Das BMEL bestätigt, dass es eine höhere Umschichtung von den Direktzahlungen hin zu den Agrarumweltprogrammen in der 2. Säule plant. „Über den Umschichtungssatz für 2020 findet zurzeit eine Ressortabstimmung statt. Er wird ein höherer sein“, teilt das BMEL in dieser Woche auf Anfrage von top agrar mit. Einen konkreten Prozentsatz will das BMEL noch nicht nennen. Noch gebe es auch keinen Termin für die Abstimmung darüber im Bundeskabinett, heißt es beim BMEL weiter. Die Zustimmung zur Umschichtung kann eine Bestätigung dafür sein, dass die „Kuhhandel“ Gerüchte zwischen CDU und SPD zu den Themen Tierwohllabel und Umschichtung stimmen. Die Regelung muss laut dem BMEL spätestens bis Ende September stehen, damit sie Anfang des Jahres in Kraft treten kann. Unternimmt die Bundesregierung nichts, würde kein Geld von den Direktzahlungen in die 2. Säule umgeschichtet. Zuvor muss allerdings noch der Bundestag darüber abstimmen.BMEL bestätigt Umschichtung der Direktzahlungen https://t.co/FP1ZzFP6fp via @topagrar— paukstadt (@paukstadt) 29. August 2019
Berlin Die Gerüchte um eine mögliche
Erhöhung der Umschichtung aus den Direktzahlungen in die Ländliche
Entwicklung ab dem kommenden Jahr (wir berichteten) verdichten sich.
Eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) bestätigte,
dass Gespräche zwischen ihrem Ressort und dem Bundesumweltministerium
(BMU) zu einer Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
stattfänden.
Auch das BMU scheint auf zusätzliche Mittel für die Umwelt in den Ländern zu spekulieren. Ein Sprecher sagte dem Wochenblatt:
„Grundsätzlich stehen die umgeschichteten Mittel den Ländern für
Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung. Eine
Erhöhung würde es erlauben, neben der Durchfinanzierung bereits
laufender Maßnahmen zusätzlich auch Neuverpflichtungen einzugehen. Die
umgeschichteten Mittel sollen dabei zweckgebunden für eine nachhaltige
Landwirtschaft verwendet werden. Das umfasst die Förderung
flächenbezogener Maßnahmen, insbesondere die Agrarumwelt- und
Klimaschutzmaßnahmen mit unter anderem der Anlage von
insektenfreundlichen Blühflächen, sowie des ökologischen Landbaus.“
Dem Vernehmen nach plant das BMEL, im Gegenzug für die
Zustimmung der SPD zum staatlichen Tierwohllabel im Bundeskabinett, eine
entsprechende Kürzung der Direktbeihilfen bereits ab 2020 zu
akzeptieren. Laut Wochenblatt-Informationen sollen die Gesetzesentwürfe
zum Tierwohl-Label
und zur Änderung bei den Direktzahlungen in der Kabinettssitzung vom
14. August beschlossen werden. Eine Sprecherin des BMEL erklärte
allerdings, dass die Agenda dieses Treffens noch nicht feststünde. Die
Sprecherin dementierte Vorwürfe, wonach das BMEL bei der Sitzung auch
akzeptieren würde, dass Streitpunkte beim Aktionsprogramm
Insektenschutz, das derzeit vom BMU erarbeitet wird, zugunsten dieses
Ressorts entschieden würden. Pläne zu einer möglichen Erhöhung der
Umschichtung dementierte sie nicht.
Sollten sich das Bundeskabinett noch vor diesem Herbst mit dem
staatlichen Tierwohllabel befassen, wäre das zumindest ein
unfreundlicher Akt des BMEL gegenüber der Arbeitsgruppe Ernährung und
Landwirtschaft der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Diese hatte nämlich
vor der Sommerpause darum gebeten, frühestens im Herbst eine
Kabinettsbefassung vorzusehen, sofern die fraktionsinternen Beratungen
zum Abschluss gekommen seien.
Kritisch gegenüber einem möglichen Tauschgeschäft einer
Umschichtung für das Tierwohllabel zeigte sich der CSU-Agrarpolitiker
Artur Auernhammer. Er sagte: „Eine erhöhte Umschichtung kann nicht Ziel
eines Bundeslandwirtschaftsministeriums sein. Zudem halte ich nichts von
politischen Tauschgeschäften. Hierbei gewinnt niemand. Politische
Fragen sind stets einem ethischen Maßstab zu unterziehen. Sowohl die
Bundesregierung als auch der Gesetzgeber sollten daher nachvollziehbar
handeln.
Bisher kann ich allerdings keine nachvollziehbaren politischen Gründe erkennen, welche die Notwendigkeit der Verknüpfung des Gesetzentwurfs für ein umstrittenes Tierwohllabel mit einer Erhöhung des Umschichtungssatzes von der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik in die 2. Säule und mit dem Aktionsprogramm Insektenschutz anzeigen.😡😡😡😡
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/artur-auernhammer 💽💾
Bisher kann ich allerdings keine nachvollziehbaren politischen Gründe erkennen, welche die Notwendigkeit der Verknüpfung des Gesetzentwurfs für ein umstrittenes Tierwohllabel mit einer Erhöhung des Umschichtungssatzes von der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik in die 2. Säule und mit dem Aktionsprogramm Insektenschutz anzeigen.😡😡😡😡
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/artur-auernhammer 💽💾
Auernhammer ergänzte, dass nach Abschluss der Handelsgespräche
mit dem südamerikanischen Mercosur-Block eine EU-weit einheitliche und
verpflichtende Haltungs- und Herkunftskennzeichnung für Fleisch
sämtlicher Tierarten sinnvoller und nötiger sei denn je. Nationale
Alleingänge bezeichnete er hingegen als nicht zielführend. SMB