24/08/2017

Nagoya-Protokoll

BfN Pressemitteilung

Bonn/ Vilm, 24. August 2017: Überall auf der Welt gibt es Pflanzen, Tiere
und Mikroorganismen mit besonderen Eigenschaften, die für die Entwicklung
verschiedenster Produkte und zur weiteren Erforschung der biologischen
Vielfalt genutzt werden können. Unternehmen und andere Institutionen, die
diese wertvollen genetischen Ressourcen gewerblich oder zu
Forschungszwecken nutzen wollen, müssen gemäß dem Nagoya-Protokoll für
einen entsprechenden Ausgleich sorgen, sofern der Zugang zu den
genetischen Ressourcen eines Herkunftslandes gesetzlich geregelt ist.
Doch welche spezifischen Zugangsregelungen gelten in den jeweiligen
Herkunftsländern und wie sind sie auszulegen? Um diese Unsicherheit zu
beseitigen findet vom 27. bis 31. August ein internationaler
Informations- und Erfahrungsaustausch auf der Insel Vilm statt.
Vertreterinnen und Vertreter internationaler Vollzugsbehörden aus 19
Staaten und fünf Kontinenten nehmen daran teil.

"Wir freuen uns sehr, dass wir nun zum ersten Mal seit dem Inkrafttreten
des Nagoya-Protokolls für die Umsetzung zuständige internationale
Expertinnen und Experten zu einem Wissens- und Erfahrungsaustausch
zusammen bringen konnten. Denn mehr Transparenz bei den Zugangsregelungen
schafft im Ergebnis auch mehr Möglichkeiten für einen Vorteilsausgleich
mit den Ressourcenländern. Darüber hinaus wird die Umsetzung des
Nagoya-Protokolls künftig auch zu einer stärkeren internationalen
Zusammenarbeit in der Biodiversitätsforschung beitragen", sagt Prof.
Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN).

Das Nagoya-Protokoll des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt
(CBD) regelt weltweit die gerechte Aufteilung von Vorteilen, die aus der
Nutzung genetischer Ressourcen resultieren. Genetische Ressourcen können
beispielsweise aus Entwicklungsländern bezogene pflanzliche Inhaltsstoffe
von Medikamenten sein. Der Ausgleich der entstehenden Vorteile mit den
Ländern, die die Ressourcen zur Verfügung stellen, kommt auch der
biologischen Vielfalt zugute und soll einen Anreiz zu deren Erhalt
bieten.

Das BfN ist die zuständige nationale Behörde für den Vollzug des
Nagoya-Protokolls. Durch Aufklärung und Kontrolle trägt das BfN dazu bei,
dass deutsche Nutzerinnen und Nutzer die Regeln zum Zugang und gerechtem
Vorteilsausgleich anderer Länder befolgen. Solche länderspezifischen
Zugangsregelungen sind jedoch in vielen Mitgliedstaaten des
Nagoya-Protokolls noch schwer auffindbar oder vielfach intransparent. So
vermissen beispielsweise Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf
Forschungsreisen in Ländern mit hoher biologischer Vielfalt immer wieder
eindeutige und verlässliche Informationen darüber, ob und unter welchen
Bedingungen der Zugang zu biologischen Ressourcen dort rechtlich möglich
ist.

Um eben diese länderspezifischen Informationen besser zugänglich zu
machen, ist Ziel der Tagung die gemeinsame Erstellung sogenannter
Zugangsprofile. Diese sollen später den Nutzern als transparente
Anleitungen für einen gesetzeskonformen Zugang zu den Ressourcen in den
jeweiligen Ländern dienen und als Dialogergebnis veröffentlicht werden.

Weitere Informationen zum Nagoya-Protokoll und dessen Umsetzung sind auf
der Internetseite des BfN unter www.abs.bfn.de zu finden.

Hintergrund
Am 01. Juli 2016 ist das Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach
dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr.
511/2014 in Deutschland in Kraft getreten. Zuvor hatte Deutschland am 21.
April 2016 das "Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen
Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer
Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische
Vielfalt (CBD)" ratifiziert und damit entschieden, Vertragspartei dieses
völkerrechtlichen Vertrages zu werden. Diese Verpflichtungen werden auf
europäischer Ebene bereits seit dem 12. Oktober 2014 durch die Verordnung
(EU) Nr. 511/2014, ergänzt um die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1866
vom 13. Oktober 2015 umgesetzt.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/0401_pm.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6151


Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de