04/06/2014

NABU-Newsletter Umweltpolitik

Berlin, 07. Mai 2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

am vorletzten Sonntag fanden in Deutschland die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Erwartungsgemäß konnten europakritische und rechtspopulistische Parteien deutliche Erfolge verbuchen. In den nächsten Wochen stehen nun einige wichtige Personalentscheidungen an. Spannend wird dabei auch die Frage sein, zu welchen Fraktionen sich die rechtspopulistischen Parteien zusammenschließen und welche Abgeordnete in welche Ausschüsse gehen. In diesem Zusammenhang müssen Umweltpolitiker wie Umweltverbände intern klären, wie sie künftig mit Parteien wie AfD, NPD oder EU-skeptischen Kräften im Parlament umgehen wollen.

Mehrheiten für eine ambitionierte Umweltpolitik dürften in diesem politischen Umfeld jedenfalls noch schwieriger werden. Die kommende Legislaturperiode des Parlaments sowie die Besetzung der neuen Europäischen Kommission sind aber von zentraler Bedeutung, um die für den Zeitraum bis 2020 vereinbarten Ziele im Bereich Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Biodiversität noch zu erreichen. Insofern wird der NABU nicht locker lassen, von allen Parteien ein Bekenntnis zu einer zukunftsfähigen Umweltpolitik einzufordern und insbesondere die großen Parteien zu einem konstruktiveren, lösungsorientierten Engagement für einen erfolgreichen Natur- und Umweltschutz aufzurufen.

Dass ein intensiver Einsatz für eine anspruchsvollere Umsetzung des Europarechts manchmal wider Erwarten doch noch positive Ergebnisse liefert, zeigt das Beispiel des Grünlandschutzes im Rahmen der EU-Agrarreform: Nachdem die Verhandlungsführer von Union und SPD im Bundestag bereits eine weitere Verlustquote von zwei Prozent beim Erhalt des Dauergrünlands vereinbart hatten, konnte in letzter Sekunde noch eine "glatte Null" als Auslöseschwelle für den Grünlandschutz durchgesetzt werden. Das Engagement des NABU sowie einiger Umweltpolitiker der Regierungskoalition hatte ein begrüßenswertes Umdenken ausgelöst, das gerade noch Eingang in die Gesetzesgrundlagen gefunden hat. Bleibt zu hoffen, dass solche kurzfristigen Kurskorrekturen im Interesse von Natur und Umwelt künftig auch an anderer Stelle häufiger stattfinden!

Ihr Leif Miller
NABU-Bundesgeschäftsführer



Inhalt

1. Wahlversprechen einhalten: EEG-Reform für gerechtere Kostenverteilung nutzen!
2. Umsetzung der EU-Agrarreform: Achtungserfolg beim Grünlandschutz, erhebliche Defizite auf dem Acker
3. EU-Naturschutzpolitik im Fokus
4. NABU attestiert Nachholbedarf im Wolfsmanagement
5. Gifteinsatz in Wald-Schutzgebieten untersagt
6. Wie kann die Bioökonomie ihre Ziele erreichen?

NABU-Zahl des Monats Juni:
Jeden Tag wird eine Fläche von 104 Fußballfeldern verbaut



Aktuelle Terminhinweise

NABU-Moorschutzkonferenz
Mittwoch, 11. Juni 2014, Berlin
Anmeldung und Programm

Innovationskonferenz "Energie Erneuerbar Gestalten"
02.-03. Juli 2014, Heidelberg
Weitere Informationen und Programm

1. Wahlversprechen einhalten: EEG-Reform für gerechtere Kostenverteilung nutzen!

Die Bevorzugung weiter Teile der Industrie bei der Reform des EEG muss ein Ende haben. Der NABU betont deshalb in einem gemeinsamen Positionspapier mit zahlreichen Akteuren aus Umwelt und Verbraucherschutz, dass die Industrie nicht weiter auf Kosten der privaten und mittelständischen Stromverbraucher entlastet werden darf. Stattdessen sollten sich alle Unternehmen angemessen an der Energiewende beteiligen. Bundesregierung und Bundestag sind dazu aufgefordert, Industrieausnahmen auf das notwendige Maß zu reduzieren. Dies ist auch ohne eine nennenswerte Gefährdung von Arbeitsplätzen möglich. So muss die Regierung die Zahl der begünstigten Unternehmen viel stärker einschränken. Bislang soll fast der gesamten Industrie - 219 von 246 Branchen - eine Befreiung von der EEG-Umlage ermöglicht werden. Von den Ausnahmen sollten aus Sicht der Verbände jedoch nur 15 Branchen wie etwa Aluminium, Stahl oder Chemie profitieren dürfen. Zusätzliche anspruchsvolle Kriterien sollten die Privilegierung auf tatsächlich strom- und handelsintensive Unternehmen begrenzen.

Eine Deckelung des Kostenbeitrags der Einzelunternehmen lehnen die Verbände ab und fordern stattdessen eine höhere Mindestbeteiligung für alle Unternehmen, da die Industrie von den derzeitigen Strompreissenkungen durch den Ausbau der erneuerbaren Energien profitiert. Zentrales Anliegen muss es sein, durch die neuen Regelungen besonders effiziente Unternehmen besser zu stellen und die für das Gelingen der Energiewende essentiellen Effizienzanreize voll zu erhalten. Rabatte für die Eigenstromversorgung darf es nur für die ökologisch sinnvollen Arten der Eigenstromerzeugung wie Erneuerbare oder KWK-Anlagen geben, nicht jedoch für klimaschädliche Kraftwerke oder Braunkohle-Tagebaue.

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Gemeinsames Positionspapier der Verbände und weitere Informationen

2. Umsetzung der EU-Agrarreform: Achtungserfolg beim Grünlandschutz, erhebliche Defizite auf dem Acker

Mit der Verabschiedung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes ging am 22. Mai im Bundestag eine mehr als dreijährige Debatte über eine stärkere Umweltorientierung der EU-Agrarpolitik vorläufig zu Ende. Aufgrund des massiven Engagements des NABU sind kurzfristig wenigstens noch ein paar Verbesserungen in das Gesetz aufgenommen worden: So ist in Zukunft jeglicher Grünlandumbruch genehmigungs- und ausgleichspflichtig. Das spiegelt die gesellschaftliche Diskussion um die Bedeutung von Dauergrünland wider und setzt dem anhaltenden und teils dramatischen Grünlandverlust in Deutschland ein Ende.

Im Gegenzug hat die Agrarlobby allerdings durchgesetzt, dass die Vorgaben zur Schaffung von ökologischen Vorrangflächen auf Ackerflächen massiv verwässert worden sind. Künftig dürfen Landwirte Zwischenfrüchte oder Leguminosen zur Erfüllung der Umweltvorgaben anbauen und auf den Flächen sogar Gülle oder Herbizide ausbringen. Mit den Regelungen ist daher auf den Ackerflächen kein Mehrwert für Natur und Umwelt zu erwarten. Die Vorrangflächen könnten in vielen Regionen sogar zu reinen Gülle-Entsorgungsflächen verkommen. Nach Überzeugung des NABU sind Bund und Länder nun gefordert, die verbliebenen Handlungsspielräume zur Ausgestaltung der Vorrangflächen in den ausstehenden Rechtsverordnungen zu nutzen. Der NABU hat hierfür einen konkreten Vorschlag für Mindestanforderungen bei Leguminosen oder Zwischenfrüchten erarbeitet.

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Forderungen und Hintergrundpapier des NABU

3. EU-Naturschutzpolitik im Fokus

"Naturschutz vor der Wahl" - unter diese Überschrift stellte der NABU seinen Europa-Talk als Abschluss der Kampagne zum "Natura-2000-Tag", der vom NABU und den Partnern des europäischen BirdLife-Netzwerks für den 21. Mai ausgerufen wurde. Zentrales Element der Kampagne war die "Schmetterlingsaktion", in deren Rahmen durch über 4.000 Fotos mit einer Schmetterlingsgeste die persönliche Unterstützung für die Ziele des Natura-2000-Netzwerks bekundet wurde. In Deutschland gelang es dem NABU dabei, über 30 EP-KandidatInnen zu einer Unterstützung zu bewegen, darunter die Spitzenkandidaten von SPD (Martin Schulz), Bündnis 90/Die Grünen (Ska Keller und Rebecca Harms) und Die Linke (Gabi Zimmer) sowie die Diskutanten des Europa-Talks, der am 21. Mai in der NABU-Bundesgeschäftsstelle zur EU-Naturschutzpolitik veranstaltet wurde. Auf dem Podium diskutierten die Europaabgeordneten Matthias Groote (SPD) und Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) mit Uwe Hiksch (Die Linke) und NABU-Präsident Olaf Tschimpke. In seiner Begrüßungsrede hatte dieser bereits einige "heiße Eisen" der EU-Ebene aufgezählt, die Auswirkungen auf den Naturschutz haben und unbedingt angefasst werden müssen, so eine Verbesserung des Bodenschutzes, die weitere Reformierung der Agrarpolitik oder das Freihandelsabkommen TTIP. Schnell zeigte sich dann in der Diskussion, wie eng verflochten die Anliegen des Naturschutzes mit angrenzenden Politikfeldern wie dem Klimaschutz oder der Agrarpolitik sind.

Vor der Podiumsdiskussion hatte Monika Böhm von der London Zoological Society einige ausgewählte Erfolge des europäischen Naturschutzes vorgestellt und das "Comeback" einzelner Charakterarten in Europa vorgestellt. Wie zweischneidig die Situation der Natur in Deutschland ist, zeigte anschließend Frank Klingenstein aus dem Bundesumweltministerium, indem er die Daten der nationalen Berichte zur EU-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie einer ersten Analyse unterzog: Insbesondere die nutzungsabhängigen Lebensraumtypen und Arten sind in Deutschland in einem teilweise sehr schlechten Zustand, beispielsweise artenreiches Grünland und Wiesenvögel. Darauf aufbauend formulierte dann Eick von Ruschkowski, Fachbereichsleiter Naturschutz und Umweltpolitik des NABU, die Erwartungen an die EU-Naturschutzpolitik in der nächsten Legislaturperiode und deren nationale Umsetzung in Deutschland: Eine umfassende Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien, insbesondere die rechtliche Sicherung und eine schutzzielbezogene Managementplanung für Natura-2000-Gebiete sowie die daraus resultierende Notwendigkeit einer ausreichenden personellen und finanziellen Flankierung.

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Mehr zum EU-weiten Natura 2000-Tag am 21. Mai 2014

4. NABU attestiert Nachholbedarf im Wolfsmanagement

Zum diesjährigen Tag des Wolfes am 30. April hat der NABU eine Bewertung des Wolfsmanagements der Bundesländer vorgelegt. 150 Jahre nach seiner Ausrottung ist der Wolf nach Deutschland zurückgekehrt: In sechs Bundesländern leben inzwischen wieder dauerhaft Wölfe, in 13 wurde er seit dem Jahr 2000 mindestens einmal nachgewiesen. Grund genug anzunehmen, dass alle Bundesländer adäquat auf die Rückkehrer vorbereitet sind. Dass dem nicht so ist, zeigt eine aktuelle Analyse des NABU, der das Wolfsmanagement der Länder nach fünf Kriterien bewertet hat: Vorliegen und Vollständigkeit eines Managementplans, Monitoring, Unterstützung von Nutztierhaltern durch die Landesregierungen sowie entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. Nur zwei Länder - Sachsen und Brandenburg - sind gut auf das Zusammenleben mit dem Wolf eingestellt. In sieben Ländern steht die Ampel für den Rückkehrer auf "Gelb". Schlusslichter sind die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Saarland sowie die Stadtstaaten.

Deutschland ist auch von Seiten der Europäischen Union dazu verpflichtet, für den Wolf als streng geschütztes Tier Sorge zu tragen. Entscheidend für die dauerhafte Sicherung des Wolfsbestands in Deutschland ist die Akzeptanz seitens der Bevölkerung und direkt Betroffener, vor allem der Nutztierhalter. Deshalb sieht der NABU die Landesregierungen in der Pflicht, die Unterstützung der Nutztierhalter weiter auszubauen und so unbürokratisch wie möglich zu gestalten. Um Ängste und Vorurteile in der Bevölkerung abzubauen, müssen die Landesregierungen zudem ihre Öffentlichkeitsarbeit verstärken und Informationen über Vorkommen, Tötungen und Nutztierrisse zeitnah der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen.

Damit die Entwicklung des Wolfsbestandes in Deutschland besser im Auge behalten werden kann, sollten die Bundesländer außerdem besser zusammenarbeiten. Der NABU sieht in einer bundesweiten "Kompetenzstelle Wolf" die beste Lösung, den Schutz des Wolfes sicherzustellen. Hier sollten alle Daten zum Wolf erfasst und länderübergreifend koordiniert werden.

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Weitere Informationen und NABU-Hintergrund

5. Gifteinsatz in Wald-Schutzgebieten untersagt

Im Mai sollten wieder mehrere tausend Hektar Eichen- und Kiefernwälder, hauptsächlich in Brandenburg, durch die Ausbringung der Pestizide "Karate Forst flüssig", "Dimilin 80 WG" und "Dipel ES" per Hubschrauber gegen die Raupen des Eichenprozessionsspinners und die Raupen der sogenannten Frühjahrsfraßgesellschaft begiftet werden. Die Anwendungsbestimmungen des Umweltbundesamtes für diese Pestizide untersagten die Ausbringung in Naturschutzgebieten, nicht aber in Wäldern, die nach europäischem Recht geschützt sind (FFH-Gebiete). Der NABU-Landesverband Brandenburg ist deshalb gegen zwei Allgemeinverfügungen der Landesforstverwaltung sowie des Landkreises Prignitz in Widerspruch gegangen. Da dies nicht ausreichte, um die Sprühaktionen zu verhindern, hat der NABU beim Gericht beantragt, den sofortigen Vollzug dieser Allgemeinverfügungen außer Kraft setzen zu lassen. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat am 6. Mai daher verfügt, dass ein Gifteinsatz gegen den Eichenprozessionsspinner und andere "Forstschädlinge" in FFH-Gebieten nicht zulässig ist.

Die Massenvermehrung des Eichenprozessionsspinners ist seit einigen Jahrhunderten belegt und ein immer wiederkehrendes Phänomen in deutschen Wäldern, das offensichtlich zum natürlichen Prozess gehört. Bisher gibt es keine Waldbestände, die aufgrund des Eichprozessionsspinners abgestorben sind. Durch die Gifteinsätze können jedoch bis zu 214 Schmetterlingsarten in Deutschland betroffen sein. Die Wirkungszusammenhänge der Pestizid-Behandlung auf Vögel, Fledermäuse, aber auch Kleinsäuger, die die vergifteten Raupen oder Schmetterlinge fressen, sind bisher nicht ausreichend untersucht. Um die Artenvielfalt in den ökologisch wertvollen Eichenwäldern nicht zu gefährden, muss auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet werden.

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Hintergrundpapier zum Download

6. Wie kann die Bioökonomie ihre Ziele erreichen?

Monitoring und Good Governance sind zentrale Anforderungen an eine biomassebasierte Rohstoffstrategie, damit die Ernährung von bald neun Milliarden Menschen und der Schutz der Biodiversität gewährleistet werden können. Bislang fehlen jedoch Konzepte, wie die auf konkurrierenden Landnutzungsinteressen beruhenden Zielkonflikte gelöst werden können. In diesem Zusammenhang verspricht die Bundesregierung mit ihrer Forschungsstrategie "Bioökonomie" nicht weniger als die Umstellung der Wirtschaft von endlichen fossilen auf unerschöpfliche pflanzliche Rohstoffe. Biomasse soll den Bedarf für Nahrungs- und Futtermittel ebenso abdecken wie für Energie und chemische Grundstoffe. Dies wird allerdings nur durch den weltweiten Import von Biomasse in größerem Umfang möglich sein. Wie damit umzugehen ist und welche Restriktionen bestehen, wird in einer aktuellen Studie vorgestellt, die der Chemiker Professor Uwe Lahl für den NABU erarbeitet hat.

Die Studie soll als Diskussionsanreiz dazu dienen, wie ordnungsrechtliche Instrumente wie Schutzverordnungen für die Biodiversität, Treibhausgas-Quoten, Effizienz und Suffizienz in einem Steuerungsmix zusammen laufen müssen, um die Ziele des Klimaschutzes, der Welternährung und der Sicherung der Artenvielfalt nicht zu verfehlen. Die Politik ist aufgefordert, ihre Bioökonomiestrategie mit einer konsistenten Steuerung (Governance) zu hinterlegen.

Vom 31. August bis 02. September 2014 führt der NABU-Bundesverband eine Tagung durch, auf der die Ergebnisse der Studie vorgestellt werden.

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NABU-Zahl des Monats Juni:

Jeden Tag wird eine Fläche von 104 Fußballfeldern verbaut

104 Fußballfelder: So groß ist die Fläche, die in Deutschland jeden Tag für den Bau weiterer Straßen, Wohnungen und Gewerbegebiete verbraucht wird. Hochgerechnet auf ein Jahr ist die verbaute Fläche mit 27.010 Hektar größer als die gesamte Stadt Frankfurt am Main. Mit der Natur und Landschaft, die dabei verloren gehen, verschwindet zugleich auch biologische Vielfalt und damit Lebensqualität.

In ihrer Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 hatte die Bundesregierung das Ziel ausgerufen, den täglichen Flächenverbrauch bis 2020 auf 30 Hektar zu reduzieren. Trotz einiger Fortschritte liegt das "30-Hektar-Ziel" noch immer in weiter Ferne, aktuell werden 74 Hektar pro Tag verbaut. Gerade angesichts der abnehmenden Bevölkerung muss nach Ansicht des NABU für Deutschland künftig das "Null-Hektar-Ziel" gelten.

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Alle vier Wochen informiert die NABU-Bundesgeschäftsstelle über relevante Gesetzesvorhaben, politische Debatten, aktuelle Stellungnahmen und verbandseigene Projekte und Aktivitäten. Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zum "NABU-Newsletter Umweltpolitik", dann schreiben Sie uns bitte per E-Mail an newsletter-umweltpolitik@nabu.de. Wenn Sie diesen oder andere Newsletter abonnieren oder abbestellen wollen, klicken Sie bitte hier .
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