristigen Schaffung eines 20.000 Kilometer langen Waldverbundes, der
große Teile Deutschlands umfasst und somit einen wichtigen Beitrag zur
Entwicklung des länderübergreifenden Biotopverbunds leisten wird. Der
Fortschritt dieser Vision ist online in der "Wildkatzendatenbank"
einsehbar.
Hintergrundinformation: Das Projekt "Wildkatzensprung" wird seit 2011 und
bis 2017 im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt durch das
Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert. Am Projekt beteiligt
waren Landesverbände des BUND aus zehn Bundesländern. Unter der
Mitwirkung hunderter ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
wurden 25.000 Bäume und Sträucher gepflanzt, um Wälder miteinander zu
vernetzen. Die genetische Datenbank umfasst aktuell etwa 3.500
Lockstöcke, die mit der Unterstützung zahlreicher ehrenamtlicher
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insgesamt 50.000 Mal auf Haarproben
untersucht wurden.
Weitere Informationen:
www.bund.net/wildkatzensprung
www.wildkatzendatenbank.de
www.biologischevielfalt.de/bp_pj_wildkatzensprung.html
Bundesprogramm Grüne Infrastruktur: www.bmub.bund.de/P4474
Bundesprogramm Wiedervernetzung: www.bmub.bund.de/N45852
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/0401_pm.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6128
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
23/06/2017
BfN Pressemitteilung
BfN Pressemitteilung
Berlin, 23. Juni 2017: Eine komplett erneuerbare Energieversorgung in
Deutschland ist im Einklang mit der Natur möglich. Damit das gelingt,
müssen fünf Leitlinien beachtet werden, die Bundesumweltministerin
Barbara Hendricks heute in Berlin vorgestellt hat. Zu den zentralen
Elementen gehören ambitionierte Effizienzmaßnahmen und ein stärkerer
Ausbau gebäudenaher Anlagen wie Solarmodulen auf Dächern und Fassaden
oder Wärmepumpen.
Hendricks: "Ohne eine weltweite Energiewende können wir die biologische
Vielfalt nicht erhalten. Aber auch die Energiewende ist nur dann wirklich
nachhaltig, wenn sie im Einklang mit der Natur gelingt. Entscheidend für
eine naturverträgliche Energiewende ist, dass wir sparsamer mit Energie
umgehen, auch wenn sie in Zukunft 100 Prozent erneuerbar ist. Denn wir
haben zwar unbegrenzt Wind und Sonne, aber die naturverträglichen
Möglichkeiten, die Anlagen aufzustellen, bleiben begrenzt. Außerdem
sollten wir beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien verstärkt die
Gebäude nutzen und Solarenergie vor allem auf Dächern und Fassaden
gewinnen."
Weitere Elemente eines naturverträglichen Ausbaus sind ein schonender und
standortoptimierter Ausbau der Windenergie an Land und See, die Gewinnung
von Biomasse aus Rest- und Abfallstoffen sowie eine naturverträgliche
Nutzung der Wasserkraft. Diese Leitlinien werden auch bisher schon
zunehmend bei der Energiewende berücksichtigt, müssen aber für die
weitere Entwicklung hin zu einer komplett erneuerbaren Energieversorgung
in den nächsten Jahrzehnten noch stärker verankert werden. Die fünf
Leitlinien wurden hergeleitet aus den Forschungsarbeiten des Bundesamtes
für Naturschutz zum Thema "Naturschutz und Erneuerbare Energien".
Diskutiert wird der Forschungsstand heute auf einer Tagung im
Bundesumweltministerium in Berlin zur "Naturverträglichen Energiewende
2050".
BfN-Präsidentin Beate Jessel: "Eine naturverträgliche Energieversorgung
2050 ist möglich. erfordert allerdings große Kraftanstrengungen. Mit den
Weichenstellungen für 2050 muss daher schon heute begonnen werden. Dabei
brauchen wir nicht nur ein "Mehr" an übergreifender, auch über
Verwaltungs- und Ländergrenzen ansetzender Steuerung. Wichtig ist auch,
einen gesellschaftlichen und politischen Diskussionsprozess über die
naturverträgliche Ausgestaltung der Energiewende in Gang zu setzen. Damit
ein naturverträglicher Klimaschutzes gelingt, wollen wir, unsere
Forschung in diesem Bereich fortsetzen und konkrete Vorschläge
erarbeiten."
