"DER WOLF IST ZWAR UNTER STRENGEN SCHUTZ GESTELLT,
ABER NICHT HEILIG"
DAS SOLL ER MAL ERKLÄREN
Dem Antragsteller und dem oder den Schützen sind rechtswidrig bereits Straffreiheit vom Umweltministerium in Schleswig-Holstein zugesichert worden. Dabei ist zu berücksichtigen, das die Behörde, die den Abschusss in Schleswig-Holstein genehmigt hat, das „Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) eine zugegeordnete Behörde des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung ist. Vom Prinzip her, hat sich also das Umweltministerium Schleswig-Holstein, den Antrag für den Abschuss, selbst genehmigt. Ein unhaltbarer und mehr als verwerflicher Umstand!
paukstadt @paukstadt Vor 4 Minuten