Stimmabgaben von Politikern: Armin Laschet hat Stimmzettel im Wahllokal falsch gefaltet https://t.co/XgJyaeqcES via @welt
— paukstadt (@paukstadt) September 26, 2021
Auf der Webseite der Bundeswahlleitung stehen Regeln zur Stimmabgabe, aus denen hervorgeht, dass die Wahlentscheidung nicht bei der Stimmabgabe erkennbar sein darf. Unter anderem heißt es: «Bei der Urnenwahl muss der Wähler um das Wahlgeheimnis zu wahren, in der Wahlkabine seinen Stimmzettel – nachdem er ihn gekennzeichnet hat – in der Weise falten, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der Wähler wirft dann den so gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.»