Bei der heutigen Tagung werden auch erste Ergebnisse einer Studie
diskutiert, die derzeit im Auftrag von BMUB und BfN erarbeitet wird. Die
Studienautoren am Institut für Umweltplanung der Universität Hannover
zeigen darin, unter welchen Bedingungen eine naturverträgliche
erneuerbare Energieversorgung 2050 möglich ist. Dabei wird mit
rückblickenden Szenarien ausgehend vom Jahr 2050 gearbeitet, die mit
großen Unsicherheiten behaftet sind und keinesfalls Prognosen darstellen.
Sie können aber dazu dienen, möglichst naturverträgliche
Handlungsoptionen zur Vollendung der Energiewende aufzuzeigen.
Die "Fünf Punkte für eine naturverträgliche Energiewende" von BMUB und
BfN finden Sie unter www.bmub.bund.de/N54259.
Die Zwischenergebnisse des Forschungsprojekts am IUP Hannover finden Sie
unter https://www.natur-und-erneuerbare.de/aktuelles/
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/0401_pm.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6105
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
Berlin, 23. Juni 2017: Eine komplett erneuerbare Energieversorgung in
Deutschland ist im Einklang mit der Natur möglich. Damit das gelingt,
müssen fünf Leitlinien beachtet werden, die Bundesumweltministerin
Barbara Hendricks heute in Berlin vorgestellt hat. Zu den zentralen
Elementen gehören ambitionierte Effizienzmaßnahmen und ein stärkerer
Ausbau gebäudenaher Anlagen wie Solarmodulen auf Dächern und Fassaden
oder Wärmepumpen.
Hendricks: "Ohne eine weltweite Energiewende können wir die biologische
Vielfalt nicht erhalten. Aber auch die Energiewende ist nur dann wirklich
nachhaltig, wenn sie im Einklang mit der Natur gelingt. Entscheidend für
eine naturverträgliche Energiewende ist, dass wir sparsamer mit Energie
umgehen, auch wenn sie in Zukunft 100 Prozent erneuerbar ist. Denn wir
haben zwar unbegrenzt Wind und Sonne, aber die naturverträglichen
Möglichkeiten, die Anlagen aufzustellen, bleiben begrenzt. Außerdem
sollten wir beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien verstärkt die
Gebäude nutzen und Solarenergie vor allem auf Dächern und Fassaden
gewinnen."
Weitere Elemente eines naturverträglichen Ausbaus sind ein schonender und
standortoptimierter Ausbau der Windenergie an Land und See, die Gewinnung
von Biomasse aus Rest- und Abfallstoffen sowie eine naturverträgliche
Nutzung der Wasserkraft. Diese Leitlinien werden auch bisher schon
zunehmend bei der Energiewende berücksichtigt, müssen aber für die
weitere Entwicklung hin zu einer komplett erneuerbaren Energieversorgung
in den nächsten Jahrzehnten noch stärker verankert werden. Die fünf
Leitlinien wurden hergeleitet aus den Forschungsarbeiten des Bundesamtes
für Naturschutz zum Thema "Naturschutz und Erneuerbare Energien".
Diskutiert wird der Forschungsstand heute auf einer Tagung im
Bundesumweltministerium in Berlin zur "Naturverträglichen Energiewende
2050".
BfN-Präsidentin Beate Jessel: "Eine naturverträgliche Energieversorgung
2050 ist möglich. erfordert allerdings große Kraftanstrengungen. Mit den
Weichenstellungen für 2050 muss daher schon heute begonnen werden. Dabei
brauchen wir nicht nur ein "Mehr" an übergreifender, auch über
Verwaltungs- und Ländergrenzen ansetzender Steuerung. Wichtig ist auch,
einen gesellschaftlichen und politischen Diskussionsprozess über die
naturverträgliche Ausgestaltung der Energiewende in Gang zu setzen. Damit
ein naturverträglicher Klimaschutzes gelingt, wollen wir, unsere
Forschung in diesem Bereich fortsetzen und konkrete Vorschläge
erarbeiten."
Bei der heutigen Tagung werden auch erste Ergebnisse einer Studie
diskutiert, die derzeit im Auftrag von BMUB und BfN erarbeitet wird. Die
Studienautoren am Institut für Umweltplanung der Universität Hannover
zeigen darin, unter welchen Bedingungen eine naturverträgliche
erneuerbare Energieversorgung 2050 möglich ist. Dabei wird mit
rückblickenden Szenarien ausgehend vom Jahr 2050 gearbeitet, die mit
großen Unsicherheiten behaftet sind und keinesfalls Prognosen darstellen.
