1. Umbau der Landwirtschaft einleiten - Biologische Vielfalt
wirksam schützen
Mit Beginn der Koalitionsverhandlungen fordert der NABU von der künftigen
Bundesregierung, dass sie sich für eine Reform der Landwirtschaft einsetzt und
damit einem Haupttreiber des Artenverlustes entgegen tritt. Dafür ist es
grundlegend, die Agrarförderung auf europäischer Ebene umzubauen und die Weichen
für eine ökologisch zukunftsfähige Landwirtschaft zu stellen. Die
Bundesregierung muss sich im Zuge dessen für einen neuen EU-Naturschutzfonds
einsetzen, damit Landwirte künftig einkommenswirksam entlohnt werden, wenn sie
natur- und umweltgerecht wirtschaften. Auf nationaler Ebene muss die neue
Regierung das Düngerecht erneut in Angriff nehmen. Denn die bisherige
Novellierung reicht kaum aus, um die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland
abzuwenden. Auch dem Grünlandumbruch auf sensiblen Standorten muss ein Riegel
vorgeschoben werden. Zudem muss die Koalition den Einsatz chemischer
Pflanzenschutzmittel deutlich reduzieren und ergänzend Maßnahmen des
integrierten Pflanzenschutzes fördern.
Aber auch jenseits der
Agrarpolitik gibt es viele Stellschrauben, an denen die neue Bundesregierung für
den Erhalt der biologischen Vielfalt dringend drehen muss. Dazu zählen
beispielsweise:
- Schaffung konkreter Anreize, um die Ausweisung von
großflächigen Wildnisgebieten und von Flächen mit natürlicher Waldentwicklung
voranzubringen,
- Umsetzung des Bundesprogramms "Blaues Band" für die
Renaturierung großer Flüsse und ihrer Auen, einschließlich der notwendigen
organisatorischen, rechtlichen, personellen und finanziellen
Rahmenbedingungen,
- Aufwendung von zukünftig mindestens ein Prozent der
Investitionen in Bundesfernstraßen für Maßnahmen zur Wiedervernetzung von
Lebensräumen an bestehenden Bundesautobahnen bzw. Bundesstraßen,
-
Aufstockung des Bundesprogramms Biologische Vielfalt auf 50 Mio. Euro/Jahr und
Weiterentwicklung mit dem Ziel, die verschiedenen Maßnahmenträger bei der
Umsetzung prioritärer und besonders dringlicher Naturschutzaufgaben wirksam zu
unterstützen,
- Stärkung des Nationalen Naturerbes durch die dauerhafte
Sicherung weiterer naturschutzfachlich bedeutsamer Flächen des Bundes - neben
Militär- und Bergbaufolgeflächen u. a. auch Flächen entlang der
Bundeswasserstraßen und größere Flächen mit Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen,
- Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch qualifizierte
und konkrete Flächensparziele und eine daran ausgerichtete Novellierung
relevanter Rechtsvorschriften (u. a. Stärkung der Innenentwicklung im
Baugesetzbuch, Reform der Grundsteuer zu einer reinen Bodensteuer).