12/07/2019

Darknet

Quelle > Reporter ohne Grenzen
Kernpunkt der Debatte ist der Betrieb von Servern, die den Zugang zum Darknet ermöglichen. In diesem Netz können sich Internetnutzer fast komplett anonym bewegen. Um ins Darknet zu gelangen, brauchen Nutzer den Tor-Browser. Damit werden Daten verschlüsselt weitergeleitet und die Nutzer getarnt.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums betonte, Ziel sei es nicht, die Tor-Software oder andere Anonymisierungsdienste zu verbieten. Der Bundesregierung gehe es nicht darum, das anonyme Surfen zu unterbinden, sondern die Betreiber illegaler Handelsplattformen, auf denen beispielsweise Drogen oder gestohlene Daten gehandelt werden, im Darknet zu stoppen. Hier bestünden derzeit erhebliche rechtliche Lücken.
Darknet
Ist das Darknet wirklich so "dark"? © picture alliance / blickwinkel
Liebe Leserinnen und Leser,

woran denken Sie, wenn Sie den Begriff „Darknet“ hören? Zugegeben, der Ruf dieses finsteren Netzes könnte besser sein. Deutsche Medien beschäftigen sich mit dem Darknet meist, wenn Ermittlungsbehörden ein Schlag gegen illegale Marktplätze gelungen ist. Einige Medien kennen das Darknet hingegen aus einem anderen Grund. Die Süddeutsche Zeitung etwa betreibt einen anonymen Briefkasten, der auf der Technologie des Darknets basiert. Beliebt sind Darknet-Dienste auch bei Exil-Medien. Typischerweise sitzt die Redaktion in einem sicheren Land, in das Journalist*innen fliehen mussten. Sie haben Kontakte im Land, welche live vor Ort Material sammeln können.

Wie bekommt man aber solch brisante Aufnahmen aus einem Land, in dem das Internet vollständig überwacht wird? Auch hier ebnet das Tor-Netzwerk, welches die Nutzung des Darknet ermöglicht, einen Weg heraus aus dem diktatorischen Land. In unseren Trainings für digitale Sicherheit schulen wir Journalist*innen aktiv in der Nutzung der Tools – und sie sind in aller Regel begeistert ob der Möglichkeiten, welche ihnen dieses anonyme Internet bietet. Im öffentlichen Bewusstsein hat sich das dunkle Bild des Darknets hingegen verfestigt.

Das Bundesinnenministerium will diesen schlechten Ruf nun nutzen, um in nie dagewesener Schärfe gegen das Tor-Netzwerk vorzugehen – und hofft, dass der Aufschrei ausbleibt. Mit dem sogenannten Darknet-Paragrafen kann auch gegen Betreiber von Tor-Servern vorgegangen werden, die das Netzwerk unterstützen. Dies zeigt eine Analyse von uns gemeinsam mit dem Rechtswissenschaftler Christian Rückert und dem Verein Zwiebelfreunde, einem der weltweit größten Betreiber von Anonymisierungsinfrastruktur.