Sie können aber dazu dienen, möglichst naturverträgliche
Handlungsoptionen zur Vollendung der Energiewende aufzuzeigen.
Die "Fünf Punkte für eine naturverträgliche Energiewende" von BMUB und
BfN finden Sie unter www.bmub.bund.de/N54259.
Die Zwischenergebnisse des Forschungsprojekts am IUP Hannover finden Sie
unter https://www.natur-und-erneuerbare.de/aktuelles/
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/0401_pm.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6105
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
31/05/2017
BfN Pressemitteilung
BfN Pressemitteilung
Die neue Rote Liste gefährdeter Biotoptypen zeigt ein durchwachsenes
Bild vom Zustand der Natur in Deutschland: Für knapp zwei Drittel der 863
in Deutschland vorkommenden Biotoptypen besteht demnach eine angespannte
Gefährdungslage. Besonders dramatisch ist die Entwicklung beim Offenland,
vor allem den Wiesen und Weiden. Positive Entwicklungen gab es dagegen
bei Küsten-Biotopen sowie an vielen Flüssen und Bächen. Zu den größten
Gefährdern der Biotoptypen zählt nach wie vor die intensiv betriebene
Landwirtschaft. Die Rote Liste wurde heute vom Bundesumweltministerium
und dem Bundesamt für Naturschutz vorgestellt.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Diese Rote Liste ist ein
Alarmsignal. Der Zustand von Wiesen und Weiden wird immer schlechter. Das
liegt vor allem an der Intensivierung der Landwirtschaft. Die Rote Liste
zeigt aber auch, dass sich die Anstrengungen für Natur und Umwelt lohnen.
Mit besseren Kläranlagen und Renaturierungsprojekten haben wir es zum
Beispiel geschafft, dass es vielen Flüssen und Bächen wieder besser geht.
Wir dürfen beim Naturschutz nicht nachlassen. Mit der
Naturschutz-Offensive 2020 haben wir schon viel erreicht. Jetzt kommt es
darauf an, dass auch die Agrarpolitik endlich ihre Verantwortung für den
Naturschutz wahrnimmt."
BfN-Präsidentin Beate Jessel: "Zwei Drittel aller Biotoptypen sind in
unterschiedlichem Maße vom Verlust bedroht. Bei den in besonderem Maße
von einer Nutzung abhängigen Biotoptypen des Offenlandes liegt dieser
Anteil mit 79 Prozent sogar noch deutlich höher. Besonders schlecht ist
es um das Grünland bestellt. Hier gibt uns zu denken, dass mittlerweile
nicht mehr nur die extensiv genutzten Biotoptypen betroffen sind, sondern
auch Lebensräume mittlerer Nutzung wie die artenreichen Mähwiesen in die
höchste Gefährdungskategorie fallen. Die Folgen dieser Entwicklung
spiegeln sich auch im dramatischen Rückgang von Lebewesen der
Agrarlandschaft wieder, beispielsweise bei den Feldvögeln wie Feldlerche,
Braunkehlchen oder Kiebitz und auch bei den Insekten."
Nach wie vor sind knapp zwei Drittel der in Deutschland vorkommenden
Biotope gefährdet - wenn auch in unterschiedlichem Maße. Besonders
dramatisch ist die Situation beim Grünland. Hier hat sich die Situation
seit der letzten Fassung der Roten Liste von 2006 noch einmal deutlich
verschlechtert. Aber auch bei vielen anderen Biotoptypen der
Kulturlandschaft, wie etwa Streuobstwiesen, hat sich die Lage
verschlechtert.
Positive Entwicklungen gibt es bei den Biotoptypen der Küsten sowie der
Fließgewässer. Flüsse und Bäche weisen positive Entwicklungen auf. Das
ist ein Erfolg der Anstrengungen zur Renaturierung sowie immer besserer
Kläranlagen. Dieser positive Befund trifft aufgrund der
Stickstoffbelastung jedoch nicht auf das Grundwasser sowie viele stehende
Gewässertypen zu. Stabilisiert hat sich die Entwicklung bei vielen
Waldbiotopen. Das hängt unter anderem mit einer nachhaltigeren
Bewirtschaftung insbesondere in den öffentlichen Wäldern zusammen.
