29/09/2017

Keine Bebauung auf Kosten von Natur und Umwelt




Der NABU unterstützt die Beschwerde wegen Verstoß gegen das EU-Recht
29. September 2017- In enger Abstimmung mit dem NABU und anderer Verbände hat die UVP-Gesellschaft bei der EU-Kommission in Brüssel eine Beschwerde gegen Deutschland eingelegt. Hintergrund ist die umstrittene Änderung des Baurechts durch die Bundesregierung im März 2017. Der neue § 13b erleichtert es den Städten und Gemeinden, Flächen für Wohnungsbau auf unbebauten Flächen am Ortsrand auszuweisen. Die möglichen Umweltauswirkungen dieser Bebauung wird dabei aber nicht mehr geprüft. Die Gesetzesänderung verstößt daher gegen die EU-Richtlinie 2001/42, die Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung enthält. Die Verbände erwarten, dass sich der Europäische Gerichtshof mit dem Fall befassen wird.
Durch die fehlenden Umweltprüfungen könnten Flächen bebaut werden, die ökologisch besonders wertvoll sind. Außerdem unterstützt der „Wohnungsbau im Schnellschussverfahren“ am Ortsrand den verantwortungslosen und maßlosen Flächenverbrauch und könnte zu einem unattraktiven Ortsbild führen. Die Gesetzesänderung widerspricht auch deutlich der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Diese sieht ausdrücklich vor, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren. Bevor man aber weitere Flächen versiegelt, sollten die Kommunen einen klaren Fokus auf die Innenentwicklung legen und durch Flächenrecycling, Nachverdichtung und kluge Nutzungskonzepte bebaute Flächen neu und besser nutzen.
Der NABU hat bereits während des Gesetzgebungsverfahren Anfang des Jahres auf den Widerspruch und die negativen Folgen der neuen Regelung hingewiesen. Sogar der Bundesrat empfahl Anfang des Jahres , den geplanten Paragrafen 13 b aufgrund eines möglichen Konflikts mit dem Europarecht zu streichen. Die Bundesregierung hat jedoch alle Bedenken ignoriert. Nun besteht die Hoffnung, dass sich die EU-Kommission kritisch mit dem geänderten deutschen Baurecht befasst und die Bundesregierung auffordert, den Paragrafen zu korrigieren.