11/10/2017

Newsletter NABU

1. Umbau der Landwirtschaft einleiten - Biologische Vielfalt wirksam schützen

Mit Beginn der Koalitionsverhandlungen fordert der NABU von der künftigen Bundesregierung, dass sie sich für eine Reform der Landwirtschaft einsetzt und damit einem Haupttreiber des Artenverlustes entgegen tritt. Dafür ist es grundlegend, die Agrarförderung auf europäischer Ebene umzubauen und die Weichen für eine ökologisch zukunftsfähige Landwirtschaft zu stellen. Die Bundesregierung muss sich im Zuge dessen für einen neuen EU-Naturschutzfonds einsetzen, damit Landwirte künftig einkommenswirksam entlohnt werden, wenn sie natur- und umweltgerecht wirtschaften. Auf nationaler Ebene muss die neue Regierung das Düngerecht erneut in Angriff nehmen. Denn die bisherige Novellierung reicht kaum aus, um die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland abzuwenden. Auch dem Grünlandumbruch auf sensiblen Standorten muss ein Riegel vorgeschoben werden. Zudem muss die Koalition den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel deutlich reduzieren und ergänzend Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes fördern.

Aber auch jenseits der Agrarpolitik gibt es viele Stellschrauben, an denen die neue Bundesregierung für den Erhalt der biologischen Vielfalt dringend drehen muss. Dazu zählen beispielsweise:
- Schaffung konkreter Anreize, um die Ausweisung von großflächigen Wildnisgebieten und von Flächen mit natürlicher Waldentwicklung voranzubringen,
- Umsetzung des Bundesprogramms "Blaues Band" für die Renaturierung großer Flüsse und ihrer Auen, einschließlich der notwendigen organisatorischen, rechtlichen, personellen und finanziellen Rahmenbedingungen,
- Aufwendung von zukünftig mindestens ein Prozent der Investitionen in Bundesfernstraßen für Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an bestehenden Bundesautobahnen bzw. Bundesstraßen,
- Aufstockung des Bundesprogramms Biologische Vielfalt auf 50 Mio. Euro/Jahr und Weiterentwicklung mit dem Ziel, die verschiedenen Maßnahmenträger bei der Umsetzung prioritärer und besonders dringlicher Naturschutzaufgaben wirksam zu unterstützen,
- Stärkung des Nationalen Naturerbes durch die dauerhafte Sicherung weiterer naturschutzfachlich bedeutsamer Flächen des Bundes - neben Militär- und Bergbaufolgeflächen u. a. auch Flächen entlang der Bundeswasserstraßen und größere Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
- Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch qualifizierte und konkrete Flächensparziele und eine daran ausgerichtete Novellierung relevanter Rechtsvorschriften (u. a. Stärkung der Innenentwicklung im Baugesetzbuch, Reform der Grundsteuer zu einer reinen Bodensteuer).