Mit der Roten Liste gefährdeter Biotoptypen Deutschlands wird für die
Naturschutzpraxis in Deutschland ein umfassendes Handbuch bereit
gestellt, das über die Biotoptypen und ihre Gefährdungen Auskunft gibt
sowie eine Grundlage für alle raumrelevanten Planungen darstellt. So
wurden z.B. die Bezüge zwischen den Biotoptypen und der
Wasserrahmenrichtlinie sowie den Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie
aktualisiert. Grundlegend überarbeitet wurde die Zuordnung der
Biotoptypen zu den gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30
Bundesnaturschutzgesetz, wobei erstmalig auch die entsprechenden
gesetzlichen Regelungen der Bundesländer dargestellt wurden.
Weitere Informationen:
Rote Liste der Biotoptypen: http://www.bfn.de/23433.html
Eine Kurzfassung der Roten Liste mit Grafiken finden Sie unter
www.bmub.bund.de/N54229/
Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt: www.bmub.bund.de/P452
Naturschutz-Offensive: www.bmub.bund.de/naturschutz-offensive-2020
Infografiken finden Sie im geschützten Downloadbereich des
Redaktionsservice: www.bmub.bund.de/P2980
Bezugsadresse der Roten Liste der Biotoptypen:
http://www.buchweltshop.de/bundesamt-fuer-naturschutz.html
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/0401_pm.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6087
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
.
Die neue Rote Liste gefährdeter Biotoptypen zeigt ein durchwachsenes
Bild vom Zustand der Natur in Deutschland: Für knapp zwei Drittel der 863
in Deutschland vorkommenden Biotoptypen besteht demnach eine angespannte
Gefährdungslage. Besonders dramatisch ist die Entwicklung beim Offenland,
vor allem den Wiesen und Weiden. Positive Entwicklungen gab es dagegen
bei Küsten-Biotopen sowie an vielen Flüssen und Bächen. Zu den größten
Gefährdern der Biotoptypen zählt nach wie vor die intensiv betriebene
Landwirtschaft. Die Rote Liste wurde heute vom Bundesumweltministerium
und dem Bundesamt für Naturschutz vorgestellt.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Diese Rote Liste ist ein
Alarmsignal. Der Zustand von Wiesen und Weiden wird immer schlechter. Das
liegt vor allem an der Intensivierung der Landwirtschaft. Die Rote Liste
zeigt aber auch, dass sich die Anstrengungen für Natur und Umwelt lohnen.
Mit besseren Kläranlagen und Renaturierungsprojekten haben wir es zum
Beispiel geschafft, dass es vielen Flüssen und Bächen wieder besser geht.
Wir dürfen beim Naturschutz nicht nachlassen. Mit der
Naturschutz-Offensive 2020 haben wir schon viel erreicht. Jetzt kommt es
darauf an, dass auch die Agrarpolitik endlich ihre Verantwortung für den
Naturschutz wahrnimmt."
BfN-Präsidentin Beate Jessel: "Zwei Drittel aller Biotoptypen sind in
unterschiedlichem Maße vom Verlust bedroht. Bei den in besonderem Maße
von einer Nutzung abhängigen Biotoptypen des Offenlandes liegt dieser
Anteil mit 79 Prozent sogar noch deutlich höher. Besonders schlecht ist
es um das Grünland bestellt. Hier gibt uns zu denken, dass mittlerweile
nicht mehr nur die extensiv genutzten Biotoptypen betroffen sind, sondern
auch Lebensräume mittlerer Nutzung wie die artenreichen Mähwiesen in die
höchste Gefährdungskategorie fallen. Die Folgen dieser Entwicklung
spiegeln sich auch im dramatischen Rückgang von Lebewesen der
Agrarlandschaft wieder, beispielsweise bei den Feldvögeln wie Feldlerche,
Braunkehlchen oder Kiebitz und auch bei den Insekten."
Nach wie vor sind knapp zwei Drittel der in Deutschland vorkommenden
Biotope gefährdet - wenn auch in unterschiedlichem Maße. Besonders
dramatisch ist die Situation beim Grünland. Hier hat sich die Situation
seit der letzten Fassung der Roten Liste von 2006 noch einmal deutlich
verschlechtert. Aber auch bei vielen anderen Biotoptypen der
Kulturlandschaft, wie etwa Streuobstwiesen, hat sich die Lage
verschlechtert.
