|
Dem
Grundsatz des Tierschutzgesetzes zufolge darf niemand “einem Tier ohne
vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen“ (TierSchG §1).
Obgleich dieser Grundsatz tagtäglich verletzt wird, können Tiere nicht für ihre
Rechte eintreten. Damit für sie vor Gericht Klage eingereicht werden kann, wurde
zwischen 2007 und 2016 in einigen Bundesländern* das Verbandsklagerecht
eingeführt. Tierschutzorganisationen, die ihren Sitz in einem dieser
Bundesländer haben, können gegen die Nichteinhaltung von Tierschutzgesetzen
(z.B. Verstößen in der Nutztierindustrie) juristisch vorgehen.
Die
CDU in Nordrhein-Westfalen (NRW) möchte das Verbandsklagerecht für
Tierschutzverbände abschaffen (siehe Gesetzesentwurf vom 27.1.2017). Mit dem Vorwand, dass die
Verbandsklage “von den Verbänden genutzt [werde], um Vorhaben zu verzögern oder
zu verhindern” vertritt die CDU eindeutig die Interessen der Tierindustrie.
Das
Verbandsklagerecht ist ein Fortschritt und für die Durchsetzung der geltenden
Tierschutzgesetze unbedingt notwendig! Fordern Sie mit uns und den
Tierschutzverbänden in NRW den Erhalt der Verbandsklage für Tierschutz, damit
wir gegen gesetzwidrige Praktiken und Verstöße in der Nutztierindustrie
gerichtlich vorgehen können. Bitte unterschreiben Sie die Petition an die
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, in der wir sie und die SPD-Fraktion im
Landtag auffordern, sich zum Verbandsklagerecht zu bekennen und im Falle einer
Koalition mit der CDU den Gesetzesentwurf fallen zu lassen.
Danke,
dass Sie Tieren eine Stimme geben!
*Baden-Württemberg,
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland,
Schleswig-Holstein
|