04/12/2014

Im zähen Rechtsstreit um die einzige Nerzfarm in Schlesen (Kreis Plön) hat das Oberverwaltungsgericht am Donnerstag zugunsten der Betreibergesellschaft entschieden.

http://www.kn-online.de/content/view/full/5985978

© Diego Azubel/Archiv
Schleswig. Tierschützern ist sie ein Dorn im Auge. Wegen viel zu kleiner Käfige hätte die letzte Nerzfarm in Schleswig-Holstein nach einer Verschärfung der Nutztierverordnung längst schließen müssen. Der Kreis Plön widerrief dem Betreiber 2011 die Betriebserlaubnis. Doch jetzt kippte das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht den Schließungsbescheid und sichert so bis auf Weiteres die Existenz der umstrittenen Pelztierhaltung.
Nach dem veröffentlichten Urteil (Az.: 4 LB 24/12) kommt die Verschärfung der Tierschutzauflagen, die eine Verzehnfachung der vorgeschriebenen Käfiggrößen vorschreiben, für den Nerzzüchter im Raum Schlesen einem Berufsverbot gleich. Eine existenzbedrohende Änderung von Normen, so die Richter, dürfe jedoch nicht auf Grundlage einer Verordnung eines Bundesministeriums beschlossen werden. Für Auflagen dieser wirtschaftlichen Tragweite bedarf es laut Urteil eines Parlamentsgesetzes. Begründet wird die Entscheidung mit einem neuen betriebswirtschaftlichen Gutachten.
Nach dessen Ergebnis lässt sich eine Nerzfarm bei Umsetzung der verschärften Anforderungen, die auch die Einrichtung von Schwimmbecken verlangt, angesichts der internationalen Marktpreise für Nerzfelle „nicht wirtschaftlich auskömmlich betreiben“. Zwar zweifeln die Richter nicht daran, dass die neuen Käfiggrößen (Mindestgrundfläche drei Quadratmeter, ein Quadratmeter pro Tier) verbindlich vorgeschrieben werden dürfen. Weil damit aber nicht nur Art und Weise der Berufsausübung, sondern schon die Berufswahl eingeschränkt werde, dürfe nur das Parlament selbst dies beschließen.
In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht die Klage des Nerzzüchters gegen die Schließung im August 2012 noch abgewiesen. Der Kläger legte Berufung beim Oberverwaltungsgericht ein. Das hat eine Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Dagegen kann der Kreis jedoch innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils Beschwerde einlegen.
Die letzte Nerzfarm in Schleswig-Holstein war wiederholt in die Schlagzeilen geraten. So hatten Tierschützer über 100 Strafanzeigen gegen den Betreiber erstattet. 2008 waren Unbekannte in die Anlage eingebrochen und hatten rund 3000 Tiere freigelassen. Die meisten wurden von der Feuerwehr eingefangen.



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Ist die Haltung öffentlich einsehbar? Nein An welchem Datum wurden die Aufnahmen oder die Beobachtung gemacht? 5.12.2014

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12 weitere Tierschutzorganisationen wurden informiert und das Veterinäramt Plön