Positive Entwicklungen gibt es bei den Biotoptypen der Küsten sowie der
Fließgewässer. Flüsse und Bäche weisen positive Entwicklungen auf. Das
ist ein Erfolg der Anstrengungen zur Renaturierung sowie immer besserer
Kläranlagen. Dieser positive Befund trifft aufgrund der
Stickstoffbelastung jedoch nicht auf das Grundwasser sowie viele stehende
Gewässertypen zu. Stabilisiert hat sich die Entwicklung bei vielen
Waldbiotopen. Das hängt unter anderem mit einer nachhaltigeren
Bewirtschaftung insbesondere in den öffentlichen Wäldern zusammen.
Mit der Roten Liste gefährdeter Biotoptypen Deutschlands wird für die
Naturschutzpraxis in Deutschland ein umfassendes Handbuch bereit
gestellt, das über die Biotoptypen und ihre Gefährdungen Auskunft gibt
sowie eine Grundlage für alle raumrelevanten Planungen darstellt. So
wurden z.B. die Bezüge zwischen den Biotoptypen und der
Wasserrahmenrichtlinie sowie den Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie
aktualisiert. Grundlegend überarbeitet wurde die Zuordnung der
Biotoptypen zu den gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30
Bundesnaturschutzgesetz, wobei erstmalig auch die entsprechenden
gesetzlichen Regelungen der Bundesländer dargestellt wurden.
Weitere Informationen:
Rote Liste der Biotoptypen: http://www.bfn.de/23433.html
Eine Kurzfassung der Roten Liste mit Grafiken finden Sie unter
www.bmub.bund.de/N54229/
Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt: www.bmub.bund.de/P452
Naturschutz-Offensive: www.bmub.bund.de/naturschutz-offensive-2020
Infografiken finden Sie im geschützten Downloadbereich des
Redaktionsservice: www.bmub.bund.de/P2980
Bezugsadresse der Roten Liste der Biotoptypen:
http://www.buchweltshop.de/bundesamt-fuer-naturschutz.html
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/0401_pm.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6087
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
.
20/04/2017
BfN Pressemitteilung
BfN Pressemitteilung
Bonn, 19. April 2017: Eine neue Studie gibt erstmals umfassend Aufschluss
über Vorkommen und Gefährdung von Haien, Rochen und Chimären in der
deutschen Nord- und Ostsee: Zehn Arten gelten als etabliert, jedoch nur
eine einzige Art, der Kleingefleckte Katzenhai, gilt derzeit als
ungefährdet. Die Situation der Knorpelfischarten in den deutschen Meeren
hatten Forscher der Universität Hamburg im Auftrag des Bundesamtes für
Naturschutz (BfN), Abteilung Meeresnaturschutz, untersucht.
"Erstmalig haben Forscher in Deutschland für einen Zeitraum von 390
Jahren von 1625 bis 2015 solche umfangreichen historischen und aktuellen
Daten über diese Arten zusammengetragen und in einer Gesamtschau
ausgewertet", sagt BfN-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel. "So gelang es,
Vorkommen, Etablierungsstatus, Gefährdungssituation und
Schutzmöglichkeiten der Knorpelfische in den deutschen Meeresgebieten
fundiert einzuschätzen", erklärt Prof. Dr. Ralf Thiel vom Centrum für
Naturkunde der Universität Hamburg. Im Rahmen der Studie haben die
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mehr als 27.500 Nachweise von 19
Knorpelfischarten für die deutschen Meeresgebiete von Nord- und Ostsee
analysiert.
Zehn Arten stufte das Forscherteam als etabliert in den deutschen Meeren
ein. Dies sind Hundshai, Weißgefleckter Glatthai, Kleingefleckter
Katzenhai, Dornhai, Sternrochen, Kuckucksrochen, Nagelrochen,
Fleckrochen, Gewöhnlicher Stechrochen sowie der Glattrochen-Artkomplex.
Eine Chimärenart, drei Rochen- und fünf Haiarten kommen darüber hinaus
derzeit unregelmäßig in deutschen Gewässern vor. Dazu gehören auch die
als Durchzügler anzusehenden Riesenhaie, die beispielsweise 2015 und 2016
im Gebiet der Doggerbank und in der Nähe des Sylter Außenriffs im Rahmen
verschiedener Schiffs- und Flugsurveys gesichtet wurden.
