Technologiezentrum Blomenburg ohne Strom
Pressemitteilung von: Mieter des Technologiezentrums Blomenburg
Selent, 28. September 2013. Fassungslos mussten die im Technologiezentrum Blomenburg in Selent ansässigen Firmen am Mittwoch, dem 25. September um 16 Uhr miterleben, wie im gesamten Zentrum der Strom abgestellt wurde. Für die Mieter kam diese gravierende Maßnahme völlig überraschend: Weder der Vermieter, der Rendsburger Kaufmann Dietmar Hartmann, noch die von ihm mit der Verwaltung beauftragte Blomenburg Service GmbH hatten rechtzeitig vorgewarnt.
Offenbar hatte der Rendsburger Eigentümer, der das Zentrum erst dieses Jahr im Wege der Zwangsversteigerung erstanden hatte, seither in größerem Umfang Lieferantenrechnungen nicht beglichen. Nun zog der Energielieferant die Notbremse, die nicht nur den Fantasien Hartmanns ein Ende bereitet, sondern auch die Betriebe der Mieter in Mitleidenschaft zieht.
"Es ist eine bodenlose Frechheit!" empört sich Guido Wolf Reichert, geschäftsführender Partner der im Zentrum ansässigen Unternehmensberatung BSL Management Support. "Herr Hartmann hat noch in der Vorwoche auf ausdrückliche Anfrage hin, weder über die Zahlungsrückstände, noch über die drohende Stromabschaltung informiert", erklärte Reichert heute.
Reichert erklärte ferner, man wolle nach Lösung der nun dringenden Standortfrage die strafrechtliche Relevanz dieser Unterlassungen geprüft wissen. Zwar hatte Hartmann erst jüngst für fünf Unternehmen seiner Rendsburger Firmengruppe Insolvenz angemeldet; er selbst und die für die Blomenburg zuständige Blomenburg Service GmbH waren davon wohl nicht betroffen. Einige der Mieter fragen sich, ob hier nicht möglicherweise eine Insolvenzverschleppung vorliegen könnte.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Mieter des Technologiezentrums Blomenburg
Blomenburg 1
24238 Selent
(0172) 88 170 96
Pressekontakt:
Guido Wolf Reichert
Wir sind eine Initiative der Mieter des Technologiezentrums Blomenburg in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, welche die Interessen der verbleibenden Mieter des Technologiezentrums Blomenburg in Selent vertritt.
Wir setzten uns dafür ein, das Technologiezentrum als Standort für Unternehmen in der Region zu erhalten.
Wir setzten uns dafür ein, das Technologiezentrum als Standort für Unternehmen in der Region zu erhalten.
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Ergänzung Webmaster:
Als Insolvenzverschleppung (früher Konkursverschleppung) wird die Nichtantragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bezeichnet.
Ist die Schuldnerin eine juristische Person, ist die Insolvenzverschleppung in Deutschland eine Straftat, geregelt in § 15a Abs. 4 InsO. Diese einheitliche Regelung gibt es erst seit Inkrafttreten des MoMiGs am 1. November 2008. Davor war die Straftat in verschiedenen Gesetzen geregelt: §§ 64 und 84 GmbHG für Gesellschaften mit beschränkter Haftung; § 92 Abs. 2 AktG für Aktiengesellschaften. Handelt es sich bei den Gesellschaften um offene Handelsgesellschaften (oHG) oder Kommanditgesellschaften (KG), so galten die §§ 130b, 177a HGB a. F.
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