27/02/2020

Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020


Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort - 26.02.2020 (hib 217/2020)
Berlin: (hib/EIS) Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in Europa soll nach dem Jahr 2020 für die Landwirte und für die Verwaltung vereinfacht werden. Ambitionierte EU-Vorgaben sollen für alle Beteiligten praktikabel und umsetzbar sein, erklärt die Bundesregierung in einen Antwort (19/17274)  auf eine Kleine Anfrage (19/16646) der AfD-Fraktion. Dazu heißt es weiter, dass die Befugnis der Europäischen Kommission zum Erlass von delegierten und Durchführungsrechtsakten nur auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden soll, damit die Mitgliedstaaten darüber entscheiden können, ob sie die Kürzung der Direktzahlung durch Kappung und Degression einführen wollen und wie sie diese ausgestalten.

Kleine Anfrage (19/16646) der AfD-Fraktion
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was sind die konkreten Vorschläge der Bundesregierung für die deutliche
Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020?
2. Bis wann wird die Bundesregierung geprüft haben, wie die Verteilung der
Direktzahlungen ausgeglichener gestaltet werden kann?

19/17274 siehe oben

 2.Bis wann wird die Bundesregierung geprüft haben, wie die Verteilung  der  Direktzahlungen  ausgeglichener  gestaltet  werden  kann  (Bundes-ministerium für Ernährung und Landwirtschaft – BMEL, 2019, Agrarpo-litischer  Bericht  der  Bundesregierung  2019;  zuletzt  abgerufen  am 22. November 2019

Es wird davon ausgegangen, dass sich der Inhalt der Frage auf die Seite 14 des Agrarberichts bezieht.
Die Prüfung der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Zunächst müs-sen die Entscheidungen über die zukünftigen Rahmenbedingungen auf europä-ischer Ebene im Rahmen der Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen und zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 getroffen werden. Darauf aufbauend wird im Rahmen der Diskussion über die nationale Umsetzung der Reform der GAP nach 2020 zu prüfen und zu entscheiden sein, wie die dann im EU-Recht zur Verfügung stehenden Instrumente einzusetzen sind.