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Sehr geehrter Herr Paukstadt,
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wir
haben verloren. Punkt.
Viereinhalb
Jahre haben wir für mehr Transparenz und ein besseres Auskunftsrecht
gekämpft, doch an diesem Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig entschieden: Der Bundestag darf unter Verschluss halten, ob und wie er
dubiosen Parteispenden nachgeht.
Für
uns war das ein großer Schock – das Urteil kam ziemlich überraschend nach zwei
klaren Erfolgen in 1. und 2. Instanz. Viel schlimmer als die Kosten, die wir nun
zu tragen haben, sind aber die Auswirkungen, die dieses Urteil hat.
Die
Richter haben sinngemäß gesagt: Niemand soll der Bundestagsverwaltung
über die Schultern schauen, wenn sie die Finanzen der Parteien prüft. Ganz
konkret bedeutet das, dass Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und seine
Verwaltung ohne jegliche Kontrolle durch die Öffentlichkeit agieren können, wenn
es um die Parteienfinanzierung geht.
Warum
ist das ein Problem? Nehmen wir ein anschauliches Beispiel: die
illegalen Parteispenden eines Ölkonzerns an die CDU, die wir 2017 publik gemacht
haben. Geprüft wurde dieser Fall ausgerechnet von einem CDU-Politiker - dem
damaligen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert. Lammerts Fachleute stellten
fest, dass die CDU zwar gegen das Parteiengesetz verstoßen hatte, doch eine im
Gesetz vorgesehene Strafzahlung gab es nicht.
Niemand
wird nach dem Urteil von dieser Woche die Akten der Bundestagsverwaltung zu
diesem brisanten Fall einsehen können. Niemand wird genau erfahren, warum
Lammerts Fachleute zunächst eine Strafzahlung gegen die CDU verhängen wollten –
doch dies am Ende nicht taten.
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Mit
herzlichen Grüßen von
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