Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020
Ernährung und Landwirtschaft/Antwort - 26.02.2020 (hib 217/2020)
Berlin: (hib/EIS) Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in Europa
soll nach dem Jahr 2020 für die Landwirte und für die Verwaltung
vereinfacht werden. Ambitionierte EU-Vorgaben sollen für alle
Beteiligten praktikabel und umsetzbar sein, erklärt die Bundesregierung
in einen Antwort (19/17274) auf eine Kleine Anfrage (19/16646)
der AfD-Fraktion. Dazu heißt es weiter, dass die Befugnis der
Europäischen Kommission zum Erlass von delegierten und
Durchführungsrechtsakten nur auf das unbedingt erforderliche Maß
beschränkt werden soll, damit die Mitgliedstaaten darüber entscheiden
können, ob sie die Kürzung der Direktzahlung durch Kappung und
Degression einführen wollen und wie sie diese ausgestalten.
Kleine Anfrage (19/16646) der AfD-Fraktion
19/17274 siehe oben
2.Bis wann wird die Bundesregierung geprüft haben, wie die Verteilung der Direktzahlungen ausgeglichener gestaltet werden kann (Bundes-ministerium für Ernährung und Landwirtschaft – BMEL, 2019, Agrarpo-litischer Bericht der Bundesregierung 2019; zuletzt abgerufen am 22. November 2019
Es wird davon ausgegangen, dass sich der Inhalt der Frage auf die Seite 14 des Agrarberichts bezieht.
Die Prüfung der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Zunächst müs-sen die Entscheidungen über die zukünftigen Rahmenbedingungen auf europä-ischer Ebene im Rahmen der Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen und zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 getroffen werden. Darauf aufbauend wird im Rahmen der Diskussion über die nationale Umsetzung der Reform der GAP nach 2020 zu prüfen und zu entscheiden sein, wie die dann im EU-Recht zur Verfügung stehenden Instrumente einzusetzen sind.
Kleine Anfrage (19/16646) der AfD-Fraktion
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was sind die konkreten Vorschläge der Bundesregierung für die deutliche
Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020?
2. Bis wann wird die Bundesregierung geprüft haben, wie die Verteilung der
Direktzahlungen ausgeglichener gestaltet werden kann?
19/17274 siehe oben
2.Bis wann wird die Bundesregierung geprüft haben, wie die Verteilung der Direktzahlungen ausgeglichener gestaltet werden kann (Bundes-ministerium für Ernährung und Landwirtschaft – BMEL, 2019, Agrarpo-litischer Bericht der Bundesregierung 2019; zuletzt abgerufen am 22. November 2019
Es wird davon ausgegangen, dass sich der Inhalt der Frage auf die Seite 14 des Agrarberichts bezieht.
Die Prüfung der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Zunächst müs-sen die Entscheidungen über die zukünftigen Rahmenbedingungen auf europä-ischer Ebene im Rahmen der Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen und zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 getroffen werden. Darauf aufbauend wird im Rahmen der Diskussion über die nationale Umsetzung der Reform der GAP nach 2020 zu prüfen und zu entscheiden sein, wie die dann im EU-Recht zur Verfügung stehenden Instrumente einzusetzen sind.