30/01/2020

Koalition einigt sich auf „Bauernmilliarde“

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Union und SPD haben beim Koalitionsausschuss am Mittwochabend in Berlin ein Handlungszeichen in Richtung Landwirtschaft gesetzt und eine Milliarde Euro für die Landwirte in Aussicht gestellt. „Um die Landwirte bei dem anstehenden Transformationsprozess zu unterstützen, werden wir innerhalb von vier Jahren insgesamt 1 Mrd. Euro für Agrarumweltprogramme und Investitionen zur Verfügung stellen“, heißt es in dem Beschlusspapier, das top agrar vorliegt.

Düngeverordnung soll bis Freitag stehen

Die Hilfen stehen wohl in direktem Zusammenhang mit den politischen Beratungen zur Verschärfung der Düngeverordnung. Denn der Koalitionsausschuss legte sich ebenfalls darauf fest, bis Freitag den Entwurf zur Düngeverordnung fertig zu stellen. Ziel sei, eine Klageerhebung im Zweitverfahren zur Düngeverordnung abzuwenden, heißt es in dem Beschluss von gestern Abend weiter.

Söder prägt den Begriff "Bauernmilliarde"

CSU-Chef Markus Söder sprach bei der Vorstellung der Koalitionsausschussergebnisse von einer "Bauernmilliarde". "Es gehe um ein klares Signal der Wertschätzung und der Unterstützung in schwierigen Zeiten", sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Das Geld könne Härten bei der Düngeverordnung vermeiden und eine Hilfe beispielsweise für die Anschaffung neuer Gülleanlagen sein, deutete Söder an.

Details zur Verteilung des Geldes noch offen

Wie das Geld in den kommenden vier Jahren verteilt werden soll, ist am Donnerstagmorgen noch nicht klar. Bisher hatte der Bundestag bis 2022 rund 70 Mio. € an Unterstützung für die Umsetzung der Düngeverordnung beschlossen. Zur Bewältigung des Insektenschutzprogrammes hatte die Bundesregierung bisher 50 Mio. € veranschlagt.

Rukwied drängt weiter auf Änderungen bei Düngung und Insektenschutz

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, sieht in der Entscheidung „ein starkes Signal der Wertschätzung“ an die Bauern. Mit Blick auf die Düngeverordnung äußerte sich Rukwied jedoch skeptisch: „Aber Geld allein löst die Herausforderungen nicht. Fachliche Mängel bei der Verschärfung des Düngerechts müssen korrigiert werden“, sagte er. Gleiches gelte für die Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz, so Rukwied weiter. Der Bauernverband drängt darauf, dort auf einen „kooperativen Ansatz“ zu wechseln.
Kurz vor der Sitzung des Koalitionsausschusses hatte der DBV am Mittwochabend wiederholt gefordert, die wirtschaftlichen Herausforderungen für die Bauern bei der Verschärfung der Düngeverordnung zu berücksichtigen, Messstellen zu überprüfen und strengere Vorgaben nur dort zur Anwendung zu bringen, wo es wirklich Handlungsbedarf gebe.


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Im Juni 2018 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Deutschland wegen der Verletzung der EU-Nitrat-Richtlinie in allen von der EU-Kommission beanstandeten Punkten verurteilt. Seit September 2014 habe Deutschland trotz Ermahnung keine „zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen“ zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft ergriffen, lautete das Urteil. Die EU-Kommission hatte danach weiter moniert, dass auch die Düngeverordnung von 2017 nicht ausreichend sei. Weil Deutschland das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Einhaltung der Nitratrichtlinie von 2018 weiterhin nicht umgesetzt hat, befindet es sich nun im Zweitverfahren.

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