BfN Pressemitteilung
Berlin/Bonn, 25. Juni 2015: Das
Bundesumweltministerium (BMUB) und das
Bundesfinanzministerium (BMF) warnen
Urlauber vor unerlaubten
Reise-Souvenirs, die von geschützten Tier- und
Pflanzenarten stammen.
"Auch 40 Jahre nach Inkrafttreten des
Washingtoner
Artenschutzübereinkommens (CITES) ignorieren noch immer viele
Touristen
die geltenden Einfuhrverbote, die nicht nur für lebende Tiere
oder
Pflanzen gelten. Auch die Einfuhr von Teilen geschützter Exemplare
und
daraus gewonnenen Erzeugnissen ist nicht erlaubt",
sagte
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks heute beim Besuch des
Zollamtes
am Düsseldorfer Flughafen.
"Regelmäßig während der Reisezeit
schnellen die Beschlagnahmezahlen bei
den Zollämtern in die Höhe, weil immer
noch viele Touristen Souvenirs von
geschützten Tieren und Pflanzen aus dem
Urlaub mitbringen", berichtete
Finanzstaatssekretär Werner Gatzer. Allein im
letzten Jahr habe der Zoll
an deutschen Flughäfen bei etwa 1.000
Beschlagnahmen über 70.000
Gegenstände sichergestellt. In mehr als 90 Prozent
dieser Fälle waren
Touristen betroffen, die unerlaubte Mitbringsel im Gepäck
hatten: Lebende
Schildkröten, Steinkorallen, Elfenbeinschnitzereien,
Erzeugnisse aus
Reptilienleder, Kobras in Alkohol, Orchideen, Kakteen,
Störkaviar oder
Arzneimittel mit Bestandteilen geschützter Tiere und
Pflanzen: Die Liste
der beschlagnahmten Gegenstände ist nach Verabschiedung
des Washingtoners
Artenschutzübereinkommen (CITES) vor 40 Jahren noch immer
viel zu lang.
Die häufigste Entschuldigung der Ertappten lautet: "Davon
habe ich nichts
gewusst!" In der Tat: "Vielen Urlaubern ist überhaupt nicht
bewusst, dass
manche Waren aus geschützten Arten nur produziert oder
gewildert werden,
weil es eine kontinuierliche Nachfrage durch Touristen
gibt, die den
Markt bestimmt", so Bundesumweltministerin Barbara
Hendricks.
Zwar kann man Reptilienleder heute auch von speziellen Farmen
erhalten,
und Kakteen und Orchideen können in Gärtnereien vermehrt werden. Da
man
dies aber dem einzelnen Gürtel oder der Pflanze nicht ansehen
kann,
schreibt das CITES-Abkommen genau vor, dass für den Transport über
die
Grenzen Genehmigungen erforderlich sind - auch für gezüchtete
oder
künstlich vermehrte Exemplare. Erst wenn die zuständige Behörde
ihre
Zustimmung erteilt hat, darf die Reise beginnen. Das gilt auch
für
Strandfunde, da man beispielsweise auch einer Koralle nicht ansehen
kann,
ob sie mit Absicht abgebrochen oder nur angeschwemmt wurde.
Mehr
Informationen für Reisende
Welche Arten geschützt sind und welche Behörden im
jeweiligen Land
zuständig sind, kann auch über das Internet abgefragt werden.
Auf der
Homepage des BfN www.bfn.de stehen
alle Informationen und Links zu den
wichtigsten anderen Seiten wie www.wisia.de, der Liste mit den
geschützten
Arten und www.cites.org, auf der alle
Behörden zu finden
sind.
Zusätzlich steht besonders für Touristen
neben den Internetauftritten
www.zoll.de, www.artenschutz-online.de, einer
zentralen Service-Hotline,
und der Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den
Zoll" auch eine
Smartphone App als weitere Informationsquelle zur Verfügung.
Unter dem
Titel "Zoll und Reise" kann diese im Apple App Store und im Google
Play
Store kostenlos heruntergeladen werden. "Ersparen Sie sich bei
Ihrer
Rückkehr aus dem Urlaub Ärger beim Zoll, nutzen Sie die Zoll-App
und
erkundigen Sie sich rechtzeitig über die zu
beachtenden
Einfuhrbestimmungen", appellierte Staatssekretär Werner
Gatzer.
Hintergrundinformationen:
Seit vielen Jahren wird diskutiert,
wie der weltweite Artenschwund
gestoppt werden kann. Unstrittig ist, dass
mehrere Faktoren für den
Artenschwund verantwortlich sind. Neben dem vom
Menschen ausgelösten
Verlust an Lebensräumen für Tiere und Pflanzen hat auch
der weltweite
illegale Handel mit geschützten Arten erheblich dazu
beigetragen. Dies
hat die internationale Staatengemeinschaft bereits vor über
40 Jahren
Anfang der 70iger Jahren des letzten Jahrhunderts erkannt und
das
Washingtoner Artenschutzübereinkommen über den internationalen Handel
mit
gefährdeten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten - kurz CITES
-
beschlossen, das in Deutschland am 20.6.1976 in Kraft trat.
Das
Übereinkommen regelt den grenzüberschreitenden Transport von
geschützten
Tieren und Pflanzen sowie aus ihnen gewonnenen Teilen und
Erzeugnissen -
unabhängig davon, ob dieser Transport zu kommerziellen
Zwecken oder zu rein
privaten Zwecken erfolgt. Neben einem kontrollierten
legalen Handel findet
leider auch ein sehr umfangreicher, teilweise durch
eine hohe kriminelle
Energie motivierter illegaler Handel statt. Mit
vielen geschützten Arten ist
auf dem illegalen Markt noch immer viel Geld
zu
verdienen.
Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
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