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Bauen auf der grünen Wiese?
Geplante Gesetzesänderung gefährdet Flächen- und Bodenschutz
Neubaugebiet - Foto: Helge May
Günstiger Wohnraum ist in Ballungsgebieten knapp. Um dafür
schnell Abhilfe und Unterkünfte für Geflüchtete schaffen zu können, gab
es zunächst bis Ende 2019 ein Gesetz, welches durch Einschränken der
Bürgerbeteiligung und Aussetzen des Naturschutzrechtes Planungsprozesse
erheblich beschleunigte. Was gut für die Entwicklung von Städten sein
sollte, stellte sich als folgenschweres Instrument für die schnelle und unbürokratische Bebauung der grünen Wiese
heraus. Zurecht hat sich das Gesetz Beinamen wie „Turbo-, Zersiedlungs-
oder Betonparagraf“ eingehandelt. Auch der Umweltbericht der
Bundesregierung von 2019 kommt zu dem Schluss, dass die Auswirkungen des
Paragrafen auf den Flächenverbrauch nicht berücksichtigt wurden.
Massentauglichen
Wohnraum in Ballungsgebieten schafft man allerdings nicht auf der
grünen Wiese, sondern im Siedlungskern. So die Theorie. In der Realität
wurde der Paragraf 13b des Baugesetzbuches in mehr als acht von zehn
Fällen dafür genutzt, Ein- und Zweifamilienhäuser im ländlichen Raum zu
bauen. Viele normale Bebauungsplanverfahren, die ohnehin gekommen wären,
wurden kurzerhand auf das beschleunigte Verfahren umgestellt, weil es
unkomplizierter war. Der besondere Schutz des unbebauten Außenbereiches
wird ausgehebelt und so der „Flächenfraß“ in Deutschland weiter
vorangetrieben.
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Ein fatales Zeichen für den Flächenschutz
Nun will das Innenministerium in der anstehenden Überarbeitung des Baugesetzbuches dauerhaft den Schutz des Außenbereichs aufweichen,
indem der Paragraf verlängert werden soll. Und das obwohl Mitte 2019
elf von 16 Landesumweltminister*innen per Protokollerklärung forderten,
den Paragrafen ersatzlos zu streichen. Ende Januar 2021 kommt der
Gesetzesvorschlag in den Bundestag – mit dem gefährlichen Paragrafen
13b. Mit seinen schädlichen Folgen für den Boden steht er im krassen
Widerspruch zum Vorrang der Innenentwicklung, der Bodenschutzklausel und
Flächensparzielen der EU, des Klimaschutzplanes und der deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie. Seine Vereinbarkeit mit EU-Recht ist fraglich.
Die
geplante Gesetzesänderung konterkariert alle Anstrengungen des
Flächensparens, denen sich die Bundesregierung verschrieben hat. Unsere Bevölkerung schrumpft und altert, doch die Siedlungs- und Verkehrsflächen wachsen weiter.
Für die Gemeinden entsteht durch §13b ein Fehlanreiz, der eine
geordnete Siedlungsentwicklung unmöglich macht und am Bedarf
vorbeiführt. Denn die beschleunigten Baugenehmigungen werden oftmals in
schrumpfenden Gemeinden angewendet.
Die Folgen des „Betonparagrafen“
Das geplante Gesetz schwächt außerdem die Instrumente der weitaus effizienteren und flächensparenden Innenentwicklung,
die Flächen im Siedlungskern nutzt. Für die Innenentwicklung können
beispielsweise Brachflächen genutzt, Hinterhöfe bebaut, Gebäude
aufgestockt und Bürogebäude sowie Altgewerbe umgenutzt werden.
Der massive Verbrauch von unbebautem Boden hat gravierende ökologische, ökonomische sowie soziale und gesundheitliche Konsequenzen,
wie inzwischen viele Studien belegen. Denn: Wo Fläche verbraucht wird,
wird der Boden mitsamt seinen Funktionen zerstört. Aus der ökologischen
Perspektive sind vor allem die Zerschneidung von Lebensräumen,
Biotopvernetzungen und das Zerstören der Bodenfunktionen, wie z.B.
Wasserabfluss, Grundwasserneubildung und CO2-Speicher problematisch. Das
führt zu einer Beschleunigung von Artensterben und Klimakrise.