Bei der Baumpflege trägt üblicherweise zunächst der Grundstückseigentümer, auf dessen Grund und Boden die Bäume stehen, die Verkehrssicherungspflicht. Er ist für die potenzielle Gefahrenquelle „Baum" primär verantwortlich. Beauftragt der Grundstückseigentümer nunmehr ein Fachunternehmen mit der Durchführung der Baumpflege, übernimmt dieses Unternehmen regelmäßig die Verkehrssicherungspflicht für die von den Bäumen ausgehenden, möglichen Gefahren. Dies geschieht entweder durch eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung, meist aber konkludent, das heißt stillschweigend, im Rahmen des Umfanges des Baumpflegeauftrages.
Dies bedeutet aber nicht, dass der Grundstückseigentümer hierdurch automatisch aus der Haftung entlassen wird. Es ist und bleibt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht seine Aufgabe, das Unternehmen sorgfältig auszuwählen, zu instruieren und zu überwachen. Verletzt er diese Pflicht, haftet er weiter unmittelbar neben dem Fachunternehmen.
— paukstadt (@paukstadt) October 31, 2013