10/04/2017

Liebe Mitstreiter,

Liebe Mitstreiter,
folgende Mitteilung habe ich auf www.wieses.info geschrieben:

09.04.2017

Noch ist es mit der Stallpflicht  nicht vorbei, denn, wenn die Geflügelpest wieder auftritt  - und das wird sie - kommt die Stallpflicht zurück. Die Lobbyisten (Geflügelwirtschaftsverband) befürworten die Wildvogelthese und für die durch Geflügelpest entstandenen Ausfälle werden Entschädigungen gezahlt. Alles auf Kosten des Steuerzahlers. Nur der Fall der Geflügelpest-Verordnung beendet die Stallpflicht. Das geht nur auf richterlichen Beschluß. Rechtsanwalt Büge, bekannt durch den BSE-Fall ist bereit den Rechtsstreit anzutreten und für das Wohl der Rassegeflügel - und Hobbyzüchter, gegen die unnötige Stallpflicht und sinnlose Tötung zu kämpfen. Hierzu auch folgenden Link lesen.
Die Presse, das Fernsehen und sonstige öffentliche Mitteilungsblätter sollten die Fakten der Wissenschaftler, Ornithologen, Biologen, Mikrobiologen veröffentlichen und die mit der Geflügelpest-Verordnung begangene Straftat verurteilen.
Der KN und dem Spiegel habe ich diese Veröffentlichung gesandt. Bisher habe ich von beiden keine positive Benachrichtigung bekommen.

Liebe Grüße
Ute Wiese