01/05/2019

Ganz legal


Verweis auf "gute fachliche Praxis"

Demnach sind Hunderte Naturschutzgebiete betroffen - möglicherweise jedes dritte. Es handelt sich um Gebiete, in denen die landwirtschaftliche Bodennutzung nach der sogenannten "guten fachlichen Praxis" von vielen Verboten ausgenommen ist. Das bedeutet laut Fakt: Ein nahezu uneingeschränkter Pestizid-Einsatz ist dort legal möglich.
Eine Umfrage des Magazins ergab, dass derartige Regelungen beispielsweise in Brandenburg in 184 Naturschutzgebieten, in Sachsen und Rheinland-Pfalz in 102 Gebieten möglich ist. In Bayern ist der Pestizid-Einsatz sogar in sämtlichen 674 FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitate) grundsätzlich möglich.