Zur Reform der 2.Säule
https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/110/die-zweite-saule-der-gap-politik-zur-entwicklung-des-landlichen-raums
Reform der GAP nach 2020
Am 29. November 2017 veröffentlichte die Kommission eine neue Mitteilung über die Zukunft des Nahrungsmittelsektors und der Landwirtschaft, die auf den Empfehlungen der Cork-2.0-Erklärung zur Entwicklung des ländlichen Raums beruht (die Gespräche über die Zukunft der zweiten Säule begannen anlässlich einer europäischen Konferenz, die im September 2016 in Cork stattfand). Bei der Mitteilung wird der Schwerpunkt vor allem auf nachhaltige Entwicklung, die Erhaltung natürlicher Ressourcen und die Notwendigkeit, den Generationenwechsel sicherzustellen, gelegt. Im Hinblick auf den letzten Punkt werden die Mitgliedstaaten in der Mitteilung aufgefordert, Programme zu entwickeln, die den Bedürfnissen ihrer Junglandwirte gerecht werden, und es wird vorgeschlagen, dass Junglandwirten der Zugang zu Finanzinstrumenten erleichtert wird, um Investitionen in die Landwirtschaft und Betriebsvermögen zu fördern. Schließlich wird in der Mitteilung eine Reihe neuer Prioritäten festgelegt, wobei Wertschöpfungsketten im ländlichen Raum in Bereichen wie saubere Energie, aufkommende Bioökonomie, Kreislaufwirtschaft und Ökotourismus im Vordergrund stehen.
Rolle des Europäischen Parlaments
Die letzte Reform der GAP wurde zum ersten Mal im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens angenommen („Mitentscheidung“) (siehe Kurzdarstellung 3.2.3). Das Europäische Parlament hat seine Rolle als Mitgesetzgeber in vollem Maße wahrgenommen; so hat es insbesondere erreicht, dass die Mindestschwelle für Investitionen in die Bereiche Umwelt und Klima, die Entwicklung von Waldgebieten und die Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern sowie für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, den ökologischen/biologischen Landbau und Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 (siehe oben) auf 30 % der Mittel aus dem ELER festgelegt wurde. Außerdem bestand das Parlament auf einem Kofinanzierungssatz von 85 % für die weniger entwickelten Gebiete, die Gebiete in äußerster Randlage und die kleineren Inseln des Ägäischen Meeres (der Rat hatte ursprünglich einen Kofinanzierungssatz von 75 % vorgeschlagen). Schließlich wurde dank des Parlaments bei Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete der Höchstbetrag pro Hektar auf 450 EUR statt 300 EUR im ursprünglichen Vorschlag der Kommission – auch der Rat hatte sich für einen Höchstbetrag von 300 EUR eingesetzt – festgelegt.Aktuelle Pläne der EU für die Förderperiode 2021 bis 2027
Zur Gestaltung der Agrarförderung in der anstehenden Förderperiode 2021 bis 2027 hat die EU-Kommission am 1. Juni 2018 einen ersten Entwurf vorgelegt. Darin hält sie weiter am Zwei-Säulen-Modell und an einer Fortführung der Direktzahlungen zur Einkommenssicherung der Landwirtinnen und Landwirte fest.Die Direktzahlungen sollen jedoch je Betrieb auf 100.000 Euro und Jahr begrenzt werden, Betriebe mit Fördersummen von mehr als 60.000 Euro müssen mit Kürzungen rechnen. Damit will die EU die kleinen und mittleren Betriebe stärker fördern.
Allgemein soll den EU-Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität bei der Verwendung der EU-Gelder zugestanden werden. Auf diese Weise können eigenverantwortlich maßgeschneiderte Programme entwickelt werden, die auf die Bedürfnisse der Landwirtschaftsbetriebe und der ländlichen Räume zugeschnitten sind.
Die Umwelt- und Klimaleistungen der Landwirtschaft sollen laut Kommissionsentwurf in der neuen Förderperiode noch umfassender gefördert werden als bisher. Dabei soll insbesondere der Erhalt von Direktzahlungen stärker an die Einhaltung von Umwelt- und Klimavorschriften gebunden werden. Allerdings nicht mehr, wie bisher durch allgemeine europaweit geltende Greening-Auflagen. Vielmehr soll jeder EU-Staat selbst festlegen dürfen, welche Umwelt- und Klimaauflagen zu erreichen sind und wie man deren Erreichung durch unterstützende Anreize fördern kann.
Als weiterer tragender Pfeiler der GAP-Reform ab 2021 soll eine stärkere Hinwendung zu Innovationen und Digitalisierung zur Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln stattfinden.
EU-Kommissar Phil Hogan unterstreicht zudem das Versprechen der EU-Kommission die GAP vereinfachen zu wollen, um den Bürokratie- und Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Die Vorschläge der EU-Kommission werden nun vom Europäischen Parlament sowie den Regierungen der Mitgliedsstaaten beraten. Die Reform soll 2021 in Kraft treten und wird bis dahin noch Gegenstand umfangreicher Diskussionen und Verhandlungen sein, in denen es gilt, die teils widerstreitenden Interessen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten möglichst gut auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen.