17/03/2019

Bei Tierquälerei versagt der Rechtsstaat • Albert Schweitzer Stiftung

IMMER WIEDER WIRTSCHAFTLICHE INTERESSEN IM VORDERGRUND IN DIESEM "RECHTSSTAAT" TIME FOR CHANGE

Wirtschaftliche Interessen überwiegen

Prof. Dr. Jens Bülte, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht der Universität Mannheim, zeigt in seinem Artikel »Zur faktischen Straflosigkeit institutionalisierter Agrarkriminalität« auf, wie Interessenverbände der Agrarindustrie geltendes Recht beugen und uminterpretieren. Ihnen gelingt es Bülte zufolge immer wieder, mit eigenen Gutachten und lancierten Fachbeiträgen, sowohl die öffentliche Meinung als auch Behörden und Gerichte zu verwirren und zu beeinflussen.
In vielen Fällen gelten wirtschaftliche Interessen laut Bülte zudem als ein gewichtiger Grund, Tierschutzvorgaben nicht einzuhalten. Zum Beispiel, weil dies für die Betriebe ökonomisch nicht zumutbar sei oder einen Wettbewerbsnachteil bedeute.
So gelten zum Beispiel auch bei der standardisierten Tötung von männlichen Küken wirtschaftliche Interessen bislang als »vernünftiger Grund«. Im restlichen Strafrecht führt das Handeln aus Habgier oder Gewinnstreben hingegen regelmäßig zu einer Verschärfung der Strafe, erinnert Bülte.