Sehr geehrter Herr Paukstadt,
am 05.12.2013 fand im Berufungsverfahren vor dem
Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (OVG) die mündliche Verhandlung
statt. Ein Urteil wurde nicht gesprochen. Das OVG hat zur Entscheidungsfindung
ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben; ein neuer Verhandlungstermin
ist noch nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Susann
Gerdsen
Kreis
Plön
Amt für Sicherheit und
Ordnung, Veterinärwesen und Kommunalaufsicht
Hamburger Straße
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Plön
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