Liebe
MitstreiterInnen,
nachfolgende
E-Mail von Ecki Niemann leite ich an Sie / Euch weiter, mit der ganz große
Bitte, eine Einwendung gegen den geplanten Schweinemast-
stall
in Parchim-Dargelütz zu schreiben. Es ist eine Tierfabrik mit 15.500 Tieren
(!!!) geplant. Bitte
das beigefügte Word-Dokument um eigen Adresse,
Datum
und eigenhändige Unterschrift ergänzen an absenden (Post oder
Fax).
Nachfolgend
die – außer meiner Sicht vollkommen unverständliche, betroffen machende und
zynische – Antwort von Landwirtschaftsminister
Dr.
Till Backhaus (SPD):
Betreff: AW: Bauvorhaben
Schweinemastanlage Dargelütz !
Cc:
Sehr geehrter Herr
Kindler,
Ihre Anfrage vom 15. Oktober
habe ich zum Anlass genommen, mich über das laufende Genehmigungsverfahren zu
informieren.
Bei dem Vorhaben handelt es
sich um ein geschlossenes System. Das heißt, die einzelnen Produktionsstufen von
der Jungsau über die tragende Sau, die Ferkel/ Absetzferkel bis hin zum
Mastschwein sind in der Anlage vereint. Das schafft viele Vorteile. Z.B.
vermindern sich die erforderlichen Tiertransporte erheblich, was weniger
Belästigung für die betroffenen Anwohner bedeutet. Dadurch sinkt gleichzeitig
das Seuchenrisiko, da die Kontakte zwischen Betrieben unterschiedlicher
Spezialisierung minimiert werden.
Das Vorhaben ist ein positives
Beispiel dafür, wie Tierhaltungsanlagen moderner Prägung im Einvernehmen mit der
Gemeinde, hier die Stadt Parchim, vor Ort entwickelt werden können. Erste
Bemühungen des Antragstellers gab es bereits 1998. Die Gemeinde hat sich dann
jedoch an die Spitze der Planungen gesetzt und einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan aufgestellt. Das bedeutet, dass hier kein Genehmigungsverfahren
auf der Grundlage des privilegierten Bauens im Außenbereich läuft, sondern alles
im Einvernehmen mit der Gemeinde geschieht.
Das ist auch die Position
dieser Landesregierung – Stärkung der kommunalen Planungshoheit. Aus diesem
Grunde hat sich Mecklenburg-Vorpommern bei der jüngsten Novellierung des
Baugesetzbuches im Juni d.J. auch konsequent dafür eingesetzt, dass größere
gewerbliche Tierhaltungsanlagen nicht mehr am Willen der Gemeinde vorbei
errichtet werden können.
Zum Stand des Verfahrens ist
anzumerken, dass hinsichtlich des aktualisierten Antrages vom Februar 2012 noch
bis 30.10.2013 Einwendungen beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Westmecklenburg erhoben werden können, die am 17.12.2013 erörtert werden. Ich
hoffe, dass die vorgebrachten Bedenken in sachlicher Art und Weise diskutiert
und Probleme ausgeräumt werden, sodass der Standort Dargelütz als gutes Beispiel
dienen kann, wie Tierhaltung im ländlichen Raum heute unter Mitarbeit der
Gemeinde funktionieren kann.
Mit freundlichen
Grüßen
Dr. Till
Backhaus
Deshalb
bitte undingt Einwendung erheben (jede/r in Deutschland darf dies) und dafür
sorgen, dass die Einwendung spätestens am
29.10.2013 bei der Behörde eintrifft (Fax oder
rechtzeitig per Post).
Mit
freundlichen Grüßen
Michael
Hettwer
Landesnetzwerk
Niedersachsen
Bauernhöfe
statt Agrarfabriken