Hallo Herr Paukstadt,
es wird sich so einiges tun, erst mal das Urteil im Anhang.
Es ist ein Pyrrhussieg, denn das Urteil ist eigentlich sehr gut, nur ist es der
Auffassung, das Parlament hätte entscheiden müssen und nicht nur der
Verordnungsgeber. Dies wird jetzt in Berlin vorgetragen werden, wir sind gerade
dabei, die Problematik „passend“ aufzuarbeiten.
Freundliche Grüße
von
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Dr. sc. agr. Edmund
Haferbeck
Leiter der
Wissenschafts- und Rechtsabteilung
25.1.15
PETA Deutschland
e.V.
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Stuttgart
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Eingetragen im
Vereinsregister beim Amtsgericht Ludwigsburg, VR 202128.
Das Urteil kann bei mir eingesehen werden, Weitergeleited an Kreis Plön, Angelika Beer