folgende Mitteilung habe ich auf www.wieses.info geschrieben:
09.04.2017
Noch
ist es mit der Stallpflicht nicht vorbei, denn, wenn die Geflügelpest wieder
auftritt - und das wird sie - kommt die Stallpflicht zurück. Die Lobbyisten
(Geflügelwirtschaftsverband) befürworten die Wildvogelthese und für die durch
Geflügelpest entstandenen Ausfälle werden Entschädigungen gezahlt. Alles auf
Kosten des Steuerzahlers. Nur der Fall der Geflügelpest-Verordnung beendet die
Stallpflicht. Das geht nur auf richterlichen Beschluß. Rechtsanwalt Büge,
bekannt durch den BSE-Fall ist bereit den Rechtsstreit anzutreten und für das
Wohl der Rassegeflügel - und Hobbyzüchter, gegen die unnötige Stallpflicht und
sinnlose Tötung zu kämpfen. Hierzu auch folgenden Link lesen.
Die
Presse, das Fernsehen und sonstige öffentliche Mitteilungsblätter sollten die
Fakten der Wissenschaftler, Ornithologen, Biologen, Mikrobiologen
veröffentlichen und die mit der Geflügelpest-Verordnung begangene Straftat
verurteilen.
Der KN und dem Spiegel habe ich diese Veröffentlichung gesandt.
Bisher habe ich von beiden keine positive Benachrichtigung
bekommen.Liebe Grüße
Ute Wiese