24/10/2013

Schweinemastanlage in Parchim-Dagelütz mit 15000 Tieren geplant


Liebe MitstreiterInnen,

nachfolgende E-Mail von Ecki Niemann leite ich an Sie / Euch weiter, mit der ganz große Bitte, eine Einwendung gegen den geplanten Schweinemast-
stall in Parchim-Dargelütz zu schreiben. Es ist eine Tierfabrik mit 15.500 Tieren (!!!) geplant. Bitte das beigefügte Word-Dokument um eigen Adresse,
Datum und eigenhändige Unterschrift ergänzen an absenden (Post oder Fax).

Nachfolgend die – außer meiner Sicht vollkommen unverständliche, betroffen machende und zynische – Antwort  von Landwirtschaftsminister
Dr. Till Backhaus (SPD):

Betreff: AW: Bauvorhaben Schweinemastanlage Dargelütz !
Cc:

Sehr geehrter Herr Kindler,

Ihre Anfrage vom 15. Oktober habe ich zum Anlass genommen, mich über das laufende Genehmigungsverfahren zu informieren.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein geschlossenes System. Das heißt, die einzelnen Produktionsstufen von der Jungsau über die tragende Sau, die Ferkel/ Absetzferkel bis hin zum Mastschwein sind in der Anlage vereint. Das schafft viele Vorteile. Z.B. vermindern sich die erforderlichen Tiertransporte erheblich, was weniger Belästigung für die betroffenen Anwohner bedeutet. Dadurch sinkt gleichzeitig das Seuchenrisiko, da die Kontakte zwischen Betrieben unterschiedlicher Spezialisierung minimiert werden.

Das Vorhaben ist ein positives Beispiel dafür, wie Tierhaltungsanlagen moderner Prägung im Einvernehmen mit der Gemeinde, hier die Stadt Parchim, vor Ort entwickelt werden können. Erste Bemühungen des Antragstellers gab es bereits 1998. Die Gemeinde hat sich dann jedoch an die Spitze der Planungen gesetzt und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellt. Das bedeutet, dass hier kein Genehmigungsverfahren auf der Grundlage des privilegierten Bauens im Außenbereich läuft, sondern alles im Einvernehmen mit der Gemeinde geschieht.
Das ist auch die Position dieser Landesregierung – Stärkung der kommunalen Planungshoheit. Aus diesem Grunde hat sich Mecklenburg-Vorpommern bei der jüngsten Novellierung des Baugesetzbuches im Juni d.J. auch konsequent dafür eingesetzt, dass größere gewerbliche Tierhaltungsanlagen nicht mehr am Willen der Gemeinde vorbei errichtet werden können.


Zum Stand des Verfahrens ist anzumerken, dass hinsichtlich des aktualisierten Antrages vom Februar 2012 noch bis 30.10.2013 Einwendungen beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg erhoben werden können, die am 17.12.2013 erörtert werden. Ich hoffe, dass die vorgebrachten Bedenken in sachlicher Art und Weise diskutiert und Probleme ausgeräumt werden, sodass der Standort Dargelütz als gutes Beispiel dienen kann, wie Tierhaltung im ländlichen Raum heute unter Mitarbeit der Gemeinde funktionieren kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Till Backhaus


Deshalb bitte undingt Einwendung erheben (jede/r in Deutschland darf dies) und dafür sorgen, dass die Einwendung spätestens am 29.10.2013 bei der Behörde eintrifft (Fax oder rechtzeitig per Post).

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hettwer
Landesnetzwerk Niedersachsen
Bauernhöfe statt Agrarfabriken