Das
Verwaltungsgericht in Schleswig hat den vorläufigen Stopp von
Tiertransporten aus Schleswig-Holstein in 14 Staaten außerhalb der
Europäischen Union praktisch aufgehoben. Das Land hatte den Export aus
Tierschutzgründen untersagt.
Die Rinderzucht Schleswig-Holstein (RSH) eG hatte sich an das Gericht
gewandt. Dieses betonte, es sei nicht um die Frage gegangen, ob der
Transport von Niedersachsen nach Marokko tierschutzrechtlich zu
genehmigen sei. Diese Prüfung obliege allein den Amtstierärzten in
Niedersachsen im Rahmen der Ausstellung der grenzüberschreitenden
Transportbescheinigung, erläuterte eine Gerichtssprecher.
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich
Vielmehr
müsse das Veterinäramt des Kreises Steinburg nur prüfen, ob die
viehseuchenrechtlichen Anforderungen erfüllt seien. Da dies der Fall
sei, bestehe ein Anspruch auf Erteilung eines Vorlaufattests. Dem stehe
auch der
Erlass des Landwirtschaftsministeriums in
Kiel nicht entgegen, da er das Verwaltungsgericht nicht binde und zudem
in die Kompetenz niedersächsischer Behörde eingreife. Gegen den
Beschluss kann Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen
Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Land will das Thema mit Kreisveterinären besprechen
Das
Land kündigte an, den Gerichtsbeschluss und mögliche Auswirkungen auf
den Erlass umfassend zu prüfen. Das Thema soll am Donnerstag gemeinsam
mit den Kreisveterinären beim Runden Tisch diskutiert werden.
„Die
Aussetzung der Genehmigung von Transporten in Drittländer für vier
Wochen besteht weiterhin. Ziel ist es, in dieser Zeit auf ein
bundesweites rechtssicheres Verfahren zu drängen“, heißt es aus dem
Ministerium.