In diesem Jahr dürfen aufgrund der Corona-Pandemie deutschlandweit keine Böller und Raketen verkauft werden. Ausnahmen gelten nur für Kleinstfeuerwerk wie Knallerbsen, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen, das ganzjährig verkauft werden darf. Wer noch Böller-Restbestände aus den Vorjahren hat, darf diese am 31. Dezember und 1. Januar nur vom eigenen Grundstück abfeuern - so lange sich dieses nicht innerhalb des Bereichs befindet, an dem das Böllern verboten ist. Denn die schleswig-holsteinische Landesregierung hat festgelegt, dass Feuerwerkskörper auf Straßen, Wegen und Plätzen "auf denen mit verstärktem Personenaufkommen zu rechnen ist", nicht gezündet werden dürfen. Konkrete Bereiche können die Kreise nach Abstimmung mit den Gemeinden durch Allgemeinverfügungen festlegen.
Private Feuerwerke: Ausnahmegenehmigung
https://www.kreis-ploen.de/index.php?ModID=10&FID=2156.759.1&object=tx%2C2156.4