Yaso_Kuhl schrieb am 26.02.2019 16:00 Uhr:
...na dann hoffen wir jetzt mal, daß die Richter am
Verwaltungsgericht Schleswig mit dem Grundsatzurteil des EuGh von
04/2015_Az. C-424/13 vertraut sind!
"Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn
den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden
könnten! Aus Tierschutzgründen sollten lange Beförderungen von Tieren –
auch von Schlachttieren – auf ein Mindestmaß begrenzt werden. Lange
Beförderung liegt vor, wenn 8 Stunden überschritten werden!
..und der Tierschutz für Zucht- und Schlachtvieh aus EU-Ländern endet
nicht an den Grenzen der EU, sondern ist auch in den Empfängerstaaten
sicherzustellen!"
Dieses Urteil schließt EIGENTLICH schon jeden Transport in
Nicht-EU-Staaten aus, denn die Einflußmöglichkeiten auf die
Sicherstellung von Tierwohl und -schutz endet an den Grenzen der EU!
Das Veterinäre nun meutern ist zu begrüßen, aber dieses Thema muß
europäisch geregelt werden ...sonst landen dts. Rinder über den Verkauf
nach Ungarn in Drittstaaten!
Marco Schulz schrieb am 26.02.2019 15:21 Uhr:
Es ist eindeutig erkennbar, daß der Fleischindustrie das Leid der Tiere egal ist, Hauptsache die Kassen klingeln.
Es ist gut, daß es politisch geregelt wird, solchen Fleischproduzenten muß das Handwerk gelegt wird.
Es kann nicht sein, daß wir alle die Augen verschließen, weil die
Grausamkeiten an den Tieren nicht hier im eigenen Land stattfinden.
DasDarfNichtWahrSein schrieb am 26.02.2019 15:22 Uhr:
Der Rinderzucht Schleswig-Holstein (RSH) ist das Leid der Tiere
offensichtlich völlig egal.
Wenn das Gericht den Rinderexport zulässt, dann stell ich das deutsche Rechtssystem in Frage.
Wieder ein Beispiel dafür, dass es immer nur um die Profitgier der
Menschen geht. Wieviel Qualen und Leid die Tiere ertragen müssen ist
denen doch völlig egal.
Hoffentlich verbietet das Gericht zukünftig ALLE Tierexporte!
Es ist dringend an der Zeit das abzuschaffen!
"Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten! Aus Tierschutzgründen sollten lange Beförderungen von Tieren – auch von Schlachttieren – auf ein Mindestmaß begrenzt werden. Lange Beförderung liegt vor, wenn 8 Stunden überschritten werden!
..und der Tierschutz für Zucht- und Schlachtvieh aus EU-Ländern endet nicht an den Grenzen der EU, sondern ist auch in den Empfängerstaaten sicherzustellen!"
Dieses Urteil schließt EIGENTLICH schon jeden Transport in Nicht-EU-Staaten aus, denn die Einflußmöglichkeiten auf die Sicherstellung von Tierwohl und -schutz endet an den Grenzen der EU!
Das Veterinäre nun meutern ist zu begrüßen, aber dieses Thema muß europäisch geregelt werden ...sonst landen dts. Rinder über den Verkauf nach Ungarn in Drittstaaten!
Es ist gut, daß es politisch geregelt wird, solchen Fleischproduzenten muß das Handwerk gelegt wird.
Es kann nicht sein, daß wir alle die Augen verschließen, weil die Grausamkeiten an den Tieren nicht hier im eigenen Land stattfinden.
offensichtlich völlig egal.
Wenn das Gericht den Rinderexport zulässt, dann stell ich das deutsche Rechtssystem in Frage.
Wieder ein Beispiel dafür, dass es immer nur um die Profitgier der Menschen geht. Wieviel Qualen und Leid die Tiere ertragen müssen ist denen doch völlig egal.
Hoffentlich verbietet das Gericht zukünftig ALLE Tierexporte!
Es ist dringend an der Zeit das abzuschaffen!