25/06/2015

Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES)

BfN Pressemitteilung

Berlin/Bonn, 25. Juni 2015: Das Bundesumweltministerium (BMUB) und das
Bundesfinanzministerium (BMF) warnen Urlauber vor unerlaubten
Reise-Souvenirs, die von geschützten Tier- und Pflanzenarten stammen.
"Auch 40 Jahre nach Inkrafttreten des Washingtoner
Artenschutzübereinkommens (CITES) ignorieren noch immer viele Touristen
die geltenden Einfuhrverbote, die nicht nur für lebende Tiere oder
Pflanzen gelten. Auch die Einfuhr von Teilen geschützter Exemplare und
daraus gewonnenen Erzeugnissen ist nicht erlaubt", sagte
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks heute beim Besuch des Zollamtes
am Düsseldorfer Flughafen.

"Regelmäßig während der Reisezeit schnellen die Beschlagnahmezahlen bei
den Zollämtern in die Höhe, weil immer noch viele Touristen Souvenirs von
geschützten Tieren und Pflanzen aus dem Urlaub mitbringen", berichtete
Finanzstaatssekretär Werner Gatzer. Allein im letzten Jahr habe der Zoll
an deutschen Flughäfen bei etwa 1.000 Beschlagnahmen über 70.000
Gegenstände sichergestellt. In mehr als 90 Prozent dieser Fälle waren
Touristen betroffen, die unerlaubte Mitbringsel im Gepäck hatten: Lebende
Schildkröten, Steinkorallen, Elfenbeinschnitzereien, Erzeugnisse aus
Reptilienleder, Kobras in Alkohol, Orchideen, Kakteen, Störkaviar oder
Arzneimittel mit Bestandteilen geschützter Tiere und Pflanzen: Die Liste
der beschlagnahmten Gegenstände ist nach Verabschiedung des Washingtoners
Artenschutzübereinkommen (CITES) vor 40 Jahren noch immer viel zu lang.

Die häufigste Entschuldigung der Ertappten lautet: "Davon habe ich nichts
gewusst!" In der Tat: "Vielen Urlaubern ist überhaupt nicht bewusst, dass
manche Waren aus geschützten Arten nur produziert oder gewildert werden,
weil es eine kontinuierliche Nachfrage durch Touristen gibt, die den
Markt bestimmt", so Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

Zwar kann man Reptilienleder heute auch von speziellen Farmen erhalten,
und Kakteen und Orchideen können in Gärtnereien vermehrt werden. Da man
dies aber dem einzelnen Gürtel oder der Pflanze nicht ansehen kann,
schreibt das CITES-Abkommen genau vor, dass für den Transport über die
Grenzen Genehmigungen erforderlich sind - auch für gezüchtete oder
künstlich vermehrte Exemplare. Erst wenn die zuständige Behörde ihre
Zustimmung erteilt hat, darf die Reise beginnen. Das gilt auch für
Strandfunde, da man beispielsweise auch einer Koralle nicht ansehen kann,
ob sie mit Absicht abgebrochen oder nur angeschwemmt wurde.

Mehr Informationen für Reisende
Welche Arten geschützt sind und welche Behörden im jeweiligen Land
zuständig sind, kann auch über das Internet abgefragt werden. Auf der
Homepage des BfN www.bfn.de stehen alle Informationen und Links zu den
wichtigsten anderen Seiten wie www.wisia.de, der Liste mit den
geschützten Arten und www.cites.org, auf der alle Behörden zu finden
sind.

Zusätzlich steht besonders für Touristen neben den Internetauftritten
www.zoll.de, www.artenschutz-online.de, einer zentralen Service-Hotline,
und der Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" auch eine
Smartphone App als weitere Informationsquelle zur Verfügung. Unter dem
Titel "Zoll und Reise" kann diese im Apple App Store und im Google Play
Store  kostenlos heruntergeladen werden. "Ersparen Sie sich bei Ihrer
Rückkehr aus dem Urlaub Ärger beim Zoll, nutzen Sie die Zoll-App und
erkundigen Sie sich rechtzeitig über die zu beachtenden
Einfuhrbestimmungen", appellierte Staatssekretär Werner Gatzer.

Hintergrundinformationen:
Seit vielen Jahren wird diskutiert, wie der weltweite Artenschwund
gestoppt werden kann. Unstrittig ist, dass mehrere Faktoren für den
Artenschwund verantwortlich sind. Neben dem vom Menschen ausgelösten
Verlust an Lebensräumen für Tiere und Pflanzen hat auch der weltweite
illegale Handel mit geschützten Arten erheblich dazu beigetragen. Dies
hat die internationale Staatengemeinschaft bereits vor über 40  Jahren
Anfang der 70iger Jahren des letzten Jahrhunderts erkannt und das
Washingtoner Artenschutzübereinkommen über den internationalen Handel mit
gefährdeten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten - kurz CITES -
beschlossen, das in Deutschland am 20.6.1976 in Kraft trat.

Das Übereinkommen regelt den grenzüberschreitenden Transport von
geschützten Tieren und Pflanzen sowie aus ihnen gewonnenen Teilen und
Erzeugnissen - unabhängig davon, ob dieser Transport zu kommerziellen
Zwecken oder zu rein privaten Zwecken erfolgt. Neben einem kontrollierten
legalen Handel findet leider auch ein sehr umfangreicher, teilweise durch
eine hohe kriminelle Energie motivierter illegaler Handel statt. Mit
vielen geschützten Arten ist auf dem illegalen Markt noch immer viel Geld
zu verdienen.




Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
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