28/11/2014

Vogelgrippe 3

http://www.nabu.de/tiereundpflanzen/voegel/vogelgrippe/17427.html
Auffälligerweise ist bisher noch kein Fall bekannt geworden, in dem Nutzgeflügel aus Freilandhaltung oder kleinen Privathaltungen betroffen war, obwohl diese besonders leicht mit Wildvögeln in Kontakt kommen können. Zwei Erklärungen sind denkbar: Wildvögel sind nicht die entscheidenden Überträger des Virus oder das Immunsystem der Nutztiere aus diesen Haltungen funktioniert eher wie das der Wildvögel als das der Vögel aus industrieller Masttierhaltung, so dass diese Vögel nur eine geringe Mortalität aufweisen.
Entscheidend für das Verständnis der Situation ist auch, dass die Mortalität von infizierten Wildvögeln bei H5N8 lediglich bis 20% beträgt, bei infiziertem Hausgeflügel in industriellen Mastanlagen jedoch 100%, ohne dass eine Mutation des Virus vorliegt. Dies ist ein entscheidender Unterschied zur durch H5N1 verursachten Vogelgrippe von 2006, bei der auch Wildvögel sehr schnell nach der Infektion verstarben und so das Virus nur in toten, aber nicht in lebenden Wildvögeln nachgewiesen werden konnte.

Damit ist – entgegen der vorherigen Einschätzung des NABU – ein aktiver Eintrag des Virus von Ostasien nach Westeuropa durch infizierte aber nicht erkrankte Wildvögel innerhalb einer Vogelzugsaison zumindest theoretisch möglich. Einige Vogelarten mit Brutgebieten in Ostsibirien überwintern sowohl in Korea als auch in Westeuropa, darunter Zwergschwäne, Saatgänse und Krickenten. Die beiden unterschiedlich ziehenden Populationen treffen sich im Sommer in überlappenden Brutgebieten.
Unabhängig von der Quelle der Infektionen ist nun klar, dass gegenseitige Infektionen zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel zu einer weiteren Ausbreitung des Virus und damit auch zu einer Gefährdung der Wasservogelbestände führen können.

Daher müssen Wildvögel wie Nutzgeflügel vor gegenseitigen Ansteckungen geschützt werden. Dazu sind strikte Bio-Sicherheitsmaßnahmen für alle industriellen Nutzgeflügelbetriebe umzusetzen, wie geeignete Abluftanlagen, geordnete Entsorgung von Abfallstoffen und Abwässern, sowie der obligatorische Transport von Tieren in geschlossenen LKW. Entsprechende Betriebe dürfen in Zukunft nicht mehr in Konzentrationsgebieten von Wildvögeln genehmigt werden.

Gleichzeitig erscheint es vor dem Hintergrund derzeitiger Erkenntnisse nicht zielführend, entsprechende Maßnahmen von kleinen Freilandhaltungen zu fordern. Statt den Kontakt von Hühnern, Enten und Gänsen aus diesen Haltungen mit Wildvögeln zu verhindern, sollte dafür gesorgt werden, dass sie keinen Kontakt mit industriellen Mastanlagen haben können. Das durch die Massentierhaltung entstandene Problem der geringen Krankheitsresistenz, darf nicht zu Lasten der Betriebe gelöst werden, die Nutzgeflügel unter artgerechteren Bedingungen halten.