Jedoch ist die Gefährdungssituation der meisten Knorpelfischarten in den
deutschen Meeresgebieten alarmierend: Der Gewöhnliche Stechrochen und der
Glattrochen sind in deutschen Gewässern ausgestorben bzw. verschollen.
Nagelrochen und Dornhai sind vom Aussterben bedroht, Hundshai und
Sternrochen sind stark gefährdet bzw. gefährdet, Kuckucks- und
Fleckrochen gelten als extrem selten. Aufgrund unzureichender Datenlage
konnte für den Weißgefleckten Glatthai keine Gefährdungsanalyse
durchgeführt werden. "Es ist besorgniserregend, dass der Kleingefleckte
Katzenhai derzeit die einzige ungefährdete Knorpelfischart in den
deutschen Meeresgebieten der Nord- und Ostsee ist", so Prof. Thiel.
Als Haupt-Gefährdungsursachen der Knorpelfische werden die Fischerei,
durch den Menschen verursachte Lebensraumveränderungen, Schadstoffe und
der Einfluss des Klimawandels herausgestellt. In der Studie wird die
Einrichtung von wirksam gemanagten Meeresschutzgebieten als eine
wesentliche Schutzmaßnahme vorgeschlagen. Hierbei könnte die Umsetzung
von fischereilichen Regulierungsmaßnahmen in den bereits ausgewiesenen
Natura 2000-Gebieten in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone
(AWZ) der Nordsee einen wichtigen Beitrag leisten. "Diese Maßnahmen, die
aktuell auf EU-Ebene verhandelt werden, umfassen den Ausschluss
grundberührender Fanggeräte zum Schutz besonders wertvoller Lebensräume
am Meeresboden. Das BfN engagiert sich bereits seit mehreren Jahren
intensiv für die Umsetzung effektiver Fischerei-Managementmaßnahmen, auf
nationaler wie auf internationaler Ebene - zu Recht, wie wir auch an
diesem Thema wieder sehen", erläutert Prof. Jessel. So empfehlen die
Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen auch, dass Schutzmaßnahmen für
Knorpelfische im Bereich der Doggerbank, in dem die Niederlande,
Großbritannien und Deutschland Natura 2000-Gebiete gemeldet haben, einem
grenzübergreifenden Konzept folgen sollten, um eine möglichst hohe
Wirksamkeit zu erzielen. Ein internationales Netzwerk aus Schutzgebieten
im Nordseeraum könnte auch bei der Wiederansiedlung bzw. Erholung von in
den deutschen Meeresgebieten ausgestorbenen oder vom Aussterben bedrohten
Hai- und Rochenarten unterstützend wirken.
Die Studie ist aktuell als Band 450 der Schriftenreihe "BfN-Skripten"
veröffentlicht worden und steht unter nachfolgendem Link zum Download
bereit:
https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript450.pdf
Hintergrundinformationen zu Knorpelfischen:
Die Gruppe der Knorpelfische umfasst alle Haie und Rochen und die
eigentümlich aussehenden Chimären oder Seekatzen. Ihr Skelett besteht -
daher der Name - aus Knorpel, der durch die Einlagerung von prismatischem
Kalk stellenweise eine hohe Festigkeit aufweist. Die Zähne sind nicht
fest im Kieferknochen verankert, sondern sitzen in meist mehreren Reihen
im Zahnfleisch und werden bei vielen Arten häufig ersetzt. Mit Hilfe
spezieller Rezeptoren können sie selbst schwächste elektromagnetische
Felder wahrnehmen. Anstelle von Schuppen besitzen Knorpelfische kleine
Hautzähnchen.
Weltweit gibt es 509 Hai-, 630 Rochen- und 49 Chimärenarten,
vergleichsweise nur sehr wenige von ihnen sind gemäß Washingtoner
Artenschutzübereinkommen oder regionaler Meeresschutzübereinkommen streng
geschützt. Beispielsweise für den Dornhai gibt es seit 2010 ein
Fangverbot für EU-Gewässer und für EU-Schiffe.
Manche Knorpelfischarten kommen bis in große Tiefen vor. Die in Nord- und
Ostsee heimischen Arten leben vielfach bodennah, beispielsweise. der
Dornhai. Vor allem Rochen halten sich überwiegend am Meeresboden auf und
ernähren sich von dort versteckt lebenden Weichtieren, Würmern,
Krebstieren und Fischen. Sie reagieren daher besonders empfindlich auf
hohe Fischereiintensitäten und Zerstörungen des Meeresbodens mit seinen
Lebensgemeinschaften.
Weiterführende Informationen:
Fischereimanagement in Meeresschutzgebieten: http://www.bfn.de/22827.html
Grundschleppnetzfischerei: http://www.bfn.de/22823.html
Bildmaterial:
Das Foto kann auf Wunsch digital zur Verfügung gestellt werden. Bitte
wenden Sie sich an das Pressereferat des BfN unter: presse@bfn.de bzw.
0228/8491-4444. Die Verwendung ist ausschließlich in Zusammenhang mit der
Berichterstattung zu dieser Pressemitteilung möglich. Die Angabe von Ralf
Thiel als Fotograf ist erforderlich.
Presse-Kontakt Centrum für Naturkunde der Universität Hamburg:
Mareen Gerisch
Telefon: 040/42 838 8846
Mobil: 0160/9085 3213
E-Mail: mareen.gerisch@uni-hamburg.de
www.cenak.uni-hamburg.de
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/0401_pm.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6041
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de
Bonn, 19. April 2017: Eine neue Studie gibt erstmals umfassend Aufschluss
über Vorkommen und Gefährdung von Haien, Rochen und Chimären in der
deutschen Nord- und Ostsee: Zehn Arten gelten als etabliert, jedoch nur
eine einzige Art, der Kleingefleckte Katzenhai, gilt derzeit als
ungefährdet. Die Situation der Knorpelfischarten in den deutschen Meeren
hatten Forscher der Universität Hamburg im Auftrag des Bundesamtes für
Naturschutz (BfN), Abteilung Meeresnaturschutz, untersucht.
"Erstmalig haben Forscher in Deutschland für einen Zeitraum von 390
Jahren von 1625 bis 2015 solche umfangreichen historischen und aktuellen
Daten über diese Arten zusammengetragen und in einer Gesamtschau
ausgewertet", sagt BfN-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel. "So gelang es,
Vorkommen, Etablierungsstatus, Gefährdungssituation und
Schutzmöglichkeiten der Knorpelfische in den deutschen Meeresgebieten
fundiert einzuschätzen", erklärt Prof. Dr. Ralf Thiel vom Centrum für
Naturkunde der Universität Hamburg. Im Rahmen der Studie haben die
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mehr als 27.500 Nachweise von 19
Knorpelfischarten für die deutschen Meeresgebiete von Nord- und Ostsee
analysiert.
Zehn Arten stufte das Forscherteam als etabliert in den deutschen Meeren
ein. Dies sind Hundshai, Weißgefleckter Glatthai, Kleingefleckter
Katzenhai, Dornhai, Sternrochen, Kuckucksrochen, Nagelrochen,
Fleckrochen, Gewöhnlicher Stechrochen sowie der Glattrochen-Artkomplex.
Eine Chimärenart, drei Rochen- und fünf Haiarten kommen darüber hinaus
derzeit unregelmäßig in deutschen Gewässern vor. Dazu gehören auch die
als Durchzügler anzusehenden Riesenhaie, die beispielsweise 2015 und 2016
im Gebiet der Doggerbank und in der Nähe des Sylter Außenriffs im Rahmen
verschiedener Schiffs- und Flugsurveys gesichtet wurden.
Jedoch ist die Gefährdungssituation der meisten Knorpelfischarten in den
deutschen Meeresgebieten alarmierend: Der Gewöhnliche Stechrochen und der
Glattrochen sind in deutschen Gewässern ausgestorben bzw. verschollen.
Nagelrochen und Dornhai sind vom Aussterben bedroht, Hundshai und
Sternrochen sind stark gefährdet bzw. gefährdet, Kuckucks- und
Fleckrochen gelten als extrem selten. Aufgrund unzureichender Datenlage
konnte für den Weißgefleckten Glatthai keine Gefährdungsanalyse
durchgeführt werden. "Es ist besorgniserregend, dass der Kleingefleckte
Katzenhai derzeit die einzige ungefährdete Knorpelfischart in den
deutschen Meeresgebieten der Nord- und Ostsee ist", so Prof. Thiel.
Als Haupt-Gefährdungsursachen der Knorpelfische werden die Fischerei,
durch den Menschen verursachte Lebensraumveränderungen, Schadstoffe und
der Einfluss des Klimawandels herausgestellt. In der Studie wird die
Einrichtung von wirksam gemanagten Meeresschutzgebieten als eine
wesentliche Schutzmaßnahme vorgeschlagen. Hierbei könnte die Umsetzung
von fischereilichen Regulierungsmaßnahmen in den bereits ausgewiesenen
Natura 2000-Gebieten in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone
(AWZ) der Nordsee einen wichtigen Beitrag leisten. "Diese Maßnahmen, die
aktuell auf EU-Ebene verhandelt werden, umfassen den Ausschluss
grundberührender Fanggeräte zum Schutz besonders wertvoller Lebensräume
am Meeresboden. Das BfN engagiert sich bereits seit mehreren Jahren
intensiv für die Umsetzung effektiver Fischerei-Managementmaßnahmen, auf
nationaler wie auf internationaler Ebene - zu Recht, wie wir auch an
diesem Thema wieder sehen", erläutert Prof. Jessel. So empfehlen die
Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen auch, dass Schutzmaßnahmen für
Knorpelfische im Bereich der Doggerbank, in dem die Niederlande,
Großbritannien und Deutschland Natura 2000-Gebiete gemeldet haben, einem
grenzübergreifenden Konzept folgen sollten, um eine möglichst hohe
Wirksamkeit zu erzielen. Ein internationales Netzwerk aus Schutzgebieten
im Nordseeraum könnte auch bei der Wiederansiedlung bzw. Erholung von in
den deutschen Meeresgebieten ausgestorbenen oder vom Aussterben bedrohten
Hai- und Rochenarten unterstützend wirken.
Die Studie ist aktuell als Band 450 der Schriftenreihe "BfN-Skripten"
veröffentlicht worden und steht unter nachfolgendem Link zum Download
bereit:
https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript450.pdf
Hintergrundinformationen zu Knorpelfischen:
Die Gruppe der Knorpelfische umfasst alle Haie und Rochen und die
eigentümlich aussehenden Chimären oder Seekatzen. Ihr Skelett besteht -
daher der Name - aus Knorpel, der durch die Einlagerung von prismatischem
Kalk stellenweise eine hohe Festigkeit aufweist. Die Zähne sind nicht
fest im Kieferknochen verankert, sondern sitzen in meist mehreren Reihen
im Zahnfleisch und werden bei vielen Arten häufig ersetzt. Mit Hilfe
spezieller Rezeptoren können sie selbst schwächste elektromagnetische
Felder wahrnehmen. Anstelle von Schuppen besitzen Knorpelfische kleine
Hautzähnchen.
Weltweit gibt es 509 Hai-, 630 Rochen- und 49 Chimärenarten,
vergleichsweise nur sehr wenige von ihnen sind gemäß Washingtoner
Artenschutzübereinkommen oder regionaler Meeresschutzübereinkommen streng
geschützt. Beispielsweise für den Dornhai gibt es seit 2010 ein
Fangverbot für EU-Gewässer und für EU-Schiffe.
Manche Knorpelfischarten kommen bis in große Tiefen vor. Die in Nord- und
Ostsee heimischen Arten leben vielfach bodennah, beispielsweise. der
Dornhai. Vor allem Rochen halten sich überwiegend am Meeresboden auf und
ernähren sich von dort versteckt lebenden Weichtieren, Würmern,
Krebstieren und Fischen. Sie reagieren daher besonders empfindlich auf
hohe Fischereiintensitäten und Zerstörungen des Meeresbodens mit seinen
Lebensgemeinschaften.
Weiterführende Informationen:
Fischereimanagement in Meeresschutzgebieten: http://www.bfn.de/22827.html
Grundschleppnetzfischerei: http://www.bfn.de/22823.html
Bildmaterial:
Das Foto kann auf Wunsch digital zur Verfügung gestellt werden. Bitte
wenden Sie sich an das Pressereferat des BfN unter: presse@bfn.de bzw.
0228/8491-4444. Die Verwendung ist ausschließlich in Zusammenhang mit der
Berichterstattung zu dieser Pressemitteilung möglich. Die Angabe von Ralf
Thiel als Fotograf ist erforderlich.
Presse-Kontakt Centrum für Naturkunde der Universität Hamburg:
Mareen Gerisch
Telefon: 040/42 838 8846
Mobil: 0160/9085 3213
E-Mail: mareen.gerisch@uni-hamburg.de
www.cenak.uni-hamburg.de
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/0401_pm.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6041
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de