15/01/2018

Belttunnel: Man will uns veräppeln. Jetzt wehren!

 Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Amt für Planfeststellung Verkehr
- Anhörungsbehörde -
Mercatorstraße 9
24106 Kiel

Absender:
Manfred Paukstadt, 24236 Selent, Kösterberg 23

Datum: 13.1,2018

Planfeststellung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) für die Errichtung einer festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) als Tunnelbauwerk zwischen Puttgarden und Rødby, deutscher Tunnelvorhabenabschnitt
Hier: Fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung für zweite Planänderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe erfahren, dass die Planunterlagen der Vorhabenträger für die Feste Fehmarnbeltquerung erneut geändert worden sind (2. Planänderung). Auf Ihrer Internetseite findet sich jedoch kein Hinweis hierauf. Auch öffentlich wurde diese Planänderung meines Wissens nach nicht bekanntgemacht. Offenbar wurden nur einzelne Personen aus dem Kreis der bisherigen Einwender hierüber informiert und dürfen Stellung nehmen.
Diese Vorgehensweise ist intransparent und unfair, sie schneidet uns Betroffenen das Wort ab. Ändert ein Vorhabenträger im Laufe eines Verfahrens Unterlagen, ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit rechtlich geboten. Dies gilt im vorliegenden Fall umso mehr: Das Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Region Ostholsteins und darüber hinaus. Insbesondere seine Umweltauswirkungen sind dramatisch. Die hohe Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Erörterungstermin in Lübeck im Sommer 2017 belegt das erhebliche öffentliche Interesse an einer Information und Beteiligungsmöglichkeit. Dass die Reaktion der Vorhabenträger auf die in Lübeck vorgetragene Kritik jetzt hinter verschlossenen Türen erfolgt, zeigt, dass unsere Belange offenbar nicht ernst genommen werden und stellt eine Verletzung der behördlichen Pflicht zur Neutralität dar.

Der Umfang der neuerlichen Planänderungen (schon die tabellarische Übersicht über die Änderungen hat – so wird es berichtet – 65 Seiten!), belegt eindrücklich, dass das Vorhaben in der zuletzt öffentlich erörterten Fassung der Planunterlagen nicht planfeststellungsfähig war. Das haben wir immer gesagt. Die jetzigen Änderungen betreffen nahezu alle wichtigen Unterlagen zur Beurteilung der Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Auswirkungen in Bauphase wie Betrieb. Zu besonders relevanten Themen (Sedimente! Notausgänge! Schweinswal! Risiken im Straßentunnel!) werden sogar gänzlich neue Unterlagen erstmals in das Verfahren eingebracht. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit, die das konkrete planfestzustellende Vorhaben und seine Auswirkungen betrifft, hat deshalb noch gar nicht stattgefunden!

Ich beantrage deshalb,

1. die erneut geänderten Planfeststellungsunterlagen für die Feste Fehmarnbeltquerung öffentlich auszulegen,
2. diese Auslegung vorher öffentlich bekanntzumachen;
3. jedem, dessen Belange berührt werden, Gelegenheit zu Stellungnahmen und Einwendungen zu geben und
4. diese Stellungnahmen und Einwendungen öffentlich zu erörtern.

Das Interesse an einem „schnellen Planfeststellungsbeschluss“ kann eine Beschränkung von Beteiligungsrechten nicht rechtfertigen.

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 Ihre Nachricht

   An: Planfeststellung
   Betreff: Belttunnel
   Gesendet: Freitag, 12. Januar 2018 17:28:02 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien

 wurde am Montag, 15. Januar 2018 08:00:11 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien gelesen.