Berlin, 07. Mai 2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
am vorletzten Sonntag fanden in Deutschland die Wahlen zum Europäischen
Parlament statt. Erwartungsgemäß konnten europakritische und rechtspopulistische
Parteien deutliche Erfolge verbuchen. In den nächsten Wochen stehen nun einige
wichtige Personalentscheidungen an. Spannend wird dabei auch die Frage sein, zu
welchen Fraktionen sich die rechtspopulistischen Parteien zusammenschließen und
welche Abgeordnete in welche Ausschüsse gehen. In diesem Zusammenhang müssen
Umweltpolitiker wie Umweltverbände intern klären, wie sie künftig mit Parteien
wie AfD, NPD oder EU-skeptischen Kräften im Parlament umgehen wollen.
Mehrheiten für eine ambitionierte Umweltpolitik dürften in diesem
politischen Umfeld jedenfalls noch schwieriger werden. Die kommende
Legislaturperiode des Parlaments sowie die Besetzung der neuen Europäischen
Kommission sind aber von zentraler Bedeutung, um die für den Zeitraum bis 2020
vereinbarten Ziele im Bereich Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Biodiversität noch
zu erreichen. Insofern wird der NABU nicht locker lassen, von allen Parteien ein
Bekenntnis zu einer zukunftsfähigen Umweltpolitik einzufordern und insbesondere
die großen Parteien zu einem konstruktiveren, lösungsorientierten Engagement für
einen erfolgreichen Natur- und Umweltschutz aufzurufen.
Dass ein
intensiver Einsatz für eine anspruchsvollere Umsetzung des Europarechts manchmal
wider Erwarten doch noch positive Ergebnisse liefert, zeigt das Beispiel des
Grünlandschutzes im Rahmen der EU-Agrarreform: Nachdem die Verhandlungsführer
von Union und SPD im Bundestag bereits eine weitere Verlustquote von zwei
Prozent beim Erhalt des Dauergrünlands vereinbart hatten, konnte in letzter
Sekunde noch eine "glatte Null" als Auslöseschwelle für den Grünlandschutz
durchgesetzt werden. Das Engagement des NABU sowie einiger Umweltpolitiker der
Regierungskoalition hatte ein begrüßenswertes Umdenken ausgelöst, das gerade
noch Eingang in die Gesetzesgrundlagen gefunden hat. Bleibt zu hoffen, dass
solche kurzfristigen Kurskorrekturen im Interesse von Natur und Umwelt künftig
auch an anderer Stelle häufiger stattfinden!
Ihr Leif
Miller
NABU-Bundesgeschäftsführer
Inhalt
1. Wahlversprechen einhalten: EEG-Reform für gerechtere Kostenverteilung
nutzen!
2. Umsetzung der EU-Agrarreform: Achtungserfolg beim Grünlandschutz,
erhebliche Defizite auf dem Acker
3. EU-Naturschutzpolitik im Fokus
4.
NABU attestiert Nachholbedarf im Wolfsmanagement
5. Gifteinsatz in
Wald-Schutzgebieten untersagt
6. Wie kann die Bioökonomie ihre Ziele
erreichen?
NABU-Zahl des Monats Juni: Jeden Tag wird
eine Fläche von 104 Fußballfeldern verbaut
Aktuelle Terminhinweise
NABU-Moorschutzkonferenz
Mittwoch, 11. Juni 2014, Berlin
Anmeldung und
Programm Innovationskonferenz "Energie Erneuerbar
Gestalten"
02.-03. Juli 2014, Heidelberg
Weitere Informationen und
Programm
1. Wahlversprechen einhalten: EEG-Reform für gerechtere
Kostenverteilung nutzen!
Die Bevorzugung weiter Teile der Industrie bei der Reform des EEG muss ein
Ende haben. Der NABU betont deshalb in einem gemeinsamen Positionspapier mit
zahlreichen Akteuren aus Umwelt und Verbraucherschutz, dass die Industrie nicht
weiter auf Kosten der privaten und mittelständischen Stromverbraucher entlastet
werden darf. Stattdessen sollten sich alle Unternehmen angemessen an der
Energiewende beteiligen. Bundesregierung und Bundestag sind dazu aufgefordert,
Industrieausnahmen auf das notwendige Maß zu reduzieren. Dies ist auch ohne eine
nennenswerte Gefährdung von Arbeitsplätzen möglich. So muss die Regierung die
Zahl der begünstigten Unternehmen viel stärker einschränken. Bislang soll fast
der gesamten Industrie - 219 von 246 Branchen - eine Befreiung von der
EEG-Umlage ermöglicht werden. Von den Ausnahmen sollten aus Sicht der Verbände
jedoch nur 15 Branchen wie etwa Aluminium, Stahl oder Chemie profitieren dürfen.
