BfN Pressemitteilung
Bonn/Dessau, 10.3.2015: Mit einem neuen Papier
informieren Bundesamt für
Naturschutz (BfN) und Umweltbundesamt (UBA) über
Risiken beim Ausbringen
von Pflanzenschutzmitteln über Natur- und anderen
Schutzgebieten. Wegen
der hohen Umweltrisiken war es in Naturschutzgebieten
bislang verboten,
Insektizide gegen Forstschädlinge mit Hubschraubern zu
versprühen.
Ausnahmen konnten nur auf Antrag beim Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) als Notfallzulassung
gestattet werden. Seit
dem 25. Februar 2015 hat sich dies geändert: Aufgrund
neuer
Anwendungsbestimmungen für zwei Pflanzenschutzmittel entscheiden nun
die
Bundesländer allein über die Genehmigung solcher Anwendungen.
"Auf
die Behörden in den Bundesländern kommt damit eine große
Verantwortung zu,
denn das Versprühen von Pflanzenschutzmitteln aus der
Luft über
Schutzgebieten kann bedrohte Tierarten in ihrem Bestand
gefährden", sagt
Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes.
Insektizide seien auch
für viele Tierarten gefährlich, die nicht bekämpft
werden sollen. Auf
Schmetterlingsarten etwa wirkten die Mittel direkt
giftig. Vogel- und
Fledermausarten seien betroffen, weil ihnen mit den
Insekten die
Nahrungsgrundlage entzogen werde. "Die Anwendung in
Schutzgebieten darf
deshalb nur nach gründlicher naturschutzfachlicher
Prüfung genehmigt werden.
Sie muss die seltene Ausnahme bleiben",
ergänzte Prof. Beate Jessel,
Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz.
Links:
Das
Informationspapier "Pflanzenschutz mit Luftfahrzeugen" finden
Sie
unter:
http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/pflanzenschutz-luftfahrzeugen
Diese
Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/0401_pm.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=5374
Hrsg:
Bundesamt für Naturschutz
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