ProVieh
Bundesregierung muss Verbot aussprechen!
Pressemitteilung
28.02.2019: Tiertransporte in Drittländer verstoßen häufig gleich
gegen drei deutsche Rechtsvorschriften zum Schutz von Nutztieren. Der
erste Grundsatz des Tierschutzgesetzes besagt: „Keinem Tier darf ohne
vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden“.
Dieser Grundsatz spiegelt sich ebenfalls in der deutschen
Transportverordnung durch Paragraf eins „Niemand darf eine
Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn dem Tier dabei
Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten“ als auch in
der Schlachtverordnung Paragraf drei „Bei der Tötung und damit
zusammenhängenden Tätigkeiten werden die Tiere von jedem vermeidbaren
Schmerz, Stress und Leiden verschont“ wider.
„Hier werden wieder einmal ökonomische Interessen über den Tierschutz
gestellt. Obwohl wir heute in der Lage sind, weltweit sowohl
Gefriersperma, Embryonen und Milchpulver als auch gekühltes Fleisch zu
liefern, werden immer mehr Nutztiere unter unsäglichen Bedingungen durch
die halbe Welt gefahren, weil dies lukrativer ist. Leiden, Schäden und
sogar der Tod der Tiere werden hierbei in Kauf genommen“, sagt Angela
Dinter von PROVIEH. „Wir sind der Meinung, dass Tiertransporte in
Drittländer schon auf Grund der langen Fahrzeit, der häufig ungünstigen
Witterungsbedingungen und der mangelhaften Versorgung tierschutzwidrig
sind. Zudem ist davon auszugehen, dass im Zielland eine Schlachtmethode
ohne vorherige Betäubung erfolgt. Daher fordern wir ein gänzliches
Verbot von Tiertransporten in Nicht-EU-Länder“.
Durch die Duldung von bis zu drei Gesetzesmissachtungen bei
Langstreckentiertransporten in Nicht-EU-Länder nimmt die Bundesregierung
in Kauf, dass sich ihre Amtstierärzte strafbar machen. Die Kernaufgabe
der Veterinäre ist der Schutz von Tieren. Mit der Ausstellung von
Ausfuhrbescheinigungen in Drittländer, die eine der obigen Verordnungen
missachten könnten, verstoßen sie gegen geltendes Recht und machen sie
sich ungewollt mitschuldig.
„Dieser Zustand ist untragbar und es müssen klare Regelungen her, um
diese Missstände zu beenden“, sagt Frau Dr. Manuela Freitag, Leiterin
des Fachdienst-, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht in im Kreis
Rendsburg-Eckernförde.
Das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium hat die
Ausfuhr von Schlacht- und Zuchttieren in bestimmte Nicht-EU-Staaten
vorerst verboten. Minister Jan Philipp Albrecht (Grüne) gab am Montag in
Kiel einen zeitlich befristeten Erlass an die entsprechenden
Kreisveterinärämter im Land heraus. Für vier Wochen werden laut Albrecht
in Schleswig-Holstein weder Transporte genehmigt noch Voratteste
ausgestellt. Der Erlass soll den Kreisveterinären im Land vorerst
Rechtssicherheit geben. Das Ausfuhrverbot bezieht sich auf folgende
Länder: Türkei, Jemen, Libanon, Marokko, Algerien, Ägypten,
Aserbaidschan, Syrien, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan,
Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan.
PROVIEH fordert
- ein bundesweites sofortiges Aussetzen von Tiertransporten in Drittländer,
- eine bundesweit einheitliche und gültige Regelung zur Beendigung von tierschutzwidrigen Langstreckentransporten,
- eine Transportdauerbeschränkung auf maximal acht Stunden innerhalb der EU
- und vier Stunden bei Inlandstransporten.