Zusätzliche anspruchsvolle Kriterien sollten die Privilegierung auf tatsächlich
strom- und handelsintensive Unternehmen begrenzen.
Eine Deckelung des
Kostenbeitrags der Einzelunternehmen lehnen die Verbände ab und fordern
stattdessen eine höhere Mindestbeteiligung für alle Unternehmen, da die
Industrie von den derzeitigen Strompreissenkungen durch den Ausbau der
erneuerbaren Energien profitiert. Zentrales Anliegen muss es sein, durch die
neuen Regelungen besonders effiziente Unternehmen besser zu stellen und die für
das Gelingen der Energiewende essentiellen Effizienzanreize voll zu erhalten.
Rabatte für die Eigenstromversorgung darf es nur für die ökologisch sinnvollen
Arten der Eigenstromerzeugung wie Erneuerbare oder KWK-Anlagen geben, nicht
jedoch für klimaschädliche Kraftwerke oder Braunkohle-Tagebaue.
Mehr zum Thema
Gemeinsames Positionspapier der
Verbände und weitere Informationen
2. Umsetzung der EU-Agrarreform: Achtungserfolg beim
Grünlandschutz, erhebliche Defizite auf dem Acker
Mit der Verabschiedung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes ging am 22.
Mai im Bundestag eine mehr als dreijährige Debatte über eine stärkere
Umweltorientierung der EU-Agrarpolitik vorläufig zu Ende. Aufgrund des massiven
Engagements des NABU sind kurzfristig wenigstens noch ein paar Verbesserungen in
das Gesetz aufgenommen worden: So ist in Zukunft jeglicher Grünlandumbruch
genehmigungs- und ausgleichspflichtig. Das spiegelt die gesellschaftliche
Diskussion um die Bedeutung von Dauergrünland wider und setzt dem anhaltenden
und teils dramatischen Grünlandverlust in Deutschland ein Ende.
Im
Gegenzug hat die Agrarlobby allerdings durchgesetzt, dass die Vorgaben zur
Schaffung von ökologischen Vorrangflächen auf Ackerflächen massiv verwässert
worden sind. Künftig dürfen Landwirte Zwischenfrüchte oder Leguminosen zur
Erfüllung der Umweltvorgaben anbauen und auf den Flächen sogar Gülle oder
Herbizide ausbringen. Mit den Regelungen ist daher auf den Ackerflächen kein
Mehrwert für Natur und Umwelt zu erwarten. Die Vorrangflächen könnten in vielen
Regionen sogar zu reinen Gülle-Entsorgungsflächen verkommen. Nach Überzeugung
des NABU sind Bund und Länder nun gefordert, die verbliebenen
Handlungsspielräume zur Ausgestaltung der Vorrangflächen in den ausstehenden
Rechtsverordnungen zu nutzen. Der NABU hat hierfür einen konkreten Vorschlag für
Mindestanforderungen bei Leguminosen oder Zwischenfrüchten erarbeitet.
Mehr zum Thema
Forderungen und Hintergrundpapier
des NABU
3. EU-Naturschutzpolitik im Fokus
"Naturschutz vor der Wahl" - unter diese Überschrift stellte der NABU seinen
Europa-Talk als Abschluss der Kampagne zum "Natura-2000-Tag", der vom NABU und
den Partnern des europäischen BirdLife-Netzwerks für den 21. Mai ausgerufen
wurde. Zentrales Element der Kampagne war die "Schmetterlingsaktion", in deren
Rahmen durch über 4.000 Fotos mit einer Schmetterlingsgeste die persönliche
Unterstützung für die Ziele des Natura-2000-Netzwerks bekundet wurde. In
Deutschland gelang es dem NABU dabei, über 30 EP-KandidatInnen zu einer
Unterstützung zu bewegen, darunter die Spitzenkandidaten von SPD (Martin
Schulz), Bündnis 90/Die Grünen (Ska Keller und Rebecca Harms) und Die Linke
(Gabi Zimmer) sowie die Diskutanten des Europa-Talks, der am 21. Mai in der
NABU-Bundesgeschäftsstelle zur EU-Naturschutzpolitik veranstaltet wurde. Auf dem
Podium diskutierten die Europaabgeordneten Matthias Groote (SPD) und Michael
Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) mit Uwe Hiksch (Die Linke) und NABU-Präsident
Olaf Tschimpke. In seiner Begrüßungsrede hatte dieser bereits einige "heiße
Eisen" der EU-Ebene aufgezählt, die Auswirkungen auf den Naturschutz haben und
unbedingt angefasst werden müssen, so eine Verbesserung des Bodenschutzes, die
weitere Reformierung der Agrarpolitik oder das Freihandelsabkommen TTIP. Schnell
zeigte sich dann in der Diskussion, wie eng verflochten die Anliegen des
Naturschutzes mit angrenzenden Politikfeldern wie dem Klimaschutz oder der
Agrarpolitik sind.
Vor der Podiumsdiskussion hatte Monika Böhm von der
London Zoological Society einige ausgewählte Erfolge des europäischen
Naturschutzes vorgestellt und das "Comeback" einzelner Charakterarten in Europa
vorgestellt. Wie zweischneidig die Situation der Natur in Deutschland ist,
zeigte anschließend Frank Klingenstein aus dem Bundesumweltministerium, indem er
die Daten der nationalen Berichte zur EU-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie einer
ersten Analyse unterzog: Insbesondere die nutzungsabhängigen Lebensraumtypen und
Arten sind in Deutschland in einem teilweise sehr schlechten Zustand,
beispielsweise artenreiches Grünland und Wiesenvögel. Darauf aufbauend
formulierte dann Eick von Ruschkowski, Fachbereichsleiter Naturschutz und
Umweltpolitik des NABU, die Erwartungen an die EU-Naturschutzpolitik in der
nächsten Legislaturperiode und deren nationale Umsetzung in Deutschland: Eine
umfassende Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien, insbesondere die rechtliche
Sicherung und eine schutzzielbezogene Managementplanung für Natura-2000-Gebiete
sowie die daraus resultierende Notwendigkeit einer ausreichenden personellen und
finanziellen Flankierung.
Mehr zum Thema
Natura-2000-Aktion: Stimmen für
EU-Schutzgebiete Mehr zum EU-weiten Natura
2000-Tag am 21. Mai 2014
4. NABU attestiert Nachholbedarf im Wolfsmanagement
Zum diesjährigen Tag des Wolfes am 30. April hat der NABU eine Bewertung des
Wolfsmanagements der Bundesländer vorgelegt. 150 Jahre nach seiner Ausrottung
ist der Wolf nach Deutschland zurückgekehrt: In sechs Bundesländern leben
inzwischen wieder dauerhaft Wölfe, in 13 wurde er seit dem Jahr 2000 mindestens
einmal nachgewiesen. Grund genug anzunehmen, dass alle Bundesländer adäquat auf
die Rückkehrer vorbereitet sind. Dass dem nicht so ist, zeigt eine aktuelle
Analyse des NABU, der das Wolfsmanagement der Länder nach fünf Kriterien
bewertet hat: Vorliegen und Vollständigkeit eines Managementplans, Monitoring,
Unterstützung von Nutztierhaltern durch die Landesregierungen sowie
entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. Nur zwei Länder - Sachsen und Brandenburg -
sind gut auf das Zusammenleben mit dem Wolf eingestellt. In sieben Ländern steht
die Ampel für den Rückkehrer auf "Gelb". Schlusslichter sind die Länder Hessen,
Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Saarland sowie die Stadtstaaten.
Deutschland ist auch von Seiten der Europäischen Union dazu
verpflichtet, für den Wolf als streng geschütztes Tier Sorge zu tragen.
Entscheidend für die dauerhafte Sicherung des Wolfsbestands in Deutschland ist
die Akzeptanz seitens der Bevölkerung und direkt Betroffener, vor allem der
Nutztierhalter. Deshalb sieht der NABU die Landesregierungen in der Pflicht, die
Unterstützung der Nutztierhalter weiter auszubauen und so unbürokratisch wie
möglich zu gestalten. Um Ängste und Vorurteile in der Bevölkerung abzubauen,
müssen die Landesregierungen zudem ihre Öffentlichkeitsarbeit verstärken und
Informationen über Vorkommen, Tötungen und Nutztierrisse zeitnah der Bevölkerung
zur Verfügung zu stellen.
Damit die Entwicklung des Wolfsbestandes in
Deutschland besser im Auge behalten werden kann, sollten die Bundesländer
außerdem besser zusammenarbeiten. Der NABU sieht in einer bundesweiten
"Kompetenzstelle Wolf" die beste Lösung, den Schutz des Wolfes sicherzustellen.
Hier sollten alle Daten zum Wolf erfasst und länderübergreifend koordiniert
werden.
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Weitere Informationen und
NABU-Hintergrund
5. Gifteinsatz in Wald-Schutzgebieten untersagt
Im Mai sollten wieder mehrere tausend Hektar Eichen- und Kiefernwälder,
hauptsächlich in Brandenburg, durch die Ausbringung der Pestizide "Karate Forst
flüssig", "Dimilin 80 WG" und "Dipel ES" per Hubschrauber gegen die Raupen des
Eichenprozessionsspinners und die Raupen der sogenannten
Frühjahrsfraßgesellschaft begiftet werden. Die Anwendungsbestimmungen des
Umweltbundesamtes für diese Pestizide untersagten die Ausbringung in
Naturschutzgebieten, nicht aber in Wäldern, die nach europäischem Recht
geschützt sind (FFH-Gebiete). Der NABU-Landesverband Brandenburg ist deshalb
gegen zwei Allgemeinverfügungen der Landesforstverwaltung sowie des Landkreises
Prignitz in Widerspruch gegangen. Da dies nicht ausreichte, um die Sprühaktionen
zu verhindern, hat der NABU beim Gericht beantragt, den sofortigen Vollzug
dieser Allgemeinverfügungen außer Kraft setzen zu lassen. Das Verwaltungsgericht
Potsdam hat am 6. Mai daher verfügt, dass ein Gifteinsatz gegen den
Eichenprozessionsspinner und andere "Forstschädlinge" in FFH-Gebieten nicht
zulässig ist.
Die Massenvermehrung des Eichenprozessionsspinners ist
seit einigen Jahrhunderten belegt und ein immer wiederkehrendes Phänomen in
deutschen Wäldern, das offensichtlich zum natürlichen Prozess gehört. Bisher
gibt es keine Waldbestände, die aufgrund des Eichprozessionsspinners abgestorben
sind. Durch die Gifteinsätze können jedoch bis zu 214 Schmetterlingsarten in
Deutschland betroffen sein. Die Wirkungszusammenhänge der Pestizid-Behandlung
auf Vögel, Fledermäuse, aber auch Kleinsäuger, die die vergifteten Raupen oder
Schmetterlinge fressen, sind bisher nicht ausreichend untersucht. Um die
Artenvielfalt in den ökologisch wertvollen Eichenwäldern nicht zu gefährden,
muss auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet werden.
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6. Wie kann die Bioökonomie ihre Ziele erreichen?
Monitoring und Good Governance sind zentrale Anforderungen an eine
biomassebasierte Rohstoffstrategie, damit die Ernährung von bald neun Milliarden
Menschen und der Schutz der Biodiversität gewährleistet werden können. Bislang
fehlen jedoch Konzepte, wie die auf konkurrierenden Landnutzungsinteressen
beruhenden Zielkonflikte gelöst werden können. In diesem Zusammenhang verspricht
die Bundesregierung mit ihrer Forschungsstrategie "Bioökonomie" nicht weniger
als die Umstellung der Wirtschaft von endlichen fossilen auf unerschöpfliche
pflanzliche Rohstoffe. Biomasse soll den Bedarf für Nahrungs- und Futtermittel
ebenso abdecken wie für Energie und chemische Grundstoffe. Dies wird allerdings
nur durch den weltweiten Import von Biomasse in größerem Umfang möglich sein.
Wie damit umzugehen ist und welche Restriktionen bestehen, wird in einer
aktuellen Studie vorgestellt, die der Chemiker Professor Uwe Lahl für den NABU
erarbeitet hat.
Die Studie soll als Diskussionsanreiz dazu dienen, wie
ordnungsrechtliche Instrumente wie Schutzverordnungen für die Biodiversität,
Treibhausgas-Quoten, Effizienz und Suffizienz in einem Steuerungsmix zusammen
laufen müssen, um die Ziele des Klimaschutzes, der Welternährung und der
Sicherung der Artenvielfalt nicht zu verfehlen. Die Politik ist aufgefordert,
ihre Bioökonomiestrategie mit einer konsistenten Steuerung (Governance) zu
hinterlegen.
Vom 31. August bis 02. September 2014 führt der
NABU-Bundesverband eine Tagung durch, auf der die Ergebnisse der Studie
vorgestellt werden.
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Zur NABU-Studie
NABU-Zahl des Monats Juni:
Jeden Tag wird eine Fläche von 104 Fußballfeldern verbaut
104 Fußballfelder: So groß ist die Fläche, die in Deutschland jeden Tag
für den Bau weiterer Straßen, Wohnungen und Gewerbegebiete verbraucht wird.
Hochgerechnet auf ein Jahr ist die verbaute Fläche mit 27.010 Hektar größer als
die gesamte Stadt Frankfurt am Main. Mit der Natur und Landschaft, die dabei
verloren gehen, verschwindet zugleich auch biologische Vielfalt und damit
Lebensqualität.
In ihrer Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 hatte die
Bundesregierung das Ziel ausgerufen, den täglichen Flächenverbrauch bis 2020 auf
30 Hektar zu reduzieren. Trotz einiger Fortschritte liegt das "30-Hektar-Ziel"
noch immer in weiter Ferne, aktuell werden 74 Hektar pro Tag verbaut. Gerade
angesichts der abnehmenden Bevölkerung muss nach Ansicht des NABU für
Deutschland künftig das "Null-Hektar-Ziel" gelten.
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30-Hektar-Tag Die NABU-Zahl des Monats gesondert
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