10/03/2015

BfN Pressemitteilung

BfN Pressemitteilung

Bonn/Dessau, 10.3.2015: Mit einem neuen Papier informieren Bundesamt für
Naturschutz (BfN) und Umweltbundesamt (UBA) über Risiken beim Ausbringen
von Pflanzenschutzmitteln über Natur- und anderen Schutzgebieten. Wegen
der hohen Umweltrisiken war es in Naturschutzgebieten bislang verboten,
Insektizide gegen Forstschädlinge mit Hubschraubern zu versprühen.
Ausnahmen konnten nur auf Antrag beim Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) als Notfallzulassung gestattet werden. Seit
dem 25. Februar 2015 hat sich dies geändert: Aufgrund neuer
Anwendungsbestimmungen für zwei Pflanzenschutzmittel entscheiden nun die
Bundesländer allein über die Genehmigung solcher Anwendungen.

"Auf die Behörden in den Bundesländern kommt damit eine große
Verantwortung zu, denn das Versprühen von Pflanzenschutzmitteln aus der
Luft über Schutzgebieten kann bedrohte Tierarten in ihrem Bestand
gefährden", sagt Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes.
Insektizide seien auch für viele Tierarten gefährlich, die nicht bekämpft
werden sollen. Auf Schmetterlingsarten etwa wirkten die Mittel direkt
giftig. Vogel- und Fledermausarten seien betroffen, weil ihnen mit den
Insekten die Nahrungsgrundlage entzogen werde. "Die Anwendung in
Schutzgebieten darf deshalb nur nach gründlicher naturschutzfachlicher
Prüfung genehmigt werden. Sie muss die seltene Ausnahme bleiben",
ergänzte Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz.

Links:
Das Informationspapier "Pflanzenschutz mit Luftfahrzeugen" finden Sie
unter:
http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/pflanzenschutz-luftfahrzeugen

Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/0401_pm.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=5374


Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Fon: 0228/8491 - 4444
Fax: 0228/8491 - 1039
presse@bfn.de
www.bfn.de