Ein unschönes Thema bewegt auch in Schleswig-Holstein die Gemüter. Es geht um das
massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht - kurz: das
Kükenschreddern. Dass Tiere einfach getötet werden dürfen, nur weil sie männlich
sind und für die Landwirtschaft keinen großen Nutzen haben, will vielen Menschen
nicht in den Kopf. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Praxis nur noch
vorübergehend als zulässig eingestuft. Bis zur Einführung alternativer Verfahren
zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei dürften Brutbetriebe männliche Küken
jedoch weiter töten, urteilte das Gericht heute in Leipzig. Schleswig-Holsteins
Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) hat deshalb eine
verbindliche Frist gefordert. „Die Lösung des Problems darf nicht auf den
Sankt-Nimmerleins-Tag vertagt werden“, mahnte der Politiker. In diesem Punkt
dürften ihm viele zustimmen.
Kieler Nachrichten online 12.Juni