BfN Pressemitteilung
Bonn/ Vilm, 24. August 2017: Überall auf der Welt
gibt es Pflanzen, Tiere
und Mikroorganismen mit besonderen Eigenschaften, die
für die Entwicklung
verschiedenster Produkte und zur weiteren Erforschung der
biologischen
Vielfalt genutzt werden können. Unternehmen und andere
Institutionen, die
diese wertvollen genetischen Ressourcen gewerblich oder
zu
Forschungszwecken nutzen wollen, müssen gemäß dem Nagoya-Protokoll
für
einen entsprechenden Ausgleich sorgen, sofern der Zugang zu
den
genetischen Ressourcen eines Herkunftslandes gesetzlich geregelt
ist.
Doch welche spezifischen Zugangsregelungen gelten in den
jeweiligen
Herkunftsländern und wie sind sie auszulegen? Um diese
Unsicherheit zu
beseitigen findet vom 27. bis 31. August ein
internationaler
Informations- und Erfahrungsaustausch auf der Insel Vilm
statt.
Vertreterinnen und Vertreter internationaler Vollzugsbehörden aus
19
Staaten und fünf Kontinenten nehmen daran teil.
"Wir freuen uns
sehr, dass wir nun zum ersten Mal seit dem Inkrafttreten
des
Nagoya-Protokolls für die Umsetzung zuständige internationale
Expertinnen und
Experten zu einem Wissens- und Erfahrungsaustausch
zusammen bringen konnten.
Denn mehr Transparenz bei den Zugangsregelungen
schafft im Ergebnis auch mehr
Möglichkeiten für einen Vorteilsausgleich
mit den Ressourcenländern. Darüber
hinaus wird die Umsetzung des
Nagoya-Protokolls künftig auch zu einer
stärkeren internationalen
Zusammenarbeit in der Biodiversitätsforschung
beitragen", sagt Prof.
Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für
Naturschutz (BfN).
Das Nagoya-Protokoll des UN-Übereinkommens über die
biologische Vielfalt
(CBD) regelt weltweit die gerechte Aufteilung von
Vorteilen, die aus der
Nutzung genetischer Ressourcen resultieren. Genetische
Ressourcen können
beispielsweise aus Entwicklungsländern bezogene pflanzliche
Inhaltsstoffe
von Medikamenten sein. Der Ausgleich der entstehenden Vorteile
mit den
Ländern, die die Ressourcen zur Verfügung stellen, kommt auch
der
biologischen Vielfalt zugute und soll einen Anreiz zu deren
Erhalt
bieten.
Das BfN ist die zuständige nationale Behörde für den
Vollzug des
Nagoya-Protokolls. Durch Aufklärung und Kontrolle trägt das BfN
dazu bei,
dass deutsche Nutzerinnen und Nutzer die Regeln zum Zugang und
gerechtem
Vorteilsausgleich anderer Länder befolgen. Solche
länderspezifischen
Zugangsregelungen sind jedoch in vielen Mitgliedstaaten
des
Nagoya-Protokolls noch schwer auffindbar oder vielfach intransparent.
So
vermissen beispielsweise Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
auf
Forschungsreisen in Ländern mit hoher biologischer Vielfalt immer
wieder
eindeutige und verlässliche Informationen darüber, ob und unter
welchen
Bedingungen der Zugang zu biologischen Ressourcen dort rechtlich
möglich
ist.
Um eben diese länderspezifischen Informationen besser
zugänglich zu
machen, ist Ziel der Tagung die gemeinsame Erstellung
sogenannter
Zugangsprofile. Diese sollen später den Nutzern als
transparente
Anleitungen für einen gesetzeskonformen Zugang zu den Ressourcen
in den
jeweiligen Ländern dienen und als Dialogergebnis veröffentlicht
werden.
Weitere Informationen zum Nagoya-Protokoll und dessen Umsetzung
sind auf
der Internetseite des BfN unter www.abs.bfn.de zu
finden.
Hintergrund
Am 01. Juli 2016 ist das Gesetz zur Umsetzung der
Verpflichtungen nach
dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung
(EU) Nr.
511/2014 in Deutschland in Kraft getreten. Zuvor hatte Deutschland
am 21.
April 2016 das "Protokoll von Nagoya über den Zugang zu
genetischen
Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich
aus ihrer
Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die
biologische
Vielfalt (CBD)" ratifiziert und damit entschieden, Vertragspartei
dieses
völkerrechtlichen Vertrages zu werden. Diese Verpflichtungen werden
auf
europäischer Ebene bereits seit dem 12. Oktober 2014 durch die
Verordnung
(EU) Nr. 511/2014, ergänzt um die Durchführungsverordnung (EU)
2015/1866
vom 13. Oktober 2015 umgesetzt.
Diese Pressemitteilung
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Hrsg:
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