#Umweltausschuss #EP NABU-GAP-Ticker: EP-Umweltausschuss macht den ersten Schritt zu einer grünen GAP https://t.co/ffMhFjbLSU— paukstadt (@paukstadt) 13. März 2019
Wie geht es nun weiter?
Unter dem Strich stellt das gestrige Abstimmungsergebnis einen großer Erfolg für den Umwelt- und Naturschutz dar und einen ersten Schritt, die GAP endlich zukunftsfähig zu machen. Die Änderungsvorschläge des Umweltausschusses werden nun an die Agrarkollegen geschickt, welche voraussichtlich am 2. April abstimmen werden. Diese können die Vorschläge übernehmen oder sich für konkurrierende Anträge aus den eigenen Reihen entscheiden. Beide Anträge werden dann dem Plenum des Parlaments vorgelegt, welches in allen Fällen das finale Wort hat. Ein Datum hierfür steht noch nicht fest, aber eine Abstimmung vor der Europawahl im Mai gilt als ausgeschloßen. Frühestmöglicher Termin wäre dann der Juli oder, was wahrscheinlicher ist, der Herbst. Eine Abschwächung bei den Umweltbelangen im weiteren Prozess ist leider möglich, aber es zeigt sich, dass auf EU-Ebene auch bei dem bisher unantastbaren Brocken GAP das Eis anfängt zu tauen.
Hier der Link zu den Beschlüssen des Umweltausschusses (auf Englisch) vom 14. Februar 2019.
Gemeinsame Agrarpolitik
Zur Navigation springen Zur Suche springen Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist ein Politikbereich der Europäischen Union. Sie gehört zu den ältesten und finanziell bedeutendsten Politikfeldern der EU. Die sechs Gründungsmitglieder der Europäischen Gemeinschaften einigten sich mit Unterzeichnung der Römischen Verträge 1957 auf die Vergemeinschaftung der Landwirtschaftspolitik, die 1962 in Kraft trat.Die GAP unterstützte Landwirte ursprünglich über Preisgarantien für ihre Erzeugnisse. Produkte, die für den garantierten Preis (Interventionspreis) nicht abgesetzt werden konnten, wurden von staatlichen Stellen aufgekauft. In den 1990er Jahren wurde die GAP liberalisiert. Preisgarantien wurden gesenkt und Schritt für Schritt durch produktionsunabhängige Direktbeihilfen an landwirtschaftliche Höfe ersetzt.[1] Die GAP beruht heute auf zwei „Säulen“. Die erste Säule beinhaltet Direktzahlungen an Landwirte sowie die gemeinsamen Marktordnungen für einzelne landwirtschaftliche Erzeugnisse. Die zweite Säule ergänzt die GAP seit 1999 und zielt auf die Entwicklung des ländlichen Raums.[2] Seit der Reform 2013 gewann die Reduktion der negativen Umweltauswirkungen der Landwirtschaft an Bedeutung.
Die Förder-Leitlinien der GAP werden in der Regel alle sieben Jahre beschlossen und richten sich nach den mehrjährigen Haushaltsplänen der EU. Von 2014 bis 2020 waren 312,7 Mrd. EUR (29 %) für marktbezogene Ausgaben und Direktbeihilfen (Säule 1) sowie 95,6 Mrd. EUR (9 %) für die Entwicklung des ländlichen Raums (Säule 2) geplant.[3]
Quelle: Wikipedia