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Durch §13b entstehen im beschleunigten Verfahren Wohngebiete auf der „grünen Wiese“. Dabei werden frühzeitige Bürgerbeteiligung, Umweltbelange und eine nachhaltige Siedlungsentwicklung ausgehebelt. Damit steht er im krassen Widerspruch zum Vorrang der Innenentwicklung, der Bodenschutzklausel und Flächensparzielen der EU, des Klimaschutzplanes und der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Seine Vereinbarkeit mit EU-Recht ist fraglich.
Seit Ende Januar 2021 berät der Bundestag über den Gesetzesentwurf, eine Entscheidung wird im März erwartet. Fordern Sie Ihre Abgeordneten auf, §13b BauGB aus dem Gesetzesentwurf zu streichen und so einen Beitrag zum Schutz von unbebauter Natur und Kulturlandschaft zu leisten.
Der Flächenverlust durch Bebauung zerstört Jahrhunderte alte Kulturräume, Landwirtschafts- und Naturflächen und wirkt sich negativ auf Klimawandel, Verkehrswende und Artenvielfalt aus. Dennoch will das Innenministerium in der anstehenden Überarbeitung des Baugesetzbuches dauerhaft die Regeln für neue Wohngebiete aufweichen - mit einem obskuren Paragraf 13b. Dieser war eigentlich bis Ende 2019 befristet, um schnell günstigen Wohnraum in Ballungsgebieten und für Geflüchtete zu schaffen. Jetzt will Bauminister Seehofer die Ausnahmeregelung fest im Gesetz verankern, obwohl Studien belegen, dass in 80 Prozent der Anwendungsfälle nur Ein- und Zweifamilienhäuser gebaut werden.
Siehe das krasse Beispiel Selent