Durchbruch für den Schutz von Whistleblowern
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Whistleblower
sollen künftig besser geschützt werden, schlägt die
Europäische Kommission in
ihrem heute vorgestellten Entwurf für eine
Richtlinie vor. Sie greift damit
zentrale Forderungen der Grünen/EFA-
Fraktion auf, die vor dem Hintergrund
des Prozesses gegen den LuxLeaks-
Whistleblower Antoine Deltour am 4. Mai
2016 die Initiative für einen
besseren Schutz von Whistleblowern ergriffen
hatte. Der Vorschlag muss
noch vom Europaparlament und dem Rat der
Mitgliedsländer beschlossen
werden.
Sven Giegold, Berichterstatter
des Europaparlaments für Transparenz,
Rechenschaftspflicht und Integrität in
den EU-Institutionen und
wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der
Grünen/EFA-Fraktion,
begrüßt den Vorschlag und sieht Luft nach
oben:
"Das ist der Durchbruch für den Schutz von Whisteblowern in Europa.
Mit
der Kriminalisierung von Enthüllungen für das Gemeinwohl muss
Schluss
sein. Nun sollen endlich diejenigen besser geschützt werden, die
mit
ihren Aufdeckungen das Gemeinwohl bewahren. Die EU-Kommission wählt
den
richtigen Weg, wenn sie Whistleblower im öffentlichen und
privaten
Sektor schützen will. Der breite Geltungsbereich
des
Whistleblowerschutzes ist ein wichtiges Element des Vorschlags. Es
ist
richtig, dass Hinweisgeber aus sensiblen Bereichen wie
dem
Finanzsektor, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Gesundheit,
Umwelt
und Datenschutz geschützt werden sollen. Leider ist er auf
die
Verletzung europäischen Rechts beschränkt.
Der Vorschlag lässt
noch Luft nach oben. Der Schutz von Whistleblowing
im Bereich
Arbeitnehmerrechte fehlt. Whistleblower sollen bei der
Enthüllung von
Steuerhinterziehung großer Unternehmen, aber nicht von
reichen
Einzelpersonen, geschützt werden. Der Schutz darf nicht davon
abhängen, ob
Whistleblower zuvor interne Beschwerdekanäle genutzt
haben. Die Kommission
sieht zwar schon wichtige Ausnahmen vor, falls
Ermittlungen erschwert werden
oder dem öffentlichen Interesse starker
Schaden entstehen könnte.
Whistleblower dürfen aber nicht durch
schwierige Beweisführung in langen
Prozessen abgeschreckt werden. Weil
Whistleblower nach ihren Enthüllungen oft
in finanzielle
Schwierigkeiten geraten, sollte ihnen auch dahingehend
Unterstützung
angeboten werden. Dafür braucht es einen europäischen Fonds
zur
Entschädigung von Whistleblowern. Die EU-Kommission sollte nun
den
nächsten Schritt wagen und mit den nationalen Regierungen über
die
Zuständigkeit verhandeln.
Jetzt ist die deutsche Bundesregierung
am Zug. Die große Koalition hat
vor einigen Wochen einen viel schlechteren
Schutz von Whistleblowern in
einem Referentenentwurf vorgelegt. Die große
Koalition sollte sich
eindeutig für einen starken Schutz von Whistleblowern
in Europa
aussprechen und dafür im Rat der Mitgliedsländer werben. Auch
bei
Verletzung deutschen Rechts müssen Whistleblower künftig
verlässlich
geschützt werden."
Die Bundesregierung plant derweil
einen schwächeren Schutz von
Whistleblowern:
http://www.sven-giegold.de/2018/bundesregierung-will-whistleblower-schlechter-schuetzen-als-es-das-europaeische-recht-verlangt/
Hintergrund
zum Whistleblower Antoine Deltour:
https://support-antoine.org/en/#luxleaks
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Sven Giegold, MdEP
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