03/03/2020

EU-Kommission legt erstes Klimaschutz-Gesetz vor
Greta war gar nicht erst erschienen



Viele Fragen nach der Umsetzung des Klimaschutz offen

Die Kommission kann nachbessern, neue Ziele – wenn nötig per „delegiertem Rechtsakt“ – auf den Weg bringen. EU-Parlament und Umweltministerrat können diese Vorschläge allerdings mit Mehrheit ablehnen.
Bei der Festlegung des Zielpfades soll die Kommission mehrere Aspekte im Blick behalten, unter anderem: Was sind die besten, verfügbaren Technologien? Wie kosteneffizient sind sie? Wie sozial gerecht ist der geplante Übergang? Und wie fair belastet er die einzelnen Mitgliedsstaaten untereinander?
Das Klimaschutzgesetz, dessen Entwurf dem Deutschlandfunk vorliegt, ist 20 Seiten dick und eine Art Langzeitstrategie und aus Sicht mancher Kritiker könnten es einige Seiten mehr sein.
Grünen-Europaabgeordnete Michael Bloss: „Das Gesetz ist ein sehr, sehr schmales Gesetz, in Deutschland hatten wir ein Klimapaket, was wirklich runtergegangen ist in unterschiedliche Sektoren und Maßnahmen definiert hat. Das hat das Gesetz alles nicht. Was wir bräuchten wäre ein wissenschaftlich, unabhängiges Begleitgremium, was auch überprüft, ob das was hier vorgeschlagen wird, auch wirklich umgesetzt wird.“

 Wie arbeitet der Umweltrat EU
 https://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/configurations/env/