21/01/2015

Der Aufschrei der Bauern vor der geplanten Reform des Landesnaturschutzgesetzes in SH :-)




Naturschutz
BUND sieht noch Luft nach oben beim Naturschutzgesetz Von Deutsche Presse-Agentur dpa | 21.01.2015 14:20 Uhr
Der BUND sieht noch Nachbesserungsbedarf beim am Dienstag vorgestellten Entwurf für ein Landesnaturschutzgesetz. "Das Vorkaufsrecht, der Biotopverbund und die Naturwälder sind sinnvolle Ergänzungen, aber bei weitem nicht genug, um langfristig die Lebensgrundlage der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger gegen die Profitinteressen Einzelner zu schützen", teilte die Landesvorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Claudia Bielfeldt, am Mittwoch mit.
Kiel.
Demnach hätte sich ihre Organisation eine stärkere Kurskorrektur erwartet. "Es bleibt die Hoffnung, dass sich im Anhörungsprozess noch etwas bewegen lässt", sagte der Referent für Naturschutz, Tobias Langguth.
Die Landesregierung hatte dem Entwurf am Dienstag zugestimmt. Der zuständige Umweltminister Robert Habeck (Grüne) betonte, Ziel sei es, die Artenvielfalt besser zu schützen und die Natur als Erlebnisraum zu bewahren und weiter zu öffnen. So soll das Land ein Vorkaufsrecht für ökologisch besonders wertvolle Naturflächen erhalten. Die zu verbindenden Vorrangflächen für Biotope sollen von derzeit 13 auf 15 Prozent steigen. Zudem soll das Verbot, ungenutzte Flächen wie abgeerntete Felder zu betreten, aufgehoben werden. Bauernverband und die Opposition kritisierten den Entwurf als staatliche Bevormundung.


Kabinett stimmt neuem Landesnaturschutzgesetz zu Von Deutsche Presse-Agentur dpa | 20.01.2015 17:55 Uhr
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am Dienstag dem Entwurf für ein neues Landesnaturschutzgesetz zugestimmt. Der zuständige Umweltminister Robert Habeck (Grüne) betonte, Ziel sei es, die Artenvielfalt besser zu schützen und die Natur als Erlebnisraum zu bewahren und weiter zu öffnen.
Kiel. So soll das Land ein Vorkaufsrecht für ökologisch besonders wertvolle Naturflächen erhalten. Die zu verbindenden Vorrangflächen für Biotope sollen von derzeit 13 auf 15 Prozent steigen. Zudem soll das Verbot, ungenutzte Flächen wie abgeerntete Felder zu betreten, aufgehoben werden. Der Bauernverband und die CDU kritisierten den Gesetzentwurf als staatliche Bevormundung.


 http://www.bargteheideaktuell.de/aktuell/26174/kabinett-stimmt-entwurf-fuer-neues-landesnaturschutzgesetz-zu/


KIEL. Mit einer Novelle des Landesnaturschutzgesetzes will die Landesregierung die Artenvielfalt besser schützen und die Natur als Freiheits- und Erlebnisraum bewahren und weiter öffnen. Einem entsprechenden Entwurf des Umweltministeriums stimmte das Kabinett heute (20. Januar 2015) zu. Der Gesetzentwurf geht nun in die Anhörung.
Kernpunkte sind ein Vorkaufsrecht des Landes für ökologisch besonders wertvolle Naturflächen, eine Erhöhung der miteinander zu verbindenden Vorrangflächen für Natur auf 15 Prozent und der Schutz der Biotope. Zudem soll das Verbot, ungenutzte Flächen, etwa abgeerntete Felder, zu betreten, aufgehoben werden.
„Die Intensivierung der Landwirtschaft, Straßen- und Schienenbau, Gewerbegebiete, der Stromnetzausbau, der Ausbau der Windenergie, aber auch der Klimawandel verändern das Antlitz Schleswig-Holsteins. Das wirkt sich negativ auf die biologische Vielfalt aus. Deshalb müssen wir ihren Schutz stets anpassen und verbessern. Die Landesregierung hat deshalb dem Votum des Landtags entsprechend die Novelle des Landesnaturschutzgesetztes auf den Weg gebracht“, sagte Umwelt-und Landwirtschaftsminister Robert Habeck. Der Gesetzentwurf sieht auch Änderungen im Landeswaldgesetz sowie im Landesjagdgesetz und in mehreren Verordnungen vor.
Artenreiche Grünlandflächen besser geschützt
Bestimmte Grünlandflächen, die sehr blütenreich und deshalb Lebensraum zahlreicher heimischer Tierarten sind, sollen dem Entwurf zufolge als Biotope besonders geschützt werden. „Solche Blühwiesen, wie wir sie früher noch gut kannten, sind durch die immer intensivere Landnutzung selten geworden. Um die Artenvielfalt hier zu schützen, wollen wir diese Flächen unter gesetzlichen Schutz stellen“, sagte Habeck. Damit dürfen sie künftig beispielsweise nicht mehr so leicht wie bisher in Ackerflächen umgewandelt werden; ferner soll die Bewirtschaftung auf den Schutzzweck ausgerichtet werden.
Vorkaufsrecht
Für Flächen, die für die Natur besonders wertvoll sind, etwa Gewässerränder, soll wieder ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeführt werden. Sollten die Flächen verkauft werden, kann das Land auf der Grundlage des Vorkaufsrechts in den bereits ausgehandelten Kaufvertrag einsteigen und die Fläche zugunsten des Naturschutzes erwerben. „Damit wird Naturschutz systematischer. Wir wollen damit eine bessere Vernetzung der Lebensräume ermöglichen“, sagte Habeck. Dazu trägt auch die Ausweitung des Biotopverbundes auf 15 Prozent der Fläche bei.
Lockerung beim Betretensrecht: Drachen steigen lassen auf Stoppelfeldern
Außerdem soll der Zugang der Allgemeinheit zur Natur erleichtert werden. So wie in fast allen anderen Bundesländern soll es dem Entwurf zufolge erlaubt werden, ungenutzte Flächen – z. B. abgeerntete Felder – zu Erholungszwecken zu betreten. Davon ausgenommen bleiben eingefriedigte Grundstücke, die mit Wohngebäuden bebaut sind, sowie Flächen, die aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht betreten werden dürfen.
„Die Flächen gehören den Bauern, das ist völlig klar. Aber wenn wir das Betretensrecht für nicht bestellte Flächen in Schleswig-Holstein lockern, können Kinder auf dem Stoppelfeld ihre Drachen steigen lassen und Wanderer auch mal querfeldein gehen. Allerdings soll es nur da erlaubt werden, wo kein Schaden angerichtet werden kann. Koppeln mit Tieren oder bestellte Felder bleiben deshalb tabu“, sagte Habeck.
Mit neuen Naturwaldflächen ist Schleswig-Holstein Vorreiter
Des Weiteren sollen durch das Gesetz über 3000 Hektar Wald in öffentlichem Eigentum als Naturwald gesetzlich gesichert werden, der nicht mehr bewirtschaftet werden darf. Dieses ist bereits in Erlassen an die Landesforsten und die Stiftung Naturschutz geregelt, wird nun aber für größere zusammenhängende Waldflächen noch gesetzlich festgeschrieben, um für diese Flächen einen möglichst dauerhaften Schutz zu gewährleisten.
Die Naturwälder werden nach einer Übergangszeit Bäume in jeder Altersstufe enthalten, die wesentlich mehr Tieren und anderen Pflanzen Nahrung und Lebensraum bieten, als dies in bewirtschafteten Wäldern der Fall ist. „Mit der Erhöhung des Naturwaldanteils in den öffentlichen Wäldern wird ein wichtiges politisches Ziel der Landesregierung umgesetzt. Dieses Ziel leitet sich aus der Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung ab, nach der mindestens 10 Prozent der öffentlichen Wälder Naturwald sein sollen. Schleswig-Holstein ist damit eines der ersten Bundesländer, das diese naturschutzfachliche Vorgabe der Bundesregierung erreicht hat. Mehr Naturwald bedeutet mehr an Wohlfahrtleistungen für die Öffentlichkeit – für Menschen, die Erholung suchen, für die Umweltbildung und mehr für den Schutz der Biodiversität“, sagte Habeck. Insgesamt gibt es derzeit 7200 Hektar Naturwaldfläche in Schleswig-Holstein.
Auch Vereine dürfen ihre Grundstücke von der Jagd befreien lassen
Künftig sollen in Schleswig-Holstein neben Einzelpersonen auch rechtsfähige Vereine und Stiftungen das Recht erhalten, ihnen gehörende Grundstücke aus ethischen Gründen zum befriedeten Bezirk erklären zu lassen. Damit können sie die Jagd auf ihren Grundstücken ausschließen. Im Bundesrecht wird dies bislang nur Einzelpersonen zugestanden. „Es ist nicht einzusehen, warum diese Möglichkeit beispielsweise Tierschutzvereinen vorenthalten bleiben soll. Deshalb wollen wir hier die Rechte im Landesjagdgesetz erweitern“, sagte der Umweltminister.
Weiteres Verfahren
Der Gesetzentwurf wird nun den betroffenen Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Auswertung der Stellungnahmen soll der Entwurf im Sommer dieses Jahres nach nochmaliger Befassung der Landesregierung dem Landtag zur Entscheidung zugeleitet werden.
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Der Gesetzesentwurf kann hier im Internet abgerufen werden:
http://www.schleswig-holstein.de/MELUR/DE/Service/Presse/PI/2015/0115/MELUR_150120_Landesnaturschutzgesetz.html