26/09/2021

Stimmabgaben von Politikern: Armin Laschet hat Stimmzettel im Wahllokal falsch gefaltet

 Auf der Webseite der Bundeswahlleitung stehen Regeln zur Stimmabgabe, aus denen hervorgeht, dass die Wahlentscheidung nicht bei der Stimmabgabe erkennbar sein darf. Unter anderem heißt es: «Bei der Urnenwahl muss der Wähler um das Wahlgeheimnis zu wahren, in der Wahlkabine seinen Stimmzettel – nachdem er ihn gekennzeichnet hat – in der Weise falten, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der Wähler wirft dann